Was sind Alternative Investments?
Alternative Investments sind Kapitalanlagen außerhalb der klassischen Anlageklassen wie börsennotierten Aktien, Anleihen und Geldmarktprodukten. Dazu zählen unter anderem Sachwerte, Private Equity, Infrastruktur und Investments in erneuerbare Energien. Sie gelten als Instrument zur Portfoliodiversifikation, sind häufig weniger liquide und werden überwiegend außerbörslich gehandelt. Für vermögende Investoren sind insbesondere IAB-fähige Agri-PV-Direktinvestments als steueroptimierte Variante alternativer Sachwertanlagen relevant.
Inhaltsverzeichnis
Alternative Investments auf den Punkt gebracht
- Definition: Kapitalanlagen außerhalb klassischer Anlageklassen wie börsennotierter Aktien, Anleihen und Geldmarktprodukte
- Typische Klassen: Private Equity, Infrastruktur, Immobilien, Rohstoffe, Private Credit, Hedgefonds sowie Sachwertinvestments wie Agri-PV
- Kernmerkmale: geringere Liquidität, überwiegend außerbörslicher Handel, längere Kapitalbindung
- Hauptmotiv: Portfoliodiversifikation und Renditechancen unabhängig vom Aktienmarkt
- Zugang: institutionelle Investoren und zunehmend vermögende Privatpersonen, je nach Produkt auch Privatanleger
- Steuerlicher Sonderfall: IAB-fähige Agri-PV-Direktinvestments als steueroptimierte Sachwertvariante
- Risiken: Illiquidität, geringere Transparenz, je nach Produkt Teil- oder Totalverlust möglich
Was sind Alternative Investments konkret?
Der Begriff Alternative Investments fasst alle Kapitalanlagen zusammen, die nicht zu den klassischen, börsengehandelten Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Geldmarktprodukten zählen. Eine einheitliche Definition existiert nicht; gemeinsam ist den meisten alternativen Anlageklassen jedoch, dass sie außerhalb der traditionellen Kapitalmärkte gehandelt werden und sich in ihrem Risiko-, Ertrags- und Liquiditätsprofil deutlich von Standardprodukten unterscheiden.
Zu den wichtigsten Segmenten zählen:
- Private Equity: Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen
- Private Credit: außerbörsliche Unternehmens- und Projektfinanzierungen
- Infrastruktur: Beteiligungen an Energie-, Verkehrs- oder Versorgungsanlagen, siehe Infrastruktur-Investment
- Reale Sachwerte: Immobilien, Rohstoffe, Ackerland und Energieanlagen
- Erneuerbare Energien: Solar-, Wind- und Agri-PV-Projekte als Erneuerbare Energien-Investment
- Sonstige Nischen: Hedgefonds, Kryptowerte, Kunst oder Sammlerstücke
Alternative Investments sind kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug der strategischen Vermögensallokation. Sie sollen ein Portfolio stabiler und unabhängiger von den Schwankungen der Aktien- und Anleihemärkte machen.
Welche Rolle spielt die Diversifikation?
Das zentrale Argument für alternative Anlageklassen ist ihr Beitrag zur Diversifikation. Viele dieser Investments entwickeln sich weitgehend unabhängig von den Börsen, weisen also eine geringe Korrelation zu Aktien und Anleihen auf. In Phasen hoher Marktnervosität kann das die Volatilität des Gesamtportfolios dämpfen.
Reale Sachwerte mit laufenden, teils inflationsgekoppelten Erträgen gelten zudem als möglicher Baustein zum realen Werterhalt. Ein garantierter Schutz vor Geldentwertung ist damit jedoch nicht verbunden; die tatsächliche Wertentwicklung hängt vom konkreten Investment, den Marktbedingungen und der Bonität der Vertragspartner ab.
Wie ordnet sich Agri-PV in die alternativen Investments ein?
Agri-Photovoltaik verbindet die landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche mit der Stromerzeugung. Als Sachwertinvestment vereint sie mehrere Eigenschaften, die innerhalb der alternativen Anlageklassen besonders gefragt sind:
- Realer Sachwert: Investiert wird in physische, ertragsgenerierende Anlagen statt in reine Finanztitel
- Planbare Cashflows: Stromerlöse aus Einspeisung und Direktvermarktung schaffen laufende Erträge
- Infrastruktur-Charakter: Energieanlagen zählen zu den langfristig orientierten Real-Asset-Investments
- Direkter Zugang: über ein Direktinvestment erwirbt der Anleger eine konkrete, ihm zurechenbare Anlage
Gegenüber gepoolten Vehikeln wie Fonds bietet das Direktinvestment in eine Agri-PV-Parzelle einen entscheidenden Unterschied: Es handelt sich um eine direkt zugeordnete Kapitalanlage, die unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung steuerlicher Instrumente ermöglicht.
Warum sind Agri-PV-Direktinvestments steuerlich besonders?
Während viele alternative Investments steuerlich wie andere Kapitalanlagen behandelt werden, eröffnet ein gewerblich strukturiertes Agri-PV-Direktinvestment Zugang zum Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG. Investoren mit Gewinneinkünften können damit unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits vor der Investition gewinnmindernd geltend machen, kombinierbar mit der Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent.
