Investment-Strukturen
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Was ist ein Direktinvestment?

Ein Direktinvestment ist eine Anlageform, bei der ein Investor unmittelbar Eigentum an einem realen Wirtschaftsgut erwirbt – etwa an einer Agri-PV-Parzelle – statt lediglich einen Fondsanteil oder eine schuldrechtliche Forderung zu halten. Die direkte vermögensrechtliche Zuordnung des Sachwerts ist der entscheidende Unterschied zu kollektiven Anlageformen. Nur das echte Eigentümer-Direktinvestment ordnet das Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen des Investors zu und eröffnet damit den Zugang zu Abschreibungsinstrumenten wie dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und der Sonderabschreibung nach §7g EStG.

June 10, 2026

Inhaltsverzeichnis

Direktinvestment auf den Punkt gebracht

  • Definition: Anlageform, bei der ein Investor unmittelbar Eigentum an einem realen Wirtschaftsgut erwirbt – nicht einen Fondsanteil oder eine schuldrechtliche Forderung
  • Abgrenzung: Im Gegensatz zur Direktbeteiligung oder zum Fonds steht der Sachwert dem Investor vermögensrechtlich direkt zu
  • Typische Objekte: Immobilien, Infrastruktur, Photovoltaik- und Agri-PV-Anlagen sowie einzelne Anlagenteile
  • Steuerlicher Hebel: Nur das echte Eigentümer-Direktinvestment eröffnet den Zugang zum Investitionsabzugsbetrag und zur Sonderabschreibung
  • Rechtlicher Rahmen: Der Begriff ist im Vermögensanlagengesetz (§1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG) auch als regulierter Rechtsbegriff verankert – die konkrete Ausgestaltung entscheidet über die Behandlung
  • Charakter: Langfristige Sachwertanlage mit hoher Mindestanlagesumme, meist ab sechsstelligem Bereich
  • Relevant für: Vermögende Privatpersonen, Unternehmer und Selbstständige mit hoher Steuerlast, die einen realen Vermögensgegenstand statt eines Wertpapiers suchen

Was bedeutet Direktinvestment konkret?

Ein Direktinvestment bezeichnet eine Form der Kapitalanlage, bei der ein Investor sein Kapital unmittelbar in einen realen, physischen Vermögensgegenstand investiert und daran Eigentum oder ein eigentumsähnliches Recht erwirbt. Charakteristisch ist die direkte vermögensrechtliche Zuordnung: Das Wirtschaftsgut gehört dem Anleger selbst und wird nicht – wie bei einem Fonds oder einer stillen Beteiligung – über eine zwischengeschaltete Gesellschaft gehalten. Der erworbene Gegenstand erzeugt während der Laufzeit laufende Erträge, etwa aus dem Verkauf von Strom, aus Mieteinnahmen oder aus sonstigen Nutzungsentgelten.

Der entscheidende Unterschied zu kollektiven Anlageformen liegt in der Eigentümerstellung. Während Anleger bei einem Solarfonds lediglich anteilig an einem Sondervermögen partizipieren, ist der Direktinvestor unmittelbarer Inhaber des Vermögensgegenstands. Diese Eigentümerstellung ist nicht nur ein rechtliches Detail, sondern der Schlüssel zu erheblichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die bei Fondskonstruktionen verschlossen bleiben.

Der wirtschaftliche Kern eines Direktinvestments ist die unmittelbare Zuordnung des Sachwerts zum Investor. Erst dadurch wird das Wirtschaftsgut zu Betriebsvermögen des Investors – die Voraussetzung dafür, dass Abschreibungsinstrumente nach dem Einkommensteuergesetz überhaupt greifen können.

Welche Formen des Direktinvestments gibt es?

Der Begriff Direktinvestment ist nicht einheitlich definiert und umfasst in der Praxis unterschiedliche Ausgestaltungen. Für Investoren ist die Unterscheidung wesentlich, weil sie über die steuerliche und rechtliche Behandlung entscheidet:

  • Echtes Eigentümer-Direktinvestment: Der Investor erwirbt zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum am Wirtschaftsgut, etwa an einer abgegrenzten PV-Parzelle inklusive Wechselrichter. Nur diese Form ermöglicht die volle Nutzung steuerlicher Abschreibungsinstrumente.
  • Schuldrechtliches Direktinvestment: Hier wird dem Anleger ein Vermögensgegenstand zugeordnet, kombiniert mit einem Rückkauf- oder Verzinsungsversprechen. Solche Konstruktionen fallen häufig unter §1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz und unterliegen einer Prospektpflicht.
  • Mietmodelle und Nutzungsüberlassung: Bei bestimmten Komponenten – etwa Batteriespeichern – kann ein Mietmodell sinnvoller sein als der Direkterwerb, um steuerliche oder betriebliche Anforderungen sauber zu trennen.

