Was ist die DIN SPEC 91434 für Agri-PV?
Die DIN SPEC 91434 ist die zentrale technische Spezifikation für Agri-Photovoltaik-Systeme in Deutschland. Sie definiert Mindestanforderungen an die gleichzeitige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung. Die Norm unterscheidet verschiedene Anlagenkategorien und legt verbindliche Schwellenwerte für Flächenverlust und landwirtschaftlichen Mindestertrag fest.
Inhaltsverzeichnis
Wie ist die DIN SPEC 91434 entstanden?
Mit dem wachsenden Interesse an der Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Solarstromerzeugung entstand der Bedarf nach einer einheitlichen Definition: Was genau ist eine Agri-PV-Anlage – und was ist lediglich eine Freiflächen-PV-Anlage auf Agrarland? Die DIN SPEC 91434, erstmals veröffentlicht im April 2021, liefert diese Abgrenzung. Sie wurde unter Federführung des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) gemeinsam mit Akteuren aus Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Wissenschaft und Normung entwickelt.
Die Spezifikation ist kein Gesetz, sondern ein technisches Regelwerk, das als Referenzrahmen für Genehmigungsverfahren, Förderprogramme und die Raumordnung dient. Insbesondere die Landesentwicklungspläne und das EEG beziehen sich auf die DIN SPEC 91434, um Agri-PV-Systeme von herkömmlichen Freiflächenanlagen zu unterscheiden.
Kategorien von Agri-PV-Systemen
Die DIN SPEC 91434 unterscheidet zwei Hauptkategorien von Agri-PV-Anlagen, die sich in Bauweise, Flächeninanspruchnahme und Einsatzbereich grundlegend unterscheiden.
Kategorie I: Hochgestellte Systeme
Bei Kategorie-I-Anlagen werden die PV-Module über der landwirtschaftlichen Nutzfläche installiert. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung findet unterhalb der Modulebene statt. Typische Bauformen sind hochgeständerte Systeme mit einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern sowie nachgeführte Tracker-Systeme. Diese Kategorie eignet sich besonders für Ackerbau, Sonderkulturen und Tierhaltung, da Maschinen und Tiere unter den Modulen hindurchpassieren können.
Die maximale Flächeninanspruchnahme durch die Baukörper beträgt bei Kategorie I höchstens 10 % der Gesamtfläche. Das bedeutet: Mindestens 90 % der Fläche müssen für die landwirtschaftliche Nutzung verfügbar bleiben.
Kategorie II: Bodennahe Systeme
Kategorie-II-Anlagen nutzen die Fläche zwischen den Modulreihen für die Landwirtschaft. Die Module selbst stehen bodennah, ähnlich konventionellen Freiflächenanlagen, jedoch mit größeren Reihenabständen. Typische Einsatzfelder sind Grünlandnutzung, extensive Weidehaltung (etwa Schafbeweidung) oder der Anbau niedriger Kulturen zwischen den Modulreihen.
Für Kategorie II gilt eine maximale Flächeninanspruchnahme von höchstens 15 %. Mindestens 85 % der Fläche müssen weiterhin landwirtschaftlich nutzbar sein.
Was sind zentrale Anforderungen der DIN SPEC 91434?
Die DIN SPEC 91434 formuliert neben den Kategorien mehrere verbindliche Kriterien, die eine Anlage erfüllen muss, um als Agri-PV-System anerkannt zu werden.
Landwirtschaftlicher Mindestertrag
Ein Kernkriterium der Norm ist der sogenannte Referenzertrag. Der landwirtschaftliche Ertrag auf der Agri-PV-Fläche darf nicht unter 66 % des Referenzertrags fallen, der auf einer vergleichbaren Fläche ohne PV-Anlage erzielt würde. Diese Anforderung stellt sicher, dass die landwirtschaftliche Nutzung nicht nur formal besteht, sondern tatsächlich produktiv bleibt. Sinkt der Ertrag langfristig unter diesen Schwellenwert, kann die Anerkennung als Agri-PV-Anlage – und damit verbundene Förderungen und Genehmigungen – gefährdet sein.
Flächeninanspruchnahme
Die Norm begrenzt den Flächenverbrauch durch Modulaufständerung, Kabeltrassen, Technikstationen und Zufahrtswege. Für Kategorie I sind maximal 10 %, für Kategorie II maximal 15 % zulässig. Diese Werte sind entscheidend für die Beibehaltung des Ackerstatus und der GAP-Förderfähigkeit der Fläche.
Gleichzeitigkeit der Nutzung
Die Norm verlangt eine tatsächliche gleichzeitige Nutzung für Landwirtschaft und Energieerzeugung. Eine bloße Flächenreservierung für künftige landwirtschaftliche Tätigkeit reicht nicht aus. Die Bewirtschaftung muss nachweislich stattfinden und dokumentiert werden.
Die DIN SPEC 91434 ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein Qualitätssiegel: Sie garantiert, dass Agri-PV eine echte Doppelnutzung darstellt und nicht nur Freiflächen-PV unter anderem Namen betrieben wird.
Welche Bedeutung hat die DIN SPEC 91434 für Förderung und Genehmigung?
Die DIN SPEC 91434 hat weitreichende Konsequenzen für die wirtschaftliche und rechtliche Einordnung von Agri-PV-Projekten.
EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) klassifziert Agri-PV als „besondere Solaranlage“ (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 EEG), wodurch sie an Ausschreibungen im ersten Segments teilnehmen kann. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der DIN SPEC 91434. Kleinere Anlagen bis zu einer Leistung von 1.000 kWp sind von der Ausschreibungspflicht befreit und erhalten eine feste Vergütung von 6,66 ct/kWh.