Die folgende schematische Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied. Es handelt sich um eine stark vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung individueller Faktoren:
- Klassischer Aktienfonds: keine vorgelagerte Abzugsmöglichkeit, Besteuerung der Erträge über die Abgeltungsteuer
- Private-Equity-Fonds: Kapitalbindung mit späterem Exit-Erlös, in der Regel kein IAB für den Anleger
- Agri-PV-Direktinvestment: potenziell IAB-fähig, dadurch Vorverlagerung von Abschreibungspotenzial und Stundungseffekt
Bei Feldwerke wird ein Solarpark in einzelne Parzellen unterteilt, die als eigenständige Wirtschaftsgüter die Kriterien des §7g EStG erfüllen können. So wird die steueroptimierte Variante eines alternativen Sachwertinvestments für Investoren zugänglich.
Wichtig: Ob und in welchem Umfang steuerliche Vorteile genutzt werden können, hängt vom individuellen Steuersatz, der Gewinnsituation und der konkreten Gestaltung ab. Die Inhalte stellen ausschließlich allgemeine Information und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist unverzichtbar.
Welche Risiken und Grenzen bestehen?
Alternative Investments bieten Chancen, sind aber mit spezifischen Risiken verbunden, die Anleger vor einer Entscheidung sorgfältig prüfen sollten:
- Illiquidität: Anteile lassen sich oft nicht kurzfristig und nicht zu jederzeit transparenten Preisen veräußern
- Lange Kapitalbindung: das eingesetzte Kapital ist häufig über viele Jahre gebunden
- Geringere Transparenz: außerbörsliche Märkte sind weniger reguliert und schwerer zu bewerten
- Verlustrisiko: je nach Produkt ist ein Teil- oder sogar Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich
- Steuerliche Risiken: bei IAB-Strukturen drohen bei Fristverletzung die rückwirkende Auflösung des Steuervorteils und eine Verzinsung der Steuernachzahlung nach §233a AO
Wegen dieser Komplexität werden alternative Investments in der Vermögensverwaltung meist nur als Beimischung eingesetzt. Entscheidend sind die Auswahl eines verlässlichen Anbieters, die realistische Einschätzung der Renditechancen ohne überzogene Versprechen sowie die Einbindung fachkundiger steuerlicher und rechtlicher Beratung.
Für welche Investorenprofile eignen sich alternative Investments?
Alternative Investments richten sich typischerweise an Anleger mit einem längeren Anlagehorizont, ausreichender Liquiditätsreserve und der Bereitschaft, für Diversifikation und Renditechancen eine eingeschränkte Handelbarkeit in Kauf zu nehmen. Dazu zählen vermögende Privatpersonen, Selbstständige, Unternehmer und institutionelle Investoren. Steueroptimierte Sachwertvarianten wie IAB-fähige Agri-PV-Direktinvestments sind darüber hinaus vor allem für Investoren mit hoher Steuerlast und Gewinneinkünften interessant.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
In der klassischen Vermögensverwaltung wird häufig eine Beimischung von etwa 10 bis 20 Prozent des Gesamtvermögens diskutiert, abhängig von Risikoprofil, Anlagehorizont und Liquiditätsbedarf. Eine pauschale Quote gibt es nicht, da alternative Anlageklassen sehr unterschiedliche Risikoprofile aufweisen. Die individuell passende Allokation sollte mit einem unabhängigen Berater geklärt werden.
Traditionell waren viele alternative Anlageklassen institutionellen Investoren und vermögenden Privatpersonen vorbehalten, etwa wegen hoher Mindestanlagesummen. Durch Direktinvestments, Beteiligungsstrukturen und regulierte Vehikel sind heute jedoch zahlreiche Segmente auch für private Anleger geöffnet. Bei Agri-PV-Direktinvestments definiert der Anbieter typischerweise eine Mindestbeteiligung pro Parzelle.
Wesentliche Risiken sind eingeschränkte Handelbarkeit (Illiquidität), längere Kapitalbindung, eine oft geringere Markttransparenz sowie je nach Produkt das Risiko eines Teil- oder Totalverlusts. Bei steueroptimierten Strukturen kommen steuerliche Risiken hinzu, etwa die rückwirkende Auflösung von Steuervorteilen bei Fristverletzungen. Eine sorgfältige Prüfung des Anbieters und des Produkts ist unerlässlich.
Ein Agri-PV-Direktinvestment ist ein direktes Eigentum an einem realen, ertragsgenerierenden Sachwert mit laufenden Stromerlösen und planbaren Cashflows. Ein Private-Equity-Fonds bündelt dagegen Kapital mehrerer Anleger in nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen mit in der Regel späterem Exit-Erlös. Das Direktinvestment ermöglicht zudem die direkte Nutzung steuerlicher Instrumente wie des Investitionsabzugsbetrags.
Reale Sachwerte wie Infrastruktur, Immobilien oder Energieanlagen können bei steigender Inflation tendenziell besser ihren realen Wert erhalten als rein nominale Anlagen, weil ihre Erlöse teils an Preis- oder Indexentwicklungen gekoppelt sind. Ein Inflationsschutz ist jedoch nicht garantiert und hängt stark vom konkreten Investment ab. Diese Information stellt keine Anlageberatung dar.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.