Agri-PV im Investment-Kontext
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Was ist ein Anlagenbetreiber?

Anlagenbetreiber ist nach §3 Nr. 2 EEG, wer unabhängig vom Eigentum eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nutzt. Entscheidend ist also nicht das Eigentum, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Verantwortung für den Betrieb. Bei einem Agri-PV-Direktinvestment ist die Betreiberstellung von zentraler Bedeutung: Sie begründet den Anspruch auf die EEG-Vergütung und ist zugleich Voraussetzung dafür, dass der Investor gewerblich tätig wird und steuerliche Instrumente wie den Investitionsabzugsbetrag nutzen kann.

June 2, 2026

Inhaltsverzeichnis

Anlagenbetreiber auf den Punkt gebracht

  • Definition: Nach §3 Nr. 2 EEG, wer unabhängig vom Eigentum eine Anlage zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nutzt
  • Maßgeblich: Die tatsächliche wirtschaftliche Verantwortung für den Betrieb, nicht das zivilrechtliche Eigentum
  • Vergütungsanspruch: Der gesetzliche Zahlungsanspruch nach dem EEG steht dem Betreiber zu (§19 EEG)
  • Pflichten: Registrierung im Marktstammdatenregister, Meldepflichten gegenüber Netzbetreiber und Bundesnetzagentur, steuerliche Pflichten
  • Steuerliche Relevanz: Die Betreiberstellung begründet die gewerbliche Tätigkeit, die den Investitionsabzugsbetrag erst ermöglicht
  • Bei Agri-PV: Bei einem Direktinvestment in eine Parzelle fallen Eigentum und Betreiberstellung üblicherweise zusammen

Was ist ein Anlagenbetreiber?

Der Begriff des Anlagenbetreibers ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz gesetzlich definiert. Nach §3 Nr. 2 EEG ist Anlagenbetreiber, „wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder aus Grubengas nutzt“. Das Gesetz stellt damit bewusst auf die tatsächliche Nutzung ab, nicht auf die Eigentumsverhältnisse.

Daraus folgt eine wichtige Unterscheidung: Eigentümer und Betreiber einer Anlage können, müssen aber nicht identisch sein. Ein Eigentümer kann seine Anlage verpachten und damit das Nutzungsrecht – und die Betreiberstellung – auf einen Dritten übertragen. Anschaulich lässt sich der Betreiber als der „Kapitän“ der Anlage verstehen: die Person oder das Unternehmen, das den Betrieb tatsächlich verantwortet und die wirtschaftlichen Chancen und Risiken trägt.

Warum ist die Betreiberstellung so wichtig?

Die Bestimmung, wer Betreiber ist, hat unmittelbare rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Der gesetzliche Zahlungsanspruch nach dem EEG steht ausdrücklich dem Anlagenbetreiber zu (§19 Abs. 1 EEG).

Dem Eigentümer einer Anlage steht nicht zwangsläufig ein Vergütungsanspruch zu. Ein Erwerber wird nur dann Berechtigter des gesetzlichen Zahlungsanspruchs, wenn er auch den Anlagenbetrieb übernimmt – die Betreiberstellung und der Erlösanspruch sind also untrennbar verknüpft.

Von der Betreibereigenschaft hängt zudem ab, wer für die Einhaltung der energie- und steuerrechtlichen Pflichten verantwortlich ist. Dazu zählen insbesondere:

  • Registrierung im Marktstammdatenregister: verpflichtend innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur
  • Meldepflichten gegenüber dem Netzbetreiber: einschließlich der EEG-Jahresmeldung
  • Anzeige eines Betreiberwechsels: sowohl gegenüber dem Netzbetreiber als auch der Bundesnetzagentur
  • Steuerliche Pflichten: aus der gewerblichen Tätigkeit der Stromerzeugung

Welche steuerliche Bedeutung hat die Betreiberstellung?

Für ein Agri-PV-Direktinvestment ist die Betreiberstellung der Schlüssel zum steuerlichen Hebel. Nur wer die Anlage betreibt, wird gewerblich tätig – und nur eine gewerbliche, betriebliche Nutzung eröffnet den Zugang zu Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach §7g EStG.

Daraus ergibt sich ein zentraler Unterschied zwischen Investmentformen:

  1. Direktinvestment mit Betreiberstellung: Der Investor nutzt die Anlage selbst, erzielt gewerbliche Einkünfte und kann – bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen – die steuerlichen Instrumente des §7g EStG anwenden.
  2. Reine Kapitalbeteiligung ohne Betreiberstellung: Vermittelt in der Regel keine gewerbliche Tätigkeit und damit auch nicht den steuerlichen Hebel.

Die hier dargestellten Zusammenhänge sind eine allgemeine Information und keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob im konkreten Fall eine Betreiberstellung und damit eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, hängt von der vertraglichen Ausgestaltung ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

Lässt sich der Betrieb auslagern?

Die gesetzliche Betreiberstellung bedeutet nicht, dass der Investor die Anlage technisch selbst betreuen muss. Die kaufmännische und technische Betriebsführung – Wartung, Überwachung, Abrechnung und Vermarktung – kann an einen spezialisierten Dienstleister ausgelagert werden, ohne dass die Betreiberstellung verloren geht.

Beim Modell Feldwerke wird der Investor als Eigentümer und Betreiber seiner Parzelle eingesetzt, während der laufende Betrieb über eine professionelle Betriebsführung sichergestellt wird. So bleibt die rechtliche und steuerliche Betreiberstellung beim Investor, während der operative Aufwand gering bleibt. Die konkrete Aufgabenverteilung sollte stets vertraglich eindeutig geregelt sein, um die Betreibereigenschaft und damit Vergütungsanspruch und steuerliche Einordnung nicht zu gefährden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Ist der Anlagenbetreiber immer auch der Eigentümer?

Nein. Nach §3 Nr. 2 EEG kommt es allein auf die tatsächliche Nutzung der Anlage zur Stromerzeugung an, nicht auf das zivilrechtliche Eigentum. Eigentümer und Betreiber können daher auseinanderfallen – etwa wenn eine Anlage verpachtet wird. Bei einem Direktinvestment fallen beide Rollen jedoch üblicherweise in der Person des Investors zusammen.

Welche Pflichten hat ein Anlagenbetreiber?

Der Betreiber muss seine Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Hinzu kommen Melde- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Netzbetreiber, die EEG-Jahresmeldung sowie steuerliche Pflichten. Ein Betreiberwechsel ist dem Netzbetreiber unverzüglich anzuzeigen und der Bundesnetzagentur zu melden.

Warum ist die Betreiberstellung für die EEG-Vergütung entscheidend?

Der gesetzliche Zahlungsanspruch nach dem EEG steht dem Anlagenbetreiber zu, nicht automatisch dem Eigentümer. Wer eine Anlage erwirbt, wird nur dann Berechtigter der Vergütung, wenn er auch den Betrieb übernimmt. Diese Kopplung von Betrieb und Vergütungsanspruch ist für die Erlösstruktur eines Investments wesentlich.

Kann der Betrieb an einen Dienstleister ausgelagert werden?

Grundsätzlich ja – die kaufmännische und technische Betriebsführung kann an einen Dienstleister ausgelagert werden, ohne die Betreiberstellung zu verlieren. Der Investor bleibt rechtlich Betreiber und trägt die wirtschaftliche Verantwortung, während Wartung, Überwachung und Abrechnung professionell erledigt werden. Die genaue Ausgestaltung sollte vertraglich klar geregelt sein.

Welche steuerliche Bedeutung hat die Betreiberstellung?

Die Betreiberstellung ist regelmäßig Voraussetzung dafür, dass der Investor mit der Anlage gewerblich tätig wird – und nur dann sind Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach §7g EStG anwendbar. Reine Kapitalbeteiligungen ohne Betreiberstellung vermitteln diese steuerliche Position in der Regel nicht. Die konkrete Einordnung sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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