Investment-Strukturen
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Was ist ein Infrastruktur-Investment?

Ein Infrastruktur-Investment ist eine Kapitalanlage in langlebige Basisanlagen, die für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft notwendig sind – etwa Energieerzeugung und -netze, Verkehr, Versorgung und digitale Infrastruktur. Solche Anlagen zeichnen sich durch hohe Markteintrittsbarrieren, lange Nutzungsdauern und vergleichsweise stabile, häufig inflationsgekoppelte Cashflows aus. Agri-Photovoltaik gehört zum Energiesegment dieser Anlageklasse und verbindet deren Infrastrukturcharakter mit den steuerlichen Möglichkeiten eines Direktinvestments nach §7g EStG.

June 2, 2026

Inhaltsverzeichnis

Infrastruktur-Investment auf den Punkt gebracht

  • Definition: Kapitalanlage in langlebige Basisanlagen, die für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbar sind
  • Sektoren: Energie und Netze, Verkehr, Versorgung sowie digitale und soziale Infrastruktur
  • Typische Merkmale: Hohe Markteintrittsbarrieren, lange Nutzungsdauern, stabile und oft inflationsgekoppelte Cashflows
  • Diversifikation: Geringe Korrelation mit Aktien- und Anleihemärkten
  • Bezug zu Agri-PV: Photovoltaik ist Teil des Energiesegments und als Sachwertinvestment zugänglich
  • Besonderheit Direktinvestment: Eigentum an einer konkreten Anlage eröffnet den steuerlichen Hebel des Investitionsabzugsbetrags

Was ist ein Infrastruktur-Investment?

Infrastruktur bezeichnet die grundlegenden Einrichtungen, die das Funktionieren einer Gesellschaft sichern – von Verkehrsnetzen über Energie- und Wasserversorgung bis zu digitalen Kommunikationssystemen. Als Anlageklasse umfasst ein Infrastruktur-Investment sowohl reale Sachwerte wie Stromnetze, Solarparks oder Rechenzentren als auch Beteiligungen an Gesellschaften, die solche Anlagen betreiben.

Charakteristisch für diese Anlageklasse sind einige wiederkehrende Merkmale:

  • Langlebigkeit: Die zugrunde liegenden Vermögenswerte sind über Jahrzehnte nutzbar.
  • Hohe Eintrittsbarrieren: Kapitalintensität und Regulierung begrenzen den Wettbewerb.
  • Stabile Cashflows: Einnahmen beruhen häufig auf langfristigen Verträgen oder staatlichen Förderrahmen.
  • Geringe Konjunkturabhängigkeit: Die Nachfrage nach Basisleistungen ist vergleichsweise unelastisch.

Lange war Infrastruktur eine Domäne institutioneller Investoren. Mit europäischen Vehikeln wie dem ELTIF und offenen Infrastruktur-Sondervermögen hat sich die Anlageklasse seit einigen Jahren auch für Privatanleger geöffnet.

Warum ist Infrastruktur als Anlageklasse so gefragt?

Der Investitionsbedarf in Infrastruktur ist weltweit enorm. Megatrends wie die Energiewende und die Digitalisierung treiben die Nachfrage zusätzlich. Zugleich schätzen Investoren zwei Eigenschaften besonders:

Der Mehrwert dieser Anlageklasse liegt neben dem Inflationsschutz vor allem in ihren Korrelationseigenschaften – sie entwickelt sich weitgehend unabhängig von Aktien- und Anleihemärkten und verbessert dadurch die Diversifikation eines Portfolios.

Der Inflationsschutz entsteht, weil viele Infrastruktureinnahmen vertraglich oder regulatorisch an die Inflationsrate gekoppelt sind. Bei Photovoltaik ist dieser Mechanismus allerdings nur eingeschränkt wirksam: Die EEG-Vergütung ist fix, während Markterlöse vom Strompreis abhängen. Der reale Sachwertcharakter der Anlage bietet dennoch einen gewissen Schutz gegen Geldentwertung.

Wie ordnet sich Agri-PV in die Anlageklasse ein?

Agri-Photovoltaik gehört zum Energiesegment der Infrastruktur und teilt dessen Kernmerkmale: lange Nutzungsdauer, hohe Anfangsinvestition und planbare Erlösströme über die Einspeisevergütung oder die Direktvermarktung. Anders als bei einem Fonds- oder Aktieninvestment in Infrastruktur erwirbt der Anleger beim Agri-PV-Direktinvestment jedoch Eigentum an einer konkreten, gewerblich genutzten Anlage.

