Was ist das EEG? Bedeutung für Agri-PV erklärt
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale gesetzliche Instrument zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland. Es regelt Vergütung, Direktvermarktung und Ausschreibungen für Strom aus Wind, Sonne, Wasser, Bioenergie und Geothermie. Aktuell geltende Fassung ist das EEG 2023; eine Novelle (Arbeitsentwurf EEG 2027) befindet sich derzeit in der Hausabstimmung.
Inhaltsverzeichnis
EEG auf den Punkt gebracht
- Zentrales Fördergesetz: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt seit 2000 die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Quellen
- Geltende Fassung: EEG 2023, zuletzt geändert am 18. Dezember 2025
- Förderlogik: Marktprämie in der Direktvermarktung für Anlagen ab 100 kWp, Festvergütung für kleinere Anlagen – jeweils über 20 Jahre garantiert
- In Reformprozessen: Das Solarpaket I (Mai 2024) ist beihilferechtlich noch nicht genehmigt, der Arbeitsentwurf EEG 2027 liegt seit Januar 2026 als Working Version vor
Was ist das EEG?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG – trat am 1. April 2000 in Kraft und ist seitdem das wichtigste Steuerungsinstrument für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Es regelt, wie Strom aus Wind, Sonne, Wasser, Bioenergie und Geothermie vergütet wird, wie er ins Netz eingespeist wird und welche Pflichten für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Stromhändler gelten.
Das Grundprinzip ist konstant geblieben: Anlagenbetreiber erhalten für Solarstrom oder andere erneuerbare Energie eine förderpflichtige Vergütung über einen festen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme – unabhängig vom aktuellen Marktpreis. Diese Verlässlichkeit hat den deutschen Photovoltaik-Markt über zwei Jahrzehnte geprägt.
Das EEG ist kein einzelnes statisches Gesetz, sondern eine fortlaufend novellierte Rechtsgrundlage. Jede Novelle trägt eine Jahreszahl im Namen – EEG 2009, EEG 2014, EEG 2017, EEG 2021, EEG 2023. Eine Fassung mit dem Namen „EEG 2025“ existiert nicht; die nächste geplante Stufe ist das EEG 2027.
Welche Fassung gilt heute?
Aktuell anwendbar ist das EEG 2023, in der Fassung der letzten Änderung vom 18. Dezember 2025. Diese Fassung umfasst unter anderem die durch das Biogaspaket (Februar 2025) und das Solarspitzengesetz (Februar 2025) angestoßenen Anpassungen.
Wichtige Bausteine der aktuellen Fassung
- Direktvermarktungspflicht: Anlagen ab 100 kWp müssen ihren Strom über Direktvermarkter verkaufen und erhalten dafür eine Marktprämie
- Festvergütung: Kleinere Anlagen können zwischen Festvergütung und Direktvermarktung wählen
- Ausschreibungen: Für Freiflächen-PV inkl. Agri-PV ab bestimmten Schwellenwerten führt die Bundesnetzagentur regelmäßige Ausschreibungen durch
- Negative Preise: In Stunden mit negativen Börsenstrompreisen wird die Vergütung für alle neuen Anlagen ausgesetzt
- Direktvermarkter-Pflichten: Steuerung, Prognose, Ausgleichsenergiekosten
Was nicht aktuell wirkt
Wichtige Elemente des Solarpakets I aus Mai 2024 – insbesondere höhere Höchstwerte für besondere Solaranlagen wie Agri-PV – sind beihilferechtlich noch nicht von der Europäischen Kommission genehmigt. Sie sind im Gesetz angelegt, aber ohne Genehmigung nicht anwendbar. Bis dahin gelten die bisherigen Werte des EEG 2023 weiter.
Wie wirkt das EEG auf Agri-PV?
Das EEG ordnet Agri-PV als sogenannte besondere Solaranlage ein. Dadurch werden die im Vergleich zu klassischer Süd-ausgerichtete Freiflächen-PV höheren Investitionskosten der Doppelnutzung anerkannt.
Anerkennung als besondere Solaranlage
Voraussetzung dafür ist die Konformität mit der DIN SPEC 91434. Die Norm definiert technische Mindestanforderungen – etwa zur lichten Höhe, zum maximalen Flächenverlust und zum Mindestertrag der landwirtschaftlichen Kulturen – und ist in EEG-Auslegung und behördlicher Prüfung etabliert.
Festvergütung und Ausschreibungen
Für Agri-PV-Anlagen unterhalb bestimmter Leistungsschwellen ist eine Festvergütung im EEG-System vorgesehen. Größere Anlagen nehmen an den Innovationsausschreibungen der Bundesnetzagentur teil, wo sie mit der klassischen Süd-ausgerichteten Freiflächen-PV-Anlage konkurrieren. Wettbewerbliche Gebote setzen hier den anzulegenden Wert; das höchste bezuschlagte Gebot definiert die Vergütung.
