Was ist das Merit-Order-Prinzip?
Das Merit-Order-Prinzip ist die Reihenfolge, in der Kraftwerke am Stromgroßhandelsmarkt eingesetzt werden – sortiert nach ihren Grenzkosten, vom günstigsten bis zum teuersten Anbieter. Erneuerbare Energien wie Agri-PV haben dabei sehr niedrige Grenzkosten und werden zuerst eingesetzt. Das Prinzip bestimmt den Börsenstrompreis und hat direkten Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Agri-PV-Betreiber.
Inhaltsverzeichnis
Merit-Order-Prinzip auf den Punkt gebracht
- Einsatzreihenfolge nach Grenzkosten: Kraftwerke werden am Strommarkt aufsteigend nach ihren variablen Kosten zugeschaltet
- Erneuerbare zuerst: Wind und Agri-PV haben Grenzkosten nahe null und werden vorrangig eingesetzt
- Preisbildung am Spotmarkt: Das letzte zugeschaltete Kraftwerk bestimmt den einheitlichen Marktpreis für alle
- Direkter Effekt auf Agri-PV: Hohe PV-Einspeisung drückt Mittagspreise nach unten – bis hin zu negativen Preisen
Wie funktioniert das Merit-Order-Prinzip?
Am europäischen Strombörsenmarkt (EPEX SPOT) bieten Kraftwerksbetreiber stündlich für den nächsten Tag ihre Stromproduktion an. Jedes Kraftwerk gibt dabei an, zu welchem Mindestpreis es bereit ist, eine bestimmte Strommenge zu liefern. Dieser Mindestpreis orientiert sich an den variablen Erzeugungskosten – also den Brennstoff-, CO₂- und Betriebskosten, die mit jeder zusätzlich erzeugten Kilowattstunde anfallen. Fixkosten wie Investitionen oder Personal spielen für die kurzfristige Gebotsentscheidung keine Rolle.
Die Börse sortiert alle Angebote anschließend in aufsteigender Reihenfolge: Vom günstigsten Anbieter mit den niedrigsten Grenzkosten bis zum teuersten. Diese Reihenfolge ist die Merit-Order – wörtlich übersetzt die „Verdienstreihenfolge“. Anschließend werden so viele Kraftwerke zugeschaltet, bis die Stromnachfrage gedeckt ist.
Das letzte – und teuerste – Kraftwerk, das noch zur Nachfragedeckung benötigt wird, ist das Grenzkraftwerk. Sein Gebotspreis bestimmt den Marktpreis für alle Anbieter. Dieses Preisbildungssystem nennt sich Einheitspreisverfahren: Auch günstigere Erzeuger erhalten den Preis des teuersten benötigten Kraftwerks. Wer billiger anbietet, erzielt eine entsprechend höhere Marge.
Das Merit-Order-Prinzip ist kein politisches Konstrukt, sondern eine ökonomisch effiziente Auktionsregel: Jede Kilowattstunde wird vom günstigsten verfügbaren Erzeuger geliefert – das senkt die Gesamtkosten der Stromversorgung.
Welche Reihenfolge ergibt sich konkret?
Die typische Merit-Order-Reihenfolge in Deutschland sieht im Jahr 2025 grob folgendermaßen aus:
1. Erneuerbare Energien (Grenzkosten nahe null)
Wind- und PV-Anlagen haben praktisch keine variablen Brennstoffkosten. Sonne und Wind sind kostenlos. Damit liegen ihre Grenzkosten nahe null, und sie werden in der Merit-Order an erster Stelle eingesetzt. Auch Laufwasserkraft und Geothermie fallen in diese Kategorie. Im Jahr 2024 erreichten erneuerbare Energien einen Anteil von 57,1 % an der deutschen Bruttostromerzeugung.
2. Kernenergie und Braunkohle
Historisch folgten in Deutschland Kernkraft und Braunkohle mit relativ niedrigen Grenzkosten. Mit dem Atomausstieg im April 2023 entfällt die Kernenergie. Braunkohle bleibt vorerst Teil der Merit-Order, wird aber durch CO₂-Bepreisung zunehmend teurer und ist bis 2038 zum Ausstieg vorgesehen.
3. Steinkohle
Steinkohlekraftwerke haben höhere Brennstoff- und CO₂-Kosten als Braunkohle und liegen damit weiter hinten in der Reihenfolge.
