Was ist die DIN SPEC 91434 für Agri-PV?
Die DIN SPEC 91434 ist die zentrale technische Spezifikation für Agri-Photovoltaik-Systeme in Deutschland, veröffentlicht im Mai 2021. Sie definiert Mindestanforderungen an die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung. Die Norm unterscheidet zwei Anlagenkategorien und legt verbindliche Schwellenwerte für Flächenverlust und landwirtschaftlichen Mindestertrag fest.
Inhaltsverzeichnis
Wie ist die DIN SPEC 91434 entstanden?
Mit dem wachsenden Interesse an der Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung entstand der Bedarf nach einer einheitlichen Definition: Was genau ist eine Agri-PV-Anlage – und was ist lediglich eine klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-PV-Anlage auf Agrarland? Die DIN SPEC 91434, erstmals veröffentlicht im Mai 2021, liefert diese Abgrenzung. Sie wurde unter Federführung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) gemeinsam mit Akteuren aus Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Wissenschaft und Normung entwickelt.
Die Spezifikation ist kein Gesetz, sondern ein technisches Regelwerk, das als Referenzrahmen für Genehmigungsverfahren, Förderprogramme und die Raumordnung dient. Insbesondere das EEG bezieht sich auf die DIN SPEC 91434, um Agri-PV-Systeme von herkömmlichen Süd-ausgerichtetenFreiflächenanlagen zu unterscheiden. Auch einzelne Landesentwicklungspläne nehmen Bezug auf die Norm, wenn sie für hochwertige Ackerflächen den Vorrang von Agri-PV vor klassischer Freiflächen-PV vorsehen.
Welche Kategorien unterscheidet die DIN SPEC 91434?
Die DIN SPEC 91434 unterscheidet zwei Hauptkategorien von Agri-PV-Anlagen, die sich in Bauweise, Flächeninanspruchnahme und Einsatzbereich grundlegend unterscheiden.
Kategorie I: Aufständerung mit lichter Höhe
Bei Kategorie-I-Anlagen werden die PV-Module über der landwirtschaftlichen Nutzfläche installiert. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung findet unterhalb der Modulebene statt. Typische Bauformen sind hochgeständerte Systeme mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern. Diese Kategorie eignet sich besonders für Sonderkulturen, da Maschinen unter den Modulen hindurchpassieren können.
Die Norm begrenzt den Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Aufbauten und Unterkonstruktionen bei Kategorie I auf höchstens 10 % der Gesamtprojektfläche. Mindestens 90 % der Fläche müssen also weiterhin landwirtschaftlich nutzbar bleiben.
Kategorie II: Bodennahe Aufständerung
Kategorie-II-Anlagen nutzen die Fläche zwischen den Modulreihen für die Landwirtschaft. Die Module selbst stehen bodennah, ähnlich konventionellen Freiflächenanlagen, jedoch mit größeren Reihenabständen. Typische Einsatzfelder sind Grünlandnutzung, extensive Weidehaltung – etwa Schafbeweidung – oder der Anbau niedriger Kulturen zwischen den Modulreihen.
Für Kategorie II gilt eine maximale Flächeninanspruchnahme von höchstens 15 % der Gesamtprojektfläche. Mindestens 85 % der Fläche müssen weiterhin landwirtschaftlich nutzbar bleiben.
Was sind die zentralen Anforderungen?
Die DIN SPEC 91434 formuliert neben den Kategorien mehrere verbindliche Kriterien, die eine Anlage erfüllen muss, um als Agri-PV-System anerkannt zu werden.
Landwirtschaftlicher Mindestertrag
Ein Kernkriterium der Norm ist der sogenannte Referenzertrag. Der Ertrag der Kulturpflanzen auf der Gesamtprojektfläche darf nach dem Bau der Agri-PV-Anlage mindestens 66 % des Referenzertrags nicht unterschreiten – also dessen, was auf der gleichen Fläche ohne Anlage erzielt würde. Der Referenzertrag wird über drei Jahre oder einen Fruchtfolgezyklus gemittelt; alternativ können regionale Durchschnittswerte aus offiziellen Statistiken herangezogen werden.
Diese 66-%-Regel ist entscheidend: Sie stellt sicher, dass die landwirtschaftliche Nutzung nicht nur formal besteht, sondern produktiv bleibt. Sinkt der Ertrag langfristig darunter, kann die Anerkennung als Agri-PV-Anlage gefährdet sein.