Die Bezeichnung als „Direktinvestment“ allein sagt also noch nichts über die tatsächliche Produktstruktur und deren steuerliche Wirkung aus. Maßgeblich ist stets, ob der Investor echtes Eigentum erwirbt und das Wirtschaftsgut seinem Betriebsvermögen zugeordnet wird.

Warum ist die Eigentümerstellung für die Steuer entscheidend?

Der wesentliche Vorteil eines echten Direktinvestments in Agri-Photovoltaik liegt im Zugang zu den Abschreibungsinstrumenten des §7g EStG. Diese stehen ausschließlich dem Eigentümer eines beweglichen Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens zu – nicht dem Anteilseigner eines Fonds. Konkret eröffnet das Eigentümer-Direktinvestment folgende Hebel:

  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten lassen sich bereits vor der Investition gewinnmindernd abziehen.
  • Sonderabschreibung: Zusätzliche 40 Prozent auf die um den IAB gekürzte Bemessungsgrundlage, verteilbar über fünf Jahre.
  • Lineare Abschreibung: Über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von typischerweise 20 Jahren bei Freiflächen-Photovoltaik.

Bei einem Solarfonds bleiben diese Instrumente verschlossen: Die steuerliche Wirkung beschränkt sich dort auf anteilige Einkünfte, und es fallen zusätzlich Management- und Verwaltungskosten an, die die Nettorendite mindern. Für Unternehmer und Gutverdiener mit konkretem Steueroptimierungsbedarf ist das Direktinvestment daher in der Regel das wirkungsvollere Instrument – vorausgesetzt, die Eigentümerstellung ist sauber strukturiert.

Wichtig: Ob und in welchem Umfang sich diese steuerlichen Effekte realisieren lassen, hängt vom individuellen Grenzsteuersatz, der Gewinnsituation und der konkreten Investitionsplanung ab. Diese Darstellung ist allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist unverzichtbar.

Welche Chancen bietet ein Direktinvestment in Agri-PV?

Neben dem steuerlichen Hebel sprechen mehrere wirtschaftliche Eigenschaften für ein Direktinvestment in Erneuerbare-Energien-Anlagen:

  • Realer Sachwert: Das Investment ist durch eine physische Anlage unterlegt, deren Wert weitgehend unabhängig von Börsenschwankungen ist.
  • Planbare Erträge: Über die EEG-Vergütung oder langfristige Stromabnahmeverträge lassen sich Einnahmen über lange Zeiträume kalkulieren.
  • Geringe Korrelation: Sachwerte im Energiebereich reagieren anders als Aktienmärkte und können zur Diversifikation eines Portfolios beitragen.
  • Inflationsbezug: Reale Vermögensgegenstände können in inflationären Phasen eine gewisse Schutzwirkung entfalten.

Gerade die Kombination aus realem Anlagecharakter, kalkulierbaren Erlösstrukturen und steuerlicher Hebelwirkung macht das Direktinvestment in Agri-PV für vermögende Anleger interessant. Anbieter wie Feldwerke strukturieren ihre Agri-PV-Projekte gezielt so, dass einzelne Parzellen als eigenständige, bewegliche Wirtschaftsgüter erworben werden können – und damit die materiellen Voraussetzungen für ein IAB-fähiges Direktinvestment erfüllen.