4. Gaskraftwerke
Gas-und-Dampf-Kraftwerke (GuD) sind flexibel einsetzbar, haben jedoch hohe Brennstoffkosten. Sie kommen typischerweise zur Spitzenlastdeckung zum Einsatz und sind häufig das preisbestimmende Grenzkraftwerk.
5. Ölkraftwerke und Spitzenlastreserve
Am Ende der Merit-Order stehen Öl- und kleine Reservekraftwerke mit den höchsten Grenzkosten. Sie laufen nur in seltenen Spitzenlastsituationen.
Welche Auswirkungen hat das Merit-Order-Prinzip auf Agri-PV?
Vorrang im Markt
Da Agri-PV-Anlagen Grenzkosten nahe null haben, werden sie immer dann eingesetzt, wenn sie Strom produzieren. Sie bekommen quasi automatisch einen Platz im Markt – die Frage ist nur zu welchem Preis. Bei der Direktvermarktung erhalten Betreiber den jeweiligen Spotmarktpreis plus die EEG-Marktprämie, die die Differenz zur garantierten Vergütung ausgleicht.
Merit-Order-Effekt: niedrigere Strompreise
Je mehr erneuerbare Energien in den Markt einspeisen, desto weiter rutscht die Angebotskurve nach rechts. Teurere Kraftwerke werden seltener benötigt, und das preisbestimmende Grenzkraftwerk ist häufiger ein günstigeres. Dieser Merit-Order-Effekt senkt den Großhandelsstrompreis. Eine Studie des Fraunhofer ISI bezifferte allein für das Jahr 2013 die Entlastung durch erneuerbare Energien auf 4,88 Milliarden Euro.
Schwankende Erlöse über den Tag
Klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-PV-Anlagen produzieren ihre Höchstleistung mittags – genau dann, wenn auch alle anderen PV-Anlagen einspeisen. Das drückt die Mittagspreise massiv nach unten. Nachgeführte Agri-PV-Systeme haben hier einen klaren Vorteil: Sie erzeugen ein breiteres Einspeiseprofil über den ganzen Tag – auch in den Morgen- und Abendstunden, wenn die Spotmarktpreise typischerweise höher sind. Damit umgehen sie teilweise den Mittags-Preiseinbruch.
Negative Strompreise als Folge des Merit-Order-Prinzips
An sonnen- und windreichen Tagen mit niedriger Stromnachfrage – etwa an Feiertagen oder Sommerwochenenden – kann das Stromangebot die Nachfrage übersteigen. Da konventionelle Kraftwerke nicht beliebig schnell heruntergefahren werden können, sind Betreiber teilweise bereit, für die Einspeisung zu zahlen, statt das Kraftwerk abzuschalten. Es entstehen negative Strompreise.
Im Jahr 2024 traten in Deutschland in 457 von 8.784 Stunden negative Preise auf – ein deutlicher Anstieg gegenüber 301 Stunden im Vorjahr. Für Agri-PV-Betreiber ohne Speicherlösung bedeutet das: In diesen Stunden müssten sie theoretisch für die Einspeisung bezahlen.
Das Solarspitzengesetz, in Kraft seit dem 25. Februar 2025, schafft hier Abhilfe: Es setzt die EEG-Vergütung in Stunden mit negativen Strompreisen aus und kompensiert die entgangenen Förderstunden am Ende der 20-jährigen Förderdauer. Damit entstehen keine dauerhaften Erlösverluste, der wirtschaftliche Druck zur Speicherung oder Lastverschiebung steigt jedoch deutlich.
Negative Strompreise sind kein Marktversagen, sondern eine logische Folge des Merit-Order-Prinzips bei hohem Anteil erneuerbarer Erzeugung – und ein klares Signal für mehr Flexibilität im Stromsystem.
Wie können Agri-PV-Betreiber strategisch reagieren?
Speicherintegration
Die wirksamste Antwort auf preisschwache Mittagsstunden und negative Preise ist die Integration eines Batteriespeichers in Co-Location. Strom wird in Niedrigpreisphasen gespeichert und in Hochpreisphasen verkauft. So lässt sich die durchschnittliche Erlöshöhe systematisch verbessern.