Flächeninanspruchnahme
Die Norm begrenzt den Flächenverbrauch durch Modulaufständerung, Kabeltrassen, Technikstationen und Zufahrtswege. Für Kategorie I sind maximal 10 %, für Kategorie II maximal 15 % zulässig. Diese Werte sind wichtig für die Beibehaltung des Ackerstatus und der GAP-Förderfähigkeit der Fläche.
Gleichzeitigkeit der Nutzung
Die Norm verlangt eine tatsächliche gleichzeitige Nutzung für Landwirtschaft und Energieerzeugung. Eine bloße Flächenreservierung für künftige landwirtschaftliche Tätigkeit reicht nicht aus. Die Bewirtschaftung muss nachweislich stattfinden und im landwirtschaftlichen Nutzungskonzept dokumentiert werden, das die Norm in Anhang A als Formularvorlage bereitstellt.
Weitere Kriterien
Die Norm formuliert in Abschnitt 5.2 weitere Anforderungen: Die Bearbeitbarkeit für landwirtschaftliche Maschinen muss sichergestellt sein. Lichtverfügbarkeit und Lichthomogenität sind an die Bedürfnisse der angebauten Kulturen anzupassen. Die Wasserverfügbarkeit muss durch homogene Niederschlagsverteilung oder Bewässerungseinrichtungen gewährleistet sein. Bodenerosion durch Abtropfkanten an den Modulen ist konstruktiv zu minimieren. Schließlich verlangt die Norm die rückstandslose Auf- und Rückbaubarkeit der Anlage.
Die DIN SPEC 91434 ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein Qualitätssiegel: Sie garantiert, dass Agri-PV eine echte Doppelnutzung darstellt und nicht nur Freiflächen-PV unter anderem Namen betrieben wird.
Welche Bedeutung hat die Norm für Förderung und Genehmigung?
Die DIN SPEC 91434 hat weitreichende Konsequenzen für die wirtschaftliche und rechtliche Einordnung von Agri-PV-Projekten.
Anerkennung im EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz klassifiziert Agri-PV als besondere Solaranlage und verweist dabei auf die DIN SPEC 91434 als technische Grundlage. Im Solarpaket I (Mai 2024) wurden zusätzliche Anpassungen für besondere Solaranlagen geregelt – etwa höhere Höchstwerte in den Ausschreibungen. Diese Regelungen sind allerdings beihilferechtlich noch nicht von der Europäischen Kommission genehmigt und entfalten daher aktuell keine Wirkung. Maßgeblich für die Anerkennung als Agri-PV im Sinne der EEG-Förderung ist die Konformität mit der DIN SPEC 91434.
Baurecht und Privilegierung
Im Baurecht spielt die Norm eine wichtige Rolle bei der Frage, ob eine Agri-PV-Anlage im Außenbereich privilegiert errichtet werden darf. Einzelne Landesentwicklungspläne sehen vor, dass auf hochwertigen Ackerböden ab einer bestimmten Bodenwertzahl ausschließlich Agri-PV errichtet werden darf – nicht klassische Freiflächen-PV. Die Anerkennung als Agri-PV richtet sich dabei nach der DIN SPEC 91434. Welche Bodenwertzahl konkret als Schwelle gilt, regelt jedes Bundesland eigenständig.
GAP-Förderfähigkeit
Flächen, die nachweislich gemäß DIN SPEC 91434 betrieben werden, behalten ihre GAP-Förderfähigkeit. Der Anteil der Fläche, der weiterhin landwirtschaftlich genutzt wird – mindestens 90 % bei Kategorie I bzw. 85 % bei Kategorie II – bleibt im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) förderfähig.
Wie wird die Einhaltung geprüft?
Die Einhaltung der DIN SPEC 91434 ist keine einmalige Feststellung, sondern erfordert eine kontinuierliche landwirtschaftliche Begleitung der Flächen. Die Norm verlangt:
- Landwirtschaftliches Nutzungskonzept: Vor Anlagenbau erstellt und vom Landwirt sowie EPC-Unternehmer gezeichnet, gemäß der Formularvorlage in Anhang A der Norm
- Schlagkartei oder gleichwertige Kontrollen: Dokumentation der laufenden landwirtschaftlichen Nutzung
- Ertragsmonitoring: Regelmäßiger Nachweis, dass der 66-%-Schwellenwert eingehalten wird
- Bauliche Dokumentation: Nachweis der eingehaltenen Flächeninanspruchnahme, lichten Höhe und sonstigen baulichen Vorgaben
Bei langfristiger Nichterfüllung der Vorgaben kann die Anerkennung als Agri-PV-Anlage entzogen werden – mit Folgen für EEG-Förderfähigkeit, Genehmigungsgrundlage und gegebenenfalls den Ackerstatus.