Welche Risiken und rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Ein Direktinvestment ist kein risikofreies Produkt. Investoren sollten die folgenden Punkte sorgfältig prüfen:

  • Lange Kapitalbindung: Direktinvestments sind in der Regel auf 20 Jahre und länger ausgelegt. Das Kapital ist über diesen Zeitraum gebunden und nur eingeschränkt liquidierbar.
  • Betriebs- und Ertragsrisiken: Witterung, technische Verfügbarkeit, Strompreisentwicklung und die Qualität der Betriebsführung beeinflussen die tatsächliche Rendite. Ertragsprognosen sind keine Garantien.
  • Regulatorisches Risiko: Änderungen bei der Einspeisevergütung oder im Förderrahmen können die Wirtschaftlichkeit beeinflussen.
  • Steuerliche Fristen: Wer den IAB nutzt, muss die Drei-Jahres-Investitionsfrist und die 90-Prozent-Nutzungsklausel einhalten – andernfalls droht die rückwirkende Auflösung mit Verzinsung nach §233a AO.
  • Produktstruktur prüfen: Da der Begriff rechtlich nicht eindeutig belegt ist, sollte stets geprüft werden, ob tatsächlich Eigentum erworben wird oder eine bloß schuldrechtliche Forderung mit anderem Risikoprofil vorliegt.

Beim Modell Feldwerke wird der Solarpark in einzelne Parzellen inklusive Wechselrichter unterteilt, die als eigenständiges Wirtschaftsgut die Kriterien für ein echtes Eigentümer-Direktinvestment erfüllen – eine klare Abgrenzung gegenüber rein schuldrechtlichen Konstruktionen.

Für welche Investorenprofile eignet sich ein Direktinvestment?

Ein Direktinvestment in Agri-PV entfaltet seine Stärken vor allem für Investoren mit hoher Steuerlast und einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont. Dazu zählen häufig Unternehmer, Freiberufler, gutverdienende Angestellte sowie Anleger mit einmaligen Sondereinkünften aus Abfindungen oder Veräußerungsgewinnen. Wer dagegen kurzfristige Verfügbarkeit oder eine reine Altersabsicherung sucht, sollte die lange Kapitalbindung und die spezifischen Risiken kritisch gegen alternative Anlageformen abwägen. Die Eignung im Einzelfall sollte gemeinsam mit einem Steuerberater und gegebenenfalls einem unabhängigen Finanzberater geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Worin unterscheidet sich ein Direktinvestment von einem Solarfonds?

Beim Direktinvestment erwerben Sie unmittelbar Eigentum am Wirtschaftsgut, beim Solarfonds halten Sie lediglich einen Anteil an einem Sondervermögen. Dieser Unterschied ist steuerlich entscheidend: Nur als Eigentümer können Sie den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nutzen. Fonds verursachen zudem Verwaltungs- und Managementkosten, die Ihre Nettorendite mindern.

Ist ein Direktinvestment in Photovoltaik reguliert?

Das hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Ein echtes Eigentümer-Direktinvestment unterscheidet sich rechtlich von schuldrechtlichen Konstruktionen, die unter §1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz fallen und prospektpflichtig sein können. Da der Begriff nicht einheitlich belegt ist, sollten Anleger die Produktstruktur und die zugehörigen Pflichtunterlagen vor einer Zeichnung genau prüfen.

Welche Mindestanlagesumme ist bei einem Direktinvestment üblich?

Direktinvestments in Photovoltaik- und Agri-PV-Anlagen bewegen sich typischerweise im sechsstelligen Bereich, da ganze Anlagen oder abgegrenzte Parzellen erworben werden. Die hohe Einstiegssumme richtet sich an vermögende Privatpersonen und Unternehmer. Die genaue Summe hängt von Projekt und Anlagengröße ab.

Wie liquide ist ein Direktinvestment?

Direktinvestments sind langfristig angelegt, oft über 20 Jahre oder mehr, und das Kapital ist während der Laufzeit weitgehend gebunden. Ein vorzeitiger Verkauf ist möglich, aber nicht immer kurzfristig und nicht zu einem garantierten Preis. Wer kurzfristige Verfügbarkeit benötigt, sollte diese eingeschränkte Liquidität in seine Planung einbeziehen.

Welche Risiken sollte ich vor einem Direktinvestment besonders beachten?

Zu den wesentlichen Risiken zählen die lange Kapitalbindung, Betriebs- und Ertragsrisiken durch Witterung und Strompreis, regulatorische Änderungen sowie steuerliche Fristen wie die Drei-Jahres-Investitionsfrist beim IAB. Hinzu kommt das Risiko, dass eine als Direktinvestment bezeichnete Anlage in Wahrheit eine schuldrechtliche Forderung mit anderem Risikoprofil ist. Eine sorgfältige Prüfung und individuelle steuerliche sowie rechtliche Beratung sind daher unverzichtbar.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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