Baurecht und Privilegierung
Im Baurecht spielt die Norm eine zentrale Rolle bei der Frage, ob eine Agri-PV-Anlage im Außenbereich privilegiert errichtet werden darf. Die Neuaufstellung der Landesentwicklungspläne sieht vor, dass auf hochwertigen Ackerböden mit einer Bodenwertzahl über 55 ausschließlich Agri-PV errichtet werden darf – nicht konventionelle Freiflächen-PV. Die Anerkennung als Agri-PV richtet sich dabei nach der DIN SPEC 91434.
GAP-Förderfähigkeit
Flächen, die nachweislich gemäß DIN SPEC 91434 betrieben werden, behalten ihre GAP-Förderfähigkeit. Der gesamte Anteil der Fläche, der weiterhin bewirtschaftet wird (mindestens 85 %), bleibt im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) förderfähig.
Prüfung und Nachweispflichten
Die Einhaltung der DIN SPEC 91434 ist keine einmalige Feststellung, sondern erfordert eine langfristige ökologische und landwirtschaftliche Begleitung der Flächen. Betreiber müssen den Referenzertrag dokumentieren und regelmäßig nachweisen, dass der 66-%-Schwellenwert eingehalten wird. Ebenso muss die Flächeninanspruchnahme durch die Anlagentechnik im zulässigen Rahmen bleiben.
Bei langfristiger Nichterfüllung der Vorgaben kann im schlimmsten Fall die Anerkennung als Agri-PV-Anlage entzogen werden. Das hätte Konsequenzen für die EEG-Förderfähigkeit, die Genehmigungsgrundlage und unter Umständen den Ackerstatus der Fläche. Seriöse Projektentwickler berücksichtigen diese Anforderungen daher bereits in der Planungsphase und passen Modulabstände, Aufständerungshöhen und Kulturauswahl gezielt darauf an.
Weiterentwicklung der Norm
Die DIN SPEC 91434 wurde als sogenannte Vornorm (PAS-Verfahren) veröffentlicht. Das bedeutet, dass sie nicht den vollständigen Konsens aller Normungsbeteiligten erfordert, sondern gezielt von einem Initiatorenkreis erstellt wurde. Aktuell laufen Arbeiten, die DIN SPEC 91434 in eine vollwertige DIN-Norm zu überführen. Dabei werden unter anderem Erfahrungen aus laufenden Pilotprojekten, neue Forschungsergebnisse zu Ertragswirkungen und Präzisierungen bei der Flächenberechnung eingearbeitet.
Für Projektentwickler und Landwirte empfiehlt es sich, die aktuelle Fassung der Norm regelmäßig zu prüfen, da Änderungen direkten Einfluss auf Förderfähigkeit und Genehmigungsvoraussetzungen haben können.
Praktische Relevanz für Landwirte und Projektierer
Die DIN SPEC 91434 beeinflusst zahlreiche operative Entscheidungen in der Projektentwicklung:
- Anlagendesign: Modulabstände, Aufständerungshöhen und Bearbeitungsbreiten müssen so gewählt werden, dass die Flächeninanspruchnahme innerhalb der Grenzen bleibt und der Mindestertrag erreichbar ist.
- Kulturwahl: Die Auswahl geeigneter Kulturen, die unter Teilverschattung den 66-%-Schwellenwert sicher erreichen, ist integraler Bestandteil der Planung.
- Monitoring: Betreiber müssen ein Ertragsmonitoring einrichten, das den landwirtschaftlichen Ertrag im Vergleich zum Referenzwert dokumentiert.
- Vertragliche Absicherung: In Pachtverträgen sollten Regelungen zur Einhaltung der DIN SPEC 91434 verankert werden, um beiden Seiten Rechtssicherheit zu geben.
Die DIN SPEC 91434 ist der technische Kompass für jedes Agri-PV-Projekt. Wer sie frühzeitig in die Planung integriert, sichert Förderfähigkeit, Genehmigung und langfristige Wirtschaftlichkeit.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Die DIN SPEC 91434 ist kein Gesetz, sondern eine technische Spezifikation. Sie wird jedoch vom EEG und von Landesentwicklungsplänen als Referenz herangezogen. Wer EEG-Föderfähigkeit oder Privilegierungen im Baurecht nutzen möchte, muss die Vorgaben der Norm in der Praxis einhalten.
Bei dauerhafter Unterschreitung des 66-%-Schwellenwerts kann die Anerkennung als Agri-PV-Anlage entzogen werden. Dies gefährdet EEG-Förderfähigkeitt, baurechtliche Genehmigung und unter Umständen den Ackerstatus der Fläche. Seriöse Betreiber monitoren den Ertrag daher kontinuierlich.
Ja, aktuell laufen Arbeiten zur Überführung in eine DIN-Norm. Dabei fließen Erfahrungen aus Pilotprojekten und neue Forschungsergebnisse ein. Änderungen können direkte Auswirkungen auf Förderfähigkeit und Genehmigungsvoraussetzungen künftiger Projekte haben.
Der Referenzertrag wird auf einer vergleichbaren Fläche ohne PV-Anlage gemessen oder anhand regionaler Durchschnittswerte für die jeweilige Kultur ermittelt. Die genaue Methodik hängt von der angebauten Kultur und den standortspezifischen Gegebenheiten ab.
Die Norm gilt für Neuanlagen, die als Agri-PV klassifiziert werden sollen. Bestehende Freiflächenanlagen, die ohne Doppelnutzung betrieben werden, fallen nicht unter die DIN SPEC 91434. Eine nachträgliche Umklassifizierung wäre nur möglich, wenn die Anlage sämtliche Normkriterien erfüllt.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.
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