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Lichte Höhe bei Agri-PV: Definition & Anforderungen

Die lichte Höhe bezeichnet bei Agri-PV-Anlagen den freien vertikalen Abstand zwischen dem Boden der landwirtschaftlichen Nutzfläche und der Unterkante des niedrigsten Modultisches oder Konstruktionselements. Sie ist das zentrale Maß dafür, ob eine Fläche unter den Modulen weiterhin mit Maschinen bearbeitet oder von Tieren genutzt werden kann. Nach DIN SPEC 91434 müssen hochaufgeständerte Anlagen eine lichte Höhe von mindestens 2,10 Metern aufweisen.

April 30, 2026

Inhaltsverzeichnis

Lichte Höhe auf den Punkt gebracht

  • Definition nach DIN SPEC 91434: Freier vertikaler Abstand zwischen Boden und Unterkante des niedrigsten Konstruktionselements unter Eigengewichtsverformung
  • Mindestmaß Kategorie I (hochaufgeständert): 2,10 Meter – Bewirtschaftung unter den Modulen möglich
  • Kategorie II (bodennah): Keine Mindesthöhe für den Modultisch – Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen
  • EEG-Relevanz: Voraussetzung für die Anerkennung als besondere Solaranlage nach EEG – mit Zugang zu Festvergütung oder zum Untersegment besondere Solaranlagen in der Innovationsausschreibung
  • Praxiswerte: Je nach Bewirtschaftung 2,10 m bis 6,0 m – bei Mähdreschern und Sonderkulturen häufig 4,5 bis 5 m

Was bedeutet lichte Höhe bei Agri-PV?

Die lichte Höhe ist die wichtigste vertikale Kenngröße einer Agri-PV-Anlage. Sie beschreibt, wie viel nutzbarer Raum unter den Solarmodulen tatsächlich für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung zur Verfügung steht. Anders als die Modulhöhe oder die Pfostenhöhe bezieht sich die lichte Höhe immer auf das niedrigste Konstruktionselement – also den Punkt, an dem ein Traktor, ein Mähdrescher oder ein Tier ohne Hindernis hindurchpasst.

Die DIN SPEC 91434 definiert die lichte Höhe formal als freien vertikalen Bereich zwischen dem Grund der landwirtschaftlichen Nutzungsfläche und der Unterkante des niedrigsten Konstruktionselements unter Eigengewichtsverformung. Wichtig ist die Ergänzung „unter Eigengewichtsverformung": Gemessen wird im belasteten Zustand, also mit Modulen, die sich durch Schwerkraft minimal absenken können. So wird sichergestellt, dass die angegebene Höhe auch in der Praxis verlässlich erreicht wird. Bei beweglichen Konstruktionselementen – etwa Trackern – ist laut Norm die niedrigste Unterkante im Zustand mit maximaler lichter Höhe zu messen, also in der Standardstellung der Drehachse.

Davon abzugrenzen ist das Lichtraumprofil. Während die lichte Höhe die reine vertikale Maßangabe ist, beschreibt das Lichtraumprofil den gesamten freizuhaltenden Raum für eine bestimmte Maschine oder Person – also Höhe und Breite kombiniert. Beide Größen werden bei der Anlagenplanung gemeinsam berücksichtigt.

Welche Anforderungen stellt die DIN SPEC 91434?

Die DIN SPEC 91434 unterscheidet zwei Kategorien von Agri-PV-Systemen, die sich maßgeblich über die Bewirtschaftungsweise und damit die Anforderung an die lichte Höhe definieren:

Kategorie I – Hochaufgeständerte Systeme

Für hochaufgeständerte Anlagen mit Bewirtschaftung unter den Modulen schreibt die Norm eine lichte Höhe von mindestens 2,10 Metern vor. Dieses Maß stellt sicher, dass landwirtschaftliche Standardmaschinen und größere Nutztiere problemlos unter den Modultischen arbeiten oder weiden können. Der maximal zulässige Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch die Konstruktion liegt hier bei 10 Prozent der Gesamtprojektfläche.

Kategorie II – Bodennahe Systeme

Bei bodennahen Anlagen erfolgt die Bewirtschaftung zwischen den Modulreihen. Eine Mindesthöhe für den Modultisch ist hier nicht festgelegt, weil unter den Modulen ohnehin nicht gearbeitet wird. Stattdessen wird der Reihenabstand auf den Maschinenpark abgestimmt. Der zulässige Flächenverlust liegt bei dieser Kategorie bei bis zu 15 Prozent der Gesamtprojektfläche. Vertikal ausgerichtete Solarsysteme – etwa mit bifazialen Modulen – fallen typischerweise in diese Kategorie.

Die Mindesthöhen der DIN SPEC sind Untergrenzen, keine Zielwerte. In der Praxis liegen die lichten Höhen je nach Maschinenpark und Kultur deutlich darüber – häufig bei 4,5 bis 6 Metern.

Welche lichte Höhe brauche ich in der Praxis?

Welche lichte Höhe ein Agri-PV-Projekt tatsächlich braucht, hängt vom Maschinenpark, der vorgesehenen Kultur und der Tierart ab. Die DIN-Mindestmaße sichern die Klassifizierung als Agri-PV – entscheidend für den Betriebsalltag ist aber die Auslegung auf die konkreten Anforderungen vor Ort.

Ackerbau

Für den klassischen Ackerbau mit Traktor, Pflug und Sätechnik genügen meist 2,10 bis 3,0 Meter. Sobald jedoch ein Mähdrescher mit aufgesetztem Korntank zum Einsatz kommt, sind 4,0 bis 5,0 Meter realistisch. Die erste deutsche Agri-PV-Forschungsanlage bei Heggelbach wurde mit einer Durchfahrtshöhe von 5 Metern errichtet, damit auch große Erntemaschinen ungehindert arbeiten können.

Tierhaltung

Bei der Beweidung unter Agri-PV werden die Höhenanforderungen tierartspezifisch gewählt. Schafe und Ziegen kommen mit den 2,10 Metern der DIN-SPEC gut aus. Rinder benötigen Kategorie-I-Systeme mit der vollen Mindesthöhe und ausreichend Bewegungsraum. Geflügelhaltung hingegen ist ein Sonderfall: Da Hühner und Puten kein Grünland abweiden, lassen sich besonders niedrige Konstruktionen mit der DIN SPEC oft nicht in Einklang bringen – hier sind Sonderlösungen erforderlich.

Sonderkulturen

Im Obst-, Beeren- und Hopfenanbau werden die größten lichten Höhen realisiert – typischerweise 4 bis 6 Meter. Hier dient die Anlage nicht nur der Stromerzeugung, sondern auch als Schutz vor Hagel, Sonnenbrand und starken Niederschlägen. Die zusätzliche Höhe ermöglicht das Befahren mit Hublift, Erntewagen und Pflanzenschutzgerät.

Nachgeführte Systeme (Tracker)

Bei Trackern bewegen sich die Module um eine Drehachse. Die DIN SPEC 91434 verlangt, dass bei beweglichen Konstruktionselementen die niedrigste Unterkante im Zustand mit maximaler lichter Höhe gemessen wird. In der Praxis liegt die Drehachse üblicherweise bei 2,10 Metern oder darüber.

Welche Bedeutung hat die lichte Höhe für die EEG-Förderung?

Die lichte Höhe ist nicht nur ein technisches, sondern auch ein vergütungsrelevantes Kriterium. Das EEG koppelt die Klassifizierung als besondere Solaranlage an die Konformität mit der DIN SPEC 91434 und damit an die Einhaltung der Mindestmaße:

  • Festvergütung: Für Agri-PV-Anlagen unterhalb der Ausschreibungsgrenze (aktuell 750 kWp) ist die feste Einspeisevergütung an die Anerkennung als besondere Solaranlage geknüpft
  • Innovationsausschreibung: Im Untersegment besondere Solaranlagen werden Agri-PV-Projekte nur berücksichtigt, wenn sie die geforderte lichte Höhe einhalten
  • Nachweis durch DIN SPEC 91434: Für die Inanspruchnahme der Förderung ist nachzuweisen, dass die Anlage über die gesamte Förderlaufzeit die Anforderungen der DIN SPEC erfüllt

Wer die lichten Mindestmaße unterschreitet, fällt aus der Klassifizierung als Agri-PV heraus und wird wie eine reguläre Freiflächenanlage behandelt. Das macht die korrekte Auslegung der lichten Höhe zu einer der wirtschaftlich wichtigsten Planungsentscheidungen.

Worauf ist bei der Planung zu achten?

Die lichte Höhe wird in der Praxis nicht isoliert betrachtet, sondern gemeinsam mit Reihenabstand, Modulneigung und Tragwerksstatik geplant. Höhere Konstruktionen erhöhen Materialeinsatz, Windangriff und Investitionskosten – sie können den Quadratmeterpreis einer Agri-PV-Anlage spürbar in die Höhe treiben. Gleichzeitig schaffen sie aber Spielraum für vielfältigere Bewirtschaftung und längere Nutzungsperspektiven.

Bewährte Planungsgrundsätze sind:

  • Maschinenpark des Betriebs vollständig erfassen – inklusive Sonderfahrzeugen und maximaler Aufbauhöhen
  • Ausreichend Sicherheitsabstand zur Modulunterkante einplanen, da sich Module thermisch und unter Windlast minimal verformen
  • Bei Tierhaltung Sicherheitsabstände an Verhalten und Sprungkraft der Tiere anpassen
  • Bei Trackern den ungünstigsten Modulwinkel als Bemessungsgrundlage nutzen, nicht die Mittagsposition
  • Die Biodiversitätsstreifen und Pflegegassen in die Höhenkalkulation einbeziehen

Eine fachgerecht ausgelegte lichte Höhe sichert nicht nur die Bewirtschaftbarkeit über den Förderzeitraum von 20 Jahren – sie ist die Grundvoraussetzung dafür, dass eine Agri-PV-Anlage ihrem Anspruch der Doppelnutzung gerecht wird.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Was passiert, wenn die lichte Höhe unter 2,10 Meter sinkt?

Wird die Mindesthöhe von 2,10 Metern bei hochaufgeständerten Systemen unterschritten, gilt die Anlage nicht mehr als Agri-PV im Sinne der DIN SPEC 91434. Damit entfallen die rechtlichen und fördertechnischen Vorzüge der Klassifizierung als besondere Solaranlage. Die Anlage wird dann wie eine klassische Freiflächen-PV behandelt.

Gilt die 2,10-Meter-Regel auch für nachgeführte Tracker-Systeme?

Aus der DIN SPEC 91434 ergibt sich der Grundsatz, dass die lichte Höhe bei beweglichen Konstruktionselementen im Zustand mit maximaler lichter Höhe zu messen ist – das heißt in der Standardstellung der Drehachse. Mit dem Solarpaket I (Mai 2024) wurde zusätzlich vorgesehen, dass die Drehachse mindestens 2,10 Meter und die lichte Höhe in jeder Modulausrichtung einen Mindestwert nicht unterschreiten soll. Diese Präzisierung ist beihilferechtlich noch nicht genehmigt und entfaltet aktuell keine eigenständige Wirkung.

Welche lichte Höhe ist für Mähdrescher nötig?

Moderne Mähdrescher mit aufgesetztem Korntank erreichen Aufbauhöhen von 3,8 bis 4,5 Metern. Für eine sichere Durchfahrt empfiehlt sich daher eine lichte Höhe von mindestens 4,5 Metern, viele Praxisanlagen werden mit 5 Metern ausgelegt. Die genaue Höhe sollte immer am tatsächlichen Maschinenpark des Betriebs bemessen werden.

Warum gilt für vertikale Anlagen nur eine lichte Höhe von 0,80 Meter?

Bei vertikalen Anlagen erfolgt die Bewirtschaftung nicht unter, sondern zwischen den Modulen. Die DIN SPEC 91434 ordnet solche Anlagen der Kategorie II (bodennahe Aufständerung) zu und schreibt keine Mindesthöhe für den Modultisch vor. Eine eigenständige 0,80-Meter-Regel für vertikale Systeme ist Teil der EEG-Auslegung im Solarpaket-I-Kontext und bislang beihilferechtlich nicht abschließend wirksam.

Wer prüft, ob die lichte Höhe eingehalten wird?

Den Nachweis erbringt der Anlagenbetreiber gegenüber der Bundesnetzagentur und den förderprüfenden Stellen mittels Anlagenplanung, Konformitätserklärungen zur DIN SPEC 91434 und gegebenenfalls einer Prüfung durch sachverständige Stellen. Die Einhaltung muss über den gesamten Förderzeitraum von 20 Jahren gesichert sein. Bei nachgeführten Systemen wird zusätzlich die Drehachsenhöhe dokumentiert.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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