Direktvermarktung und Marktprämie
Anlagen ab 100 kWp – also faktisch nahezu alle Agri-PV-Projekte – müssen ihren Strom in der Direktvermarktung absetzen. Sie erhalten dafür eine Marktprämie, die die Differenz zwischen anzulegendem Wert und durchschnittlichem Monatsmarktwert ausgleicht.
Aktuelle Reformprozesse
Das EEG steht 2026 unter doppeltem Reformdruck – europäisch und national.
Solarpaket I in der Warteschleife
Das im Mai 2024 in Kraft getretene Solarpaket I sieht höhere Höchstwerte und ein eigenes Untersegment für besondere Solaranlagen in den Ausschreibungen vor. Die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission steht jedoch weiterhin aus. Die Kommission verlangt zuvor die Einführung eines sogenannten Claw-Back-Mechanismus zur Abschöpfung von Überkompensation in Hochpreisphasen.
Arbeitsentwurf EEG 2027
Mit Datum vom 22. Januar 2026 liegt der Arbeitsentwurf einer Novelle des EEG (EEG 2027) in der Hausabstimmung vor. Es handelt sich ausdrücklich um eine Working Version. Vorgesehen sind unter anderem:
- Einführung des von der EU-Kommission geforderten Claw-Back-Mechanismus
- Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen
- Direktvermarktungspflicht für alle Neuanlagen
- Umstellung der Innovationsausschreibungen auf Resilienzausschreibungen nach EU-Net-Zero-Industry-Act
- Einführung zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference)
- Ende der Förderung für Anlagen unter 25 kWp
Wichtig: Der Arbeitsentwurf ist eine Working Version. Inhalte können sich im weiteren Verfahren noch substanziell ändern. Bis zu Verabschiedung und EU-Genehmigung gilt das EEG 2023 in der aktuell anwendbaren Fassung weiter.
Was bedeutet das EEG für Landwirte?
Für Landwirte, die ihre Flächen für Agri-PV verpachten, ist das EEG mittelbar wirksam: Es bestimmt, was ein Anlagenbetreiber über 20 Jahre verdient – und damit, was er als Pacht und Umsatzbeteiligung anbieten kann.
Bedeutung für die Pachtkalkulation
Die Vergütungshöhe ist die Basis der gesamten Wirtschaftlichkeitsrechnung. Stabile EEG-Sätze ermöglichen attraktive, langfristig planbare Pachtmodelle. Volatile oder rechtsunsichere Rahmenbedingungen wie aktuell beim Solarpaket I machen Kalkulationen anspruchsvoller – das wirtschaftliche Risiko liegt jedoch grundsätzlich beim Anlagenbetreiber, nicht beim Landwirt.
Bedeutung für Bestandsschutz
Für bereits in Betrieb genommene oder mit Zuschlag versehene Anlagen gilt der Rechtsrahmen, unter dem sie genehmigt wurden. Künftige Reformen – ob Solarpaket I oder EEG 2027 – wirken nur auf Neuanlagen ab dem jeweiligen Stichtag.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Aktuell gilt das EEG 2023, zuletzt geändert am 18. Dezember 2025. Eine vollständig neue Fassung (Arbeitsentwurf EEG 2027) liegt seit Januar 2026 vor, ist aber noch nicht verabschiedet. Eine Fassung mit dem Namen „EEG 2025“ existiert nicht.
Bis 2025 erhielten Agri-PV-Anlagen bis 1.000 kWp eine Festvergütung von 6,66 ct/kWh; größere Anlagen mussten an den Innovationsausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Diese Mechanik gilt im Grundsatz weiter.
Das Solarpaket I sieht zusätzliche, höhere Höchstwerte für besondere Solaranlagen vor. Diese Bestandteile sind beihilferechtlich noch nicht von der Europäischen Kommission genehmigt und entfalten daher aktuell keine Wirkung. Bis zur Genehmigung gelten die bisherigen Werte des EEG 2023 weiter.
Anlagen ab 100 kWp müssen ihren Strom in der Direktvermarktung absetzen und erhalten eine Marktprämie. Kleinere Anlagen können aktuell zwischen Festvergütung und Direktvermarktung wählen. Der Arbeitsentwurf des EEG 2027 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abzuschaffen.
Die EEG-Vergütung ist 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert, plus das Inbetriebnahmejahr. Für Agri-PV bedeutet das Planungssicherheit über zwei Jahrzehnte – unabhängig von Marktpreisschwankungen und Witterung.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

Jetzt kostenlos Fläche prüfen lassen
Reichen Sie jetzt Ihre Fläche in unserem Flächenauswahl-Tool ein – wir prüfen kostenlos und unverbindlich die Eignung für Agri-PV inkl. Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Netzanschluss.