Daraus ergibt sich ein steuerlicher Unterschied, der für viele Investoren entscheidend ist:

  1. Indirekte Infrastruktur-Investments über Fonds oder ELTIF vermitteln einen Anteil, aber kein eigenes Wirtschaftsgut – steuerliche Instrumente wie der IAB greifen hier in der Regel nicht.
  2. Das Direktinvestment in eine PV-Parzelle macht den Investor zum gewerblichen Betreiber eines beweglichen Wirtschaftsguts und eröffnet damit den Zugang zu Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung.

Die steuerliche Wirkung ist an Voraussetzungen wie Gewinngrenze, gewerbliche Tätigkeit und Nutzungsfristen geknüpft. Die hier dargestellten Zusammenhänge sind eine allgemeine Information und keine individuelle Steuerberatung. Die konkrete Auswirkung hängt von der individuellen Situation ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

Welche Risiken sind zu beachten?

Trotz ihrer stabilen Eigenschaften sind Infrastruktur-Investments nicht risikofrei. Wesentliche Punkte:

  • Zinssensitivität: Als kapitalintensive Anlageklasse können Infrastruktur-Investments bei steigenden Zinsen unter Druck geraten, da Finanzierungskosten steigen und Anleihen relativ attraktiver werden.
  • Regulatorisches Risiko: Änderungen am Förder- oder Marktrahmen wirken unmittelbar auf die Erlöse.
  • Projekt- und Technikrisiko: Bau, Betrieb und Wartung bergen spezifische Ausfallrisiken.
  • Liquidität: Direkte und geschlossene Infrastruktur-Investments sind oft langfristig gebunden und nur eingeschränkt handelbar.

Ein Infrastruktur-Investment kann ein sinnvoller, sachwertbasierter Baustein zur Diversifikation sein. Die passende Gewichtung und die Auswahl des konkreten Zugangswegs hängen jedoch von Anlagehorizont, Liquiditätsbedarf und individueller Steuersituation ab und sollten fachlich begleitet werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Welche Sektoren zählen zu Infrastruktur-Investments?

Klassische Segmente sind Energie (Erzeugung, Netze, Speicher), Verkehr (Straßen, Schienen, Häfen), Versorgung (Wasser, Abfall) und digitale Infrastruktur (Glasfaser, Rechenzentren). Hinzu kommt soziale Infrastruktur wie Krankenhäuser oder Schulen. Erneuerbare Energien und Digitalisierung gelten derzeit als die wachstumsstärksten Bereiche.

Warum gilt Infrastruktur als inflationsgeschützt?

Viele Infrastruktureinnahmen sind vertraglich oder regulatorisch an die Inflationsrate gekoppelt, sodass steigende Preise zumindest teilweise weitergegeben werden können. Bei Photovoltaik wirkt dieser Mechanismus jedoch nur eingeschränkt, da die EEG-Vergütung fix ist und Markterlöse vom Strompreis abhängen. Der Inflationsschutz ist daher je nach Vergütungsstruktur unterschiedlich ausgeprägt.

Wie können Privatanleger in Infrastruktur investieren?

Privatanleger können über offene oder geschlossene Infrastrukturfonds, europäische ELTIF, Infrastruktur-Sondervermögen, börsennotierte Gesellschaften oder über Direktinvestments in einzelne Anlagen investieren. Die Wege unterscheiden sich deutlich in Mindestbetrag, Liquidität und steuerlicher Behandlung. Nur das Direktinvestment in ein eigenes Wirtschaftsgut eröffnet typischerweise den Zugang zu Instrumenten wie dem Investitionsabzugsbetrag.

Welche Risiken bestehen bei Infrastruktur-Investments?

Infrastruktur ist kapitalintensiv und damit zinssensitiv: Steigende Zinsen erhöhen die Finanzierungskosten und machen sichere Anlagen relativ attraktiver. Hinzu kommen regulatorische, technische und projektspezifische Risiken. Eine breite Streuung und die Prüfung der konkreten Vertrags- und Finanzierungsstruktur sind deshalb wichtig.

Wie trägt Infrastruktur zur Portfoliodiversifikation bei?

Die geringe Korrelation mit Aktien- und Anleihemärkten kann den Schwankungsbereich eines Gesamtportfolios reduzieren. Infrastruktur eignet sich daher als ergänzender Baustein, nicht als alleinige Anlage. Wie hoch die Gewichtung sinnvollerweise ausfällt, hängt von Anlagehorizont, Liquiditätsbedarf und Risikoneigung ab und sollte individuell betrachtet werden.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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