Die Kombination von Ackerbau und Solarenergie ist viel mehr als nur ein Kompromiss
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV Die Fläche sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 8 und 13 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 8 Meter Breite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Im Ackerbau sind Bearbeitungsbreiten von 9–13 Metern üblich, auf Grünland gerne auch kleiner. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 7-15 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Für Agri-PV-Anlagen mit einer Fläche von weniger als 2,5 Hektar, die in einem direkten räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Betrieb stehen, besteht eine baurechtliche Privilegierung (eine Anlage pro Hofstelle). Bei Anlagen, die größer als 2,5 Hektar sind, wird hingegen ein Bauleitplanverfahren durchlaufen, und es ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Dieses Verfahren erfordert eine Feinplanung sowie die Zustimmung verschiedener Institutionen und die Einholung von Gutachten. Gerne übernehmen wir den Prozess von Anlagenplanung bis Baugenehmigung.
Zu erwähnen ist hierbei, dass die Privilegierung zwar die Variable "Gemeinde" aus der genehmigungsseitigen Gleichung streicht, jedoch im Grunde die gleichen Unterlagen und Gutachten erforderlich sind wie im Bebauungsplan.
Laut der GAP Direktzahlungsverordnung (GAPDZV) sind landwirtschaftliche Flächen mit Agri-PV-Anlagen weiterhin förderfähig, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens darf die Bearbeitung der Fläche mit üblichen landwirtschaftlichen Methoden, Maschinen und Geräten nicht ausgeschlossen sein. Zweitens darf die landwirtschaftlich nutzbare Fläche gemäß DIN SPEC 91434 um maximal 15 % verringert werden. Solange diese Kriterien eingehalten werden, sind mindestens 85 % der Fläche weiterhin für die GAP-Förderung berechtigt. Zudem bleibt der Ackerstatus erhalten, da aus den genannten Gründen die Landwirtschaft die Primärnutzung bleibt.
Ja, landwirtschaftliche Flächen, auf denen eine Agri-PV-Anlage installiert wird, bleiben im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und behalten somit auch ihre erbschaftssteuerrechtliche Privilegierung. Alle Finanzämter in Deutschland haben sich gemeinsam dafür entschieden, dass diese Regelung gilt.
Ja, Sie erhalten attraktive Pachteinnahmen, die von der Fläche, der Netzanbindung und der Sonneneinstrahlung abhängen. Dadurch können Sie Ihren Betrieb zukunftssicher aufstellen und sich gegen volatile oder fallende Preise im landwirtschaftlichen Bereich absichern.
Sie sind Flächeneigentümer, Gemeindevertreter oder Anlagenbetreiber und interessieren sich an einer Agri-PV Anlage von Feldwerke? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.