Was ist der Netzentwicklungsplan (NEP)?
Der Netzentwicklungsplan (NEP) Strom ist das zentrale Planungsinstrument für den Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes. Er wird alle zwei Jahre von den vier Übertragungsnetzbetreibern erstellt und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Aktuell bildet der NEP 2037/2045 die Grundlage für den Netzausbau auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045. Für Agri-PV-Projekte zeigt er, wo künftig Übertragungskapazitäten entstehen - und wo Netzanschlüsse strategisch sinnvoll sind.
Inhaltsverzeichnis
Netzentwicklungsplan auf den Punkt gebracht
- Definition: Strategischer Plan für den Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes mit Zielhorizont 2037 und 2045
- Verantwortlich: Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW erstellen den NEP, die Bundesnetzagentur bestätigt ihn
- Zyklus: Erstellung alle zwei Jahre, Betrachtungszeitraum mindestens 10 Jahre
- Aktueller Stand: NEP 2037/2045 mit rund 4.800 km neuer Leitungen und 2.500 km Verstärkungen
- Bedeutung für Agri-PV: Zeigt Ausbaukorridore und Prioritätsregionen für künftige Netzanschlüsse
Was ist der Netzentwicklungsplan genau?
Der Netzentwicklungsplan Strom, kurz NEP, ist das zentrale Planungsinstrument für den Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes. Er legt fest, welche neuen Leitungen, Umspannwerke und Hochspannungs-Gleichstrom-Korridore in den kommenden Jahren gebaut werden müssen, um dezentral erzeugten Strom – zunehmend auch aus Agri-PV-Anlagen – sicher und verlustarm dorthin zu transportieren, wo er gebraucht wird.
Erstellt wird der NEP gemeinsam von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Die Bundesnetzagentur prüft den Entwurf und bestätigt die Maßnahmen, die für ein sicheres und klimaneutrales Stromsystem erforderlich sind. Anschließend wird der bestätigte NEP zur Grundlage für den Bundesbedarfsplan – das gesetzliche Mandat zur Umsetzung der Netzausbauprojekte.
Der NEP erfüllt damit drei zentrale Funktionen:
- Bedarfsermittlung: Wie viel Übertragungsleistung wird künftig wo benötigt?
- Maßnahmenplanung: Welche Leitungen, HGÜ-Korridore und Umspannwerke sind erforderlich?
- Genehmigungsgrundlage: Welche Projekte erhalten verbindlichen Vorrang im Bundesbedarfsplan?
Der NEP definiert nur Anfangs- und Endpunkte der neuen Leitungen – der konkrete Trassenverlauf wird in nachgelagerten Bundesfachplanungs- und Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Wie ist der NEP-Prozess aufgebaut?
Der NEP wird in einem mehrstufigen Verfahren erarbeitet, das sich alle zwei Jahre wiederholt. Der Ablauf gliedert sich typischerweise in vier Phasen:
1. Szenariorahmen
Den Auftakt bildet der Szenariorahmen. Er beschreibt verschiedene Entwicklungspfade für Stromerzeugung und -verbrauch bis 2037 und 2045. Der aktuelle Szenariorahmen wurde am 30. April 2025 von der Bundesnetzagentur genehmigt und enthält drei Szenariopfade A, B und C, die unterschiedliche Geschwindigkeiten und Technologiepfade auf dem Weg zur Klimaneutralität abbilden.
2. Erster NEP-Entwurf
Auf Basis des Szenariorahmens erstellen die Übertragungsnetzbetreiber den ersten NEP-Entwurf. Der erste Entwurf des NEP 2037/2045 (2025) wurde am 10. Dezember 2025 veröffentlicht. Anschließend erfolgt eine öffentliche Konsultation, in der Behörden, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen Stellung nehmen können.
3. Zweiter Entwurf
Nach Auswertung der Stellungnahmen überarbeiten die Übertragungsnetzbetreiber den Plan und übergeben den zweiten Entwurf an die Bundesnetzagentur. Beim NEP 2037/2045 (2025) erfolgte dies am 13. März 2026 – ein Konsultationsverfahren mit insgesamt 990 Einsendungen ging diesem Schritt voraus.
4. Bestätigung durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur prüft den zweiten Entwurf intensiv und bestätigt die für ein klimaneutrales Stromsystem erforderlichen Maßnahmen. Der bestätigte NEP geht in den Bundesbedarfsplan ein – damit ist der vordringliche Bedarf für die enthaltenen Vorhaben gesetzlich festgelegt.
Welche Maßnahmen enthält der aktuelle NEP?
Der NEP 2037/2045 (2023), bestätigt am 1. März 2024, ist der derzeit gültige Plan. Er beschreibt erstmals ein Stromnetz, das die Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht. Die wichtigsten Eckdaten:
- 123 neue Maßnahmen gegenüber dem bisherigen Bundesbedarfsplan
- 4.800 Kilometer neue Leitungen
- 2.500 Kilometer Verstärkungen bestehender Verbindungen
- 5 neue Hochspannungs-Gleichstrom-Verbindungen (HGÜ) mit jeweils 2 GW Kapazität
- 35 zusätzliche Offshore-Anbindungssysteme für bis zu 70 GW Windkraft auf See
- 116 weitere Wechselstromverbindungen auf Verteilnetzebene
Die fünf neuen HGÜ-Verbindungen sind dabei das Rückgrat des klimaneutralen Stromsystems: Sie transportieren große Mengen Wind- und Solarstrom aus dem Norden und Osten Deutschlands in die Verbrauchszentren im Süden und Westen. Insbesondere die Verbindungen DC40, DC41 und DC42 erhöhen die Übertragungsleistung Richtung Bayern und Baden-Württemberg deutlich.
Warum ist der NEP für Agri-PV-Projekte relevant?
Der NEP adressiert primär das Übertragungsnetz auf der Höchstspannungsebene. Der eigentliche Anschluss von Agri-PV-Anlagen erfolgt jedoch in der Regel über das Verteilnetz auf Mittel- und Niederspannungsebene. Trotzdem ist der NEP für Agri-PV-Projekte aus mehreren Gründen entscheidend:
Strategische Standortwahl
Wer ein Agri-PV-Projekt plant, sollte die Ausbaukorridore und Prioritätsregionen des NEP kennen. Projekte in Regionen, die laut Szenariorahmen hohe Einspeisekapazitäten aufnehmen sollen, können ihren Anschluss am Netzverknüpfungspunkt schneller und mit geringerem Aufwand realisieren.
Reduktion von Netzengpässen
Mit dem Netzausbau sinkt das Risiko von Netzengpässen und damit auch das Risiko der Abregelung. Gerade in heute stark belasteten Regionen wie Norddeutschland oder Bayern wird der Netzausbau die wirtschaftliche Planbarkeit erhöhen.
Verteilnetz als Schwachstelle
Der NEP allein reicht nicht aus. Die dena-Verteilnetzstudie II weist darauf hin, dass auch die Mittel- und Niederspannungsnetze massiv ausgebaut und digitalisiert werden müssen. Für Agri-PV bedeutet das: Neben dem klassischen Leitungsausbau gewinnen digitale Netzleitstellen, automatisierte Spannungshaltung und lokales Lastmanagement an Bedeutung.
Bedeutung von Flexibilität
Im aktuellen NEP-Entwurf gewinnen Batteriespeicher in allen Szenarien deutlich an Bedeutung. Für Agri-PV-Projekte eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten: Etwa über Co-Location-Konzepte, bei denen sich Solaranlage und Speicher einen gemeinsamen Anschlusspunkt teilen und so engpassgefährdete Netze entlasten.
Wer früh die Anschlussplanung mit dem zuständigen Netzbetreiber abstimmt und den NEP als Orientierung nutzt, kann Risiken durch Redispatch-Eingriffe und ein ungünstiges Einspeiseprofil deutlich reduzieren.
Ausblick: Vom NEP 2037/2045 zur Klimaneutralität
Der NEP ist ein lebendes Planungsinstrument. Mit jeder neuen Ausgabe werden Szenarien aktualisiert, Maßnahmen ergänzt und politische Rahmenbedingungen eingearbeitet. Für die Agri-PV-Branche ist das eine gute Nachricht: Der konsequente Netzausbau schafft die Grundlage dafür, dass landwirtschaftliche Flächen künftig nicht nur Strom erzeugen, sondern diesen auch wirtschaftlich einspeisen können. Initiativen wie das Solarpaket I ergänzen den NEP, indem sie bürokratische Hürden senken und besondere Solaranlagen wie Agri-PV gezielt fördern.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Der NEP Strom wird gemeinsam von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW erstellt. Die Bundesnetzagentur prüft den Plan, bestätigt die erforderlichen Maßnahmen und beteiligt dabei auch Behörden und Öffentlichkeit. Erst nach der Bestätigung gehen die Vorhaben in den Bundesbedarfsplan ein.
Der Netzentwicklungsplan wird alle zwei Jahre neu erstellt. Auf den NEP 2037/2045 (2023), den die Bundesnetzagentur am 1. März 2024 bestätigt hat, folgt aktuell der NEP 2037/2045 (2025). Dessen zweiter Entwurf wurde am 13. März 2026 an die Bundesnetzagentur übergeben.
Der NEP ist die fachliche Bedarfsermittlung der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur. Der Bundesbedarfsplan ist das daraus abgeleitete Gesetz, das die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der Vorhaben verbindlich feststellt. Erst durch den Bundesbedarfsplan erhalten die Projekte ihren gesetzlichen Umsetzungsauftrag.
Sowohl der Szenariorahmen als auch die NEP-Entwürfe werden öffentlich konsultiert. Stellungnahmen sind über die Webseiten der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber möglich. Beim NEP 2037/2045 (2025) gingen rund 990 Einsendungen ein, davon ein erheblicher Teil von Privatpersonen, Kommunen und Verbänden.
Der NEP regelt direkt nur das Übertragungsnetz. Für den Verteilnetzausbau, an dem die meisten Agri-PV-Anlagen angeschlossen werden, sind die Verteilnetzbetreiber und Landesregulierungsbehörden zuständig. Studien wie die dena-Verteilnetzstudie II ergänzen den NEP und liefern wichtige Hinweise für den parallelen Ausbau der Mittel- und Niederspannungsebene.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.
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