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Solarspitzengesetz: Was bedeutet es für Agri-PV?

Das Solarspitzengesetz ist eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die seit dem 25. Februar 2025 gilt. Es setzt die EEG-Einspeisevergütung in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen aus, schreibt für neue PV-Anlagen Smart Meter und Steuerbarkeit vor und schafft Anreize für Eigenverbrauch und Batteriespeicher. Für Agri-PV-Projekte verändert das Gesetz die Erlöskalkulation – bietet aber zugleich neue Spielräume für Direktvermarktung und Flexibilität.

May 10, 2026

Inhaltsverzeichnis

Solarspitzengesetz auf den Punkt gebracht

  • Inkrafttreten: 25. Februar 2025 – gilt für alle neuen PV-Anlagen ab 2 kWp
  • Nullvergütung: Keine EEG-Vergütung in Viertelstunden mit negativen Börsenstrompreisen
  • Nachholregelung (§ 51a EEG): Entgangene Förderstunden werden ans Ende der 20-jährigen Laufzeit angehängt
  • Smart-Meter-Pflicht: Ohne intelligentes Messsystem wird die Einspeiseleistung auf 60 % gedrosselt
  • Anreiz: Direktvermarktung, Eigenverbrauch und Batteriespeicher gewinnen an Bedeutung

Was regelt das Solarspitzengesetz konkret?

Offiziell heißt das Gesetz „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“. Es novelliert mehrere Regelwerke gleichzeitig – darunter das EEG, das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und die Erneuerbare-Energien-Verordnung. Ziel ist es, die Stromnetze zu stabilisieren und temporäre Erzeugungsüberschüsse zu begrenzen, die zu negativen Börsenstrompreisen führen.

Der Hintergrund: An sonnenreichen Tagen mit geringer Nachfrage übersteigt die PV-Einspeisung den Bedarf. 2024 traten in Deutschland bereits in 457 Stunden negative Strompreise auf, 2025 stieg die Zahl auf rund 573 Stunden. Für 2026 werden 700 bis 900 Stunden erwartet. Ohne gesetzliche Korrektur hätten Verbraucher über die EEG-Umlage doppelt gezahlt: einmal für den Strom selbst und ein zweites Mal an Anlagenbetreiber.

Das Solarspitzengesetz verschiebt die Logik der PV-Förderung: Weg von der reinen Mengenvergütung – hin zu einer markt- und netzdienlichen Erzeugung. Wer flexibel einspeist, wird belohnt; wer starr in den Markt produziert, verliert Erlöse.

Welche Kernregelungen gelten seit Februar 2025?

Nullvergütung bei negativen Strompreisen

Sobald der Börsenstrompreis für 15 Minuten negativ wird, entfällt für diesen Zeitraum die EEG-Einspeisevergütung. Die bisherige Regelung, die erst ab drei zusammenhängenden Stunden griff, ist damit deutlich verschärft. Betroffen sind alle PV-Anlagen ab 2 kWp – also auch Dach-PV, Freiflächen-PV und Agri-PV-Anlagen –, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen.

Nachholregelung nach § 51a EEG

Damit Betreibern langfristig kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, verlängert das Gesetz den 20-jährigen Förderzeitraum um genau die Viertelstunden, in denen keine Vergütung floss. Diese