Nachgeführte Systeme
Tracker-basierte Agri-PV-Anlagen erzielen 20 bis 30 % mehr Volllaststunden als starre Anlagen und verteilen die Erzeugung gleichmäßiger über den Tag. Das verbessert das Verhältnis von erzeugter Energie zu durchschnittlichem Marktpreis und erhöht die Erlöse pro Kilowattstunde.
Direktvermarktung und Marktprämie
Bei Direktvermarktung wird der Strom direkt am Spotmarkt verkauft, wobei das EEG die Differenz zwischen Marktpreis und anzulegendem Wert über die Marktprämie ausgleicht. Das schafft einen Anreiz für netzdienliches Verhalten, ohne dass der Betreiber das volle Marktpreisrisiko trägt.
Eigenverbrauch maximieren
Direkt vor Ort verbrauchter Strom unterliegt nicht dem Spotmarktpreis, sondern ersetzt teuren Netzbezug von rund 36 ct/kWh. Insbesondere bei Agri-PV mit angeschlossenen Hofbetrieben oder Industriekunden lässt sich der Eigenverbrauchsanteil systematisch ausbauen.
Verbindung zu anderen Marktmechanismen
Das Merit-Order-Prinzip wirkt nicht isoliert, sondern verzahnt sich mit weiteren regulatorischen und technischen Mechanismen des Strommarkts:
- Mit dem EEG: Die Marktprämie sichert Einnahmen auch bei niedrigen Spotpreisen ab
- Mit der Abregelung: Bei lokalen Netzengpässen kann der Vorrang erneuerbarer Energien temporär eingeschränkt werden
- Mit dem Solarspitzengesetz: Begrenzung der Vergütung in negativen Preisstunden bei nachträglichem Ausgleich
- Mit Flexibilitätsmärkten: Regelenergie und Bilanzkreisausgleich nutzen die Merit-Order zur Aktivierung von Reserven
Wer die Mechanismen des Merit-Order-Prinzips versteht, kann Agri-PV-Projekte zielgerichtet auf langfristige Wirtschaftlichkeit auslegen. Die Kombination aus Tracker-Technologie, Speicherintegration und kluger Vermarktungsstrategie macht Agri-PV auch bei steigenden Anteilen erneuerbarer Energien und schwankenden Spotpreisen zu einem stabilen Geschäftsmodell.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Weil das EEG eine Marktprämie zahlt, die die Differenz zwischen Spotmarktpreis und anzulegendem Wert ausgleicht. Auch wenn der Börsenpreis durch hohe PV-Einspeisung sinkt, bleibt der wirtschaftliche Ertrag des Anlagenbetreibers durch diese Prämie weitgehend stabil. Bei Direktvermarktung wird der Marktpreis um die Prämie ergänzt.
Seit Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes am 25. Februar 2025 wird die EEG-Vergütung in Stunden mit negativen Börsenpreisen ausgesetzt. Die entgangenen Förderstunden werden am Ende der 20-jährigen Förderdauer nachgeholt – langfristig entsteht damit kein Verlust, kurzfristig fließt jedoch kein Geld in diesen Stunden.
Im Prinzip nicht – beide haben Grenzkosten nahe null und werden gleichberechtigt eingesetzt. Allerdings erzeugen nachgeführte Agri-PV-Systeme ein gleichmäßigeres Einspeiseprofil über den Tag, was den Mittags-Preiseinbruch im Spotmarkt etwas abmildert und die durchschnittlich erzielten Erlöse verbessert.
Vom niedrigeren Großhandelsstrompreis profitieren vor allem Stromverbraucher und stromintensive Unternehmen mit Direktbezug. Endkunden bemerken den Effekt an der Strombörse, während staatliche Abgaben und Netzentgelte den Endpreis stark prägen. Erzeuger mit hohen Grenzkosten – etwa Gaskraftwerke – verlieren tendenziell Marktanteile.
Mit steigendem Anteil von Wind und PV werden konventionelle Kraftwerke seltener als Grenzkraftwerk benötigt. Das senkt die durchschnittlichen Großhandelspreise weiter, erhöht aber auch die Schwankungen. Speicher, Flexibilitätsmärkte und virtuelle Kraftwerke werden zunehmend zu zentralen Bausteinen der zukünftigen Preisbildung.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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