Wie entwickelt sich die Norm weiter?
Die DIN SPEC 91434 wurde im sogenannten PAS-Verfahren erarbeitet (Publicly Available Specification). Sie ist damit kein Teil des Deutschen Normenwerks im engeren Sinne, sondern eine Vornorm, die nicht den vollständigen Konsens aller potenziell Beteiligten erfordert. Aktuell laufen Arbeiten, die Inhalte in eine vollwertige DIN-Norm zu überführen. Dabei fließen Erfahrungen aus laufenden Pilotprojekten, neue Forschungsergebnisse zu Ertragswirkungen und Präzisierungen bei der Flächenberechnung ein.
Für Projektentwickler und Landwirte empfiehlt es sich, die aktuelle Fassung der Norm im Auge zu behalten, da Änderungen direkten Einfluss auf Förderfähigkeit und Genehmigungsvoraussetzungen haben können.
Praktische Relevanz für Landwirte und Projektierer
Die DIN SPEC 91434 beeinflusst zahlreiche operative Entscheidungen in der Projektentwicklung:
- Anlagendesign: Modulabstände, Aufständerungshöhen und Bearbeitungsbreiten müssen so gewählt werden, dass die Flächeninanspruchnahme innerhalb der Grenzen bleibt und der Mindestertrag erreichbar ist.
- Kulturwahl: Die Auswahl geeigneter Kulturen, die unter Teilverschattung den 66-%-Schwellenwert sicher erreichen, ist integraler Bestandteil der Planung.
- Monitoring: Betreiber müssen ein Ertragsmonitoring einrichten, das den landwirtschaftlichen Ertrag im Vergleich zum Referenzwert dokumentiert.
- Vertragliche Absicherung: In Pachtverträgen sollten Regelungen zur Einhaltung der DIN SPEC 91434 verankert werden, um beiden Seiten Rechtssicherheit zu geben.
Die DIN SPEC 91434 ist der technische Kompass für jedes Agri-PV-Projekt. Wer sie früh in die Planung integriert, sichert Förderfähigkeit, Genehmigung und langfristige Wirtschaftlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Die DIN SPEC 91434 ist kein Gesetz, sondern eine technische Spezifikation. Das EEG bezieht sich jedoch auf sie, um Agri-PV als besondere Solaranlage zu klassifizieren; auch einzelne Landesentwicklungspläne verweisen auf sie. Wer EEG-Förderfähigkeit oder baurechtliche Privilegien für Agri-PV nutzen möchte, muss die Vorgaben der Norm in der Praxis einhalten.
Bei dauerhafter Unterschreitung des 66-%-Schwellenwerts kann die Anerkennung als Agri-PV-Anlage entzogen werden. Dies gefährdet die EEG-Förderfähigkeit, die baurechtliche Genehmigung und unter Umständen den Ackerstatus der Fläche. Seriöse Betreiber dokumentieren den Ertrag daher kontinuierlich.
Aktuell laufen Arbeiten zur Überführung in eine DIN-Norm. Dabei fließen Erfahrungen aus Pilotprojekten und neue Forschungsergebnisse ein. Änderungen können direkte Auswirkungen auf Förderfähigkeit und Genehmigungsvoraussetzungen künftiger Projekte haben.
Wurde die Kultur bereits auf der Fläche oder im Betrieb angebaut, wird der Ertrag der letzten drei Jahre gemittelt; bei Ackerbaufruchtfolgen über drei Fruchtfolgezyklen. Andernfalls werden Durchschnittserträge der letzten drei Jahre aus offiziellen Statistiken wie Destatis oder den Agrarstatistiken der Bundesländer herangezogen.
Die Norm gilt für Anlagen, die als Agri-PV klassifiziert werden sollen. Bestehende Freiflächenanlagen ohne Doppelnutzung fallen nicht unter die DIN SPEC 91434. Eine nachträgliche Umklassifizierung wäre nur möglich, wenn die Anlage sämtliche Normkriterien erfüllt – einschließlich der gleichzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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