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Was ist eine Direktbeteiligung?

Eine Direktbeteiligung ist der unmittelbare Erwerb eines Anteils am Eigenkapital eines Unternehmens oder Projekts, häufig außerbörslich und mit Gesellschafterrechten und -pflichten verbunden. Im Bereich erneuerbarer Energien reicht das Spektrum von stillen Beteiligungen über Bürgerenergie-Modelle bis zur Beteiligung an einer Betreibergesellschaft. Anders als das Direktinvestment, bei dem der Anleger Eigentum an einer konkreten Anlage erwirbt, vermittelt die Direktbeteiligung einen Unternehmens- oder Projektanteil – mit erheblichen Folgen für Risiko und steuerliche Behandlung.

June 2, 2026

Inhaltsverzeichnis

Direktbeteiligung auf den Punkt gebracht

  • Definition: Unmittelbarer Erwerb eines Anteils am Eigenkapital eines Unternehmens oder Projekts, meist außerbörslich
  • Kennzeichen: Gesellschafterrechte und -pflichten sowie Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg
  • Formen: stille Beteiligung, Kommanditbeteiligung, Bürgerenergie-Modelle, Beteiligung an einer Betreibergesellschaft
  • Abgrenzung: Anders als beim Direktinvestment kein Eigentum an einer konkreten Anlage, sondern ein Unternehmens- oder Projektanteil
  • Steuerlich: Zugang zum Investitionsabzugsbetrag nur bei gewerblicher Mitunternehmerstellung, nicht bei reiner Kapitalbeteiligung
  • Risikoprofil: Eigenkapitalcharakter mit unternehmerischem Risiko, geringe Liquidität

Was ist eine Direktbeteiligung?

Bei einer Direktbeteiligung beteiligt sich ein Anleger unmittelbar am Eigenkapital eines Unternehmens oder Projekts und nimmt damit direkt an dessen wirtschaftlichem Erfolg oder Misserfolg teil. Im Gegensatz zu indirekten Beteiligungen – etwa über börsennotierte Aktien oder Fonds – erwirbt der Investor einen konkreten Anteil und erhält damit Gesellschafterrechte und -pflichten.

Im Bereich erneuerbarer Energien sind Direktbeteiligungen in unterschiedlichen Formen verbreitet:

  • Stille Beteiligung: Kapitalüberlassung gegen Gewinnbeteiligung, meist ohne Mitspracherechte
  • Kommanditbeteiligung: Beteiligung als Kommanditist an einer gewerblichen Personengesellschaft
  • Bürgerenergie-Modelle: gemeinschaftliche Beteiligung vieler Anleger an einem Projekt
  • Beteiligung an einer Betreibergesellschaft: Anteil an der Gesellschaft, die einen Solar- oder Windpark betreibt

Allen gemeinsam ist: Der Anleger hält einen Anteil am Unternehmen oder Projekt – nicht das einzelne Wirtschaftsgut selbst.

Direktbeteiligung oder Direktinvestment?

Für steueroptimierte Agri-PV-Investments ist die Unterscheidung zwischen Direktbeteiligung und Direktinvestment von zentraler Bedeutung, auch wenn die Begriffe im Alltag oft vermischt werden.

Beim Direktinvestment erwirbt der Anleger unmittelbar Eigentum an einer konkreten Anlage – vergleichbar mit dem Kauf einer Eigentumswohnung. Bei der Direktbeteiligung hält er dagegen einen Anteil an einem Unternehmen oder Projekt. Dieser Unterschied entscheidet über Risiko, Mitsprache und steuerliche Behandlung.

Der Unterschied wirkt sich unmittelbar auf den steuerlichen Hebel aus. Der Investitionsabzugsbetrag setzt voraus, dass der Investor ein selbstständig nutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut betrieblich nutzt. Beim Direktinvestment in eine eigene Sachwert-Parzelle ist das der Fall. Bei einer reinen Kapitalbeteiligung hingegen fehlt diese Stellung in der Regel.

Welche steuerliche Rolle spielt die Mitunternehmerstellung?

Ob eine Direktbeteiligung steuerlich den Zugang zum IAB eröffnet, hängt davon ab, ob sie eine gewerbliche Mitunternehmerstellung vermittelt:

  1. Reine Kapitalbeteiligung: Eine typische stille Beteiligung vermittelt meist nur Kapitalerträge und keine gewerbliche Tätigkeit – der IAB ist dann in der Regel nicht anwendbar.
  2. Mitunternehmerstellung: Als Kommanditist einer gewerblichen Personengesellschaft kann der Anleger Mitunternehmer sein; in diesem Fall können die steuerlichen Instrumente des §7g EStG auf Ebene der Gesellschaft greifen.

Die Einordnung ist komplex und stark von der konkreten vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung abhängig. Die hier dargestellten Zusammenhänge sind eine allgemeine Information und keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang ein IAB nutzbar ist, sollte vor einer Beteiligung mit einem Steuerberater geklärt werden. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist unverzichtbar.

Welche Risiken sind zu beachten?

Direktbeteiligungen sind häufig Eigenkapitalbeteiligungen und damit mit unternehmerischem Risiko verbunden. Anleger sollten insbesondere folgende Punkte prüfen:

  • Verlustrisiko: Bei sehr negativer Entwicklung des Unternehmens oder Projekts ist bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals alles möglich.
  • Geringe Liquidität: Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen lassen sich oft nur schwer veräußern; die Anlage ist langfristig gebunden.
  • Komplexität: Rechtsform und Beteiligungsvertrag bestimmen Rechte, Pflichten und Haftung – eine sorgfältige Prüfung ist unerlässlich.

Für Investoren, denen es vor allem auf den klar zuordenbaren Sachwert und den verlässlichen Zugang zum steuerlichen Hebel ankommt, ist daher häufig das Direktinvestment in eine eigene Anlage transparenter als eine Beteiligungsstruktur. Welche Form im Einzelfall passt, hängt von den individuellen Zielen, der Risikobereitschaft und der Steuersituation ab und sollte fachkundig geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen Direktbeteiligung und Direktinvestment?

Bei einer Direktbeteiligung erwirbt der Anleger einen Anteil an einem Unternehmen oder Projekt und wird Gesellschafter. Beim Direktinvestment erwirbt er dagegen unmittelbar Eigentum an einem konkreten Wirtschaftsgut, etwa einer PV-Parzelle. Dieser Unterschied entscheidet maßgeblich über die steuerliche Behandlung und den Zugang zum Investitionsabzugsbetrag.

Ist eine Direktbeteiligung IAB-fähig?

Das hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Eine reine Kapitalbeteiligung wie eine typische stille Beteiligung vermittelt in der Regel keine gewerbliche Mitunternehmerstellung und damit keinen IAB. Erst eine Mitunternehmerstellung, etwa als Kommanditist einer gewerblichen Personengesellschaft, kann den Zugang eröffnen – die Prüfung im Einzelfall durch einen Steuerberater ist hier unverzichtbar.

Welche Risiken hat eine Direktbeteiligung?

Direktbeteiligungen sind häufig Eigenkapitalbeteiligungen und damit mit unternehmerischem Risiko verbunden – bis hin zum möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals bei sehr negativer Entwicklung. Zudem sind sie meist gering liquide und langfristig gebunden. Eine sorgfältige Prüfung von Projekt, Rechtsform und Beteiligungsvertrag ist daher essenziell.

Wie liquide ist eine Direktbeteiligung?

Die Liquidität hängt von Rechtsform und Vertrag ab und ist generell gering. Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen oder Projekten lassen sich oft nur schwer und nicht zu jederzeit marktgerechten Preisen veräußern. Direktbeteiligungen sind deshalb grundsätzlich als langfristige Anlage zu betrachten.

Wann ist eine Direktbeteiligung an einem Solarprojekt sinnvoll?

Bei einer Direktbeteiligung an einer Betreibergesellschaft kann der Anleger – je nach Ausgestaltung – Mitspracherechte und einen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg erhalten, trägt aber das Gesellschaftsrisiko. Beim Direktinvestment in eine eigene Parzelle ist er hingegen unmittelbar Eigentümer und Betreiber des Wirtschaftsguts. Welche Struktur vorteilhafter ist, hängt von den individuellen Zielen und der Steuersituation ab.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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