Die Zukunft des PV-Ausbaus
Für uns gleicht kein Projekt dem anderen. Je nach Technologie und Standort gibt es eigene Anforderungen und eigene Realisierungsstrategien.
Ein Einblick in unsere Projekte – für jeden Betrieb die passende Anlage: regional und individuell
>50
Projekte
>350
Megawatt
Individuell geplant. Regional umgesetzt. Technisch führend.
Jede Fläche, jeder Betrieb und jede Kommune ist anders. Deshalb entwickeln wir Agri-PV-Projekte passgenau für Ihre individuellen Rahmenbedingungen – von privilegierten, hofnahen Anlagen unter 2,5 ha bis zu großflächigen Agri-PV-Parks. Wir begleiten Sie von der ersten Machbarkeitsanalyse über Genehmigung und Netzanschluss bis zum langfristigen Betrieb. Regional verankert, technisch führend und wirtschaftlich tragfähig – bei Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung, Förderfähigkeit und steuerlichen Vorteile.
Dabei verbinden wir modernste Tracker-Technologie und intelligente Speicherlösungen mit einer konsequenten Ausrichtung auf die landwirtschaftliche Nutzung: Der landwirtschaftliche Status, Förderfähigkeit und steuerliche Vorteile bleiben erhalten, während gleichzeitig neue, stabile Einnahmequellen entstehen.
Regional verankert, technisch führend und betriebsspezifisch angepasst schaffen wir so für jede Fläche die optimale Lösung – und machen aus landwirtschaftlichen Flächen das Feld der Zukunft.
Unsere Referenzprojekte
Agri-PV professionell und schnell umgesetzt – Realisierungssicherheit in Ruhrstorf
Landwirt, Agri-PV & BESS Planer, Technischer Mitarbeiter bei Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Agri-PV pragmatisch umgesetzt – Einstiegslösung in Pittenhart
Agri-PV schrittweise entwickelt – klare Perspektive für Wachstum in Tüßling
Agri-PV als Proof of Concept für kommunale Skalierung in Schönbrunn
Agri-PV flexibel umgesetzt – Netzkapazitäten intelligent genutzt in Lembach
Agri-PV als regionales Partnerschaftsmodell in Oettingen

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Reichen Sie jetzt Ihre Fläche in unserem Flächenauswahl-Tool ein – wir prüfen kostenlos und unverbindlich die Eignung für Agri-PV inkl. Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Netzanschluss.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Laut der GAP Direktzahlungsverordnung (GAPDZV) sind landwirtschaftliche Flächen mit Agri-PV-Anlagen weiterhin förderfähig, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens darf die Bearbeitung der Fläche mit üblichen landwirtschaftlichen Methoden, Maschinen und Geräten nicht ausgeschlossen sein. Zweitens darf die landwirtschaftlich nutzbare Fläche gemäß DIN SPEC 91434 um maximal 15 % verringert werden. Solange diese Kriterien eingehalten werden, sind mindestens 85 % der Fläche weiterhin für die GAP-Förderung berechtigt. Zudem bleibt der Ackerstatus erhalten, da aus den genannten Gründen die Landwirtschaft die Primärnutzung bleibt.
Ja, landwirtschaftliche Flächen, auf denen eine Agri-PV-Anlage installiert wird, bleiben im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen und behalten somit auch ihre erbschaftssteuerrechtliche Privilegierung. Alle Finanzämter in Deutschland haben sich gemeinsam dafür entschieden, dass diese Regelung gilt.
Ja, Sie erhalten attraktive Pachteinnahmen, die von der Fläche, der Netzanbindung und der Sonneneinstrahlung abhängen. Dadurch können Sie Ihren Betrieb zukunftssicher aufstellen und sich gegen volatile oder fallende Preise im landwirtschaftlichen Bereich absichern.
Sie profitieren unternehmerisch am Erfolg, sind aber kein Mitbetreiber/Gesellschafter. Durch die Umsatzbeteiligung ist ein Teil der Pacht an den Nettostromerlös gekoppelt. Meist gilt: Mindestpacht als Untergrenze – und wenn die Umsatzbeteiligung höher ist, kommt die Differenz „on top“. So sind Sie nach unten abgesichert und profitieren nach oben vom Potenzial.
Der Rückbau wird vertraglich geregelt und erfolgt in der Regel auf Kosten von Feldwerke. Ziel ist, die Fläche in den Ursprungszustand zurückzuführen, der eine landwirtschaftliche Nutzung vollumfänglich ermöglicht. Als Sicherheit hierfür wird immer eine Rückbaubürgschaft hinterlegt, sodass zu jedem Zeitpunkt genug Geld zur Verfügung wäre die Anlage zurückzubauen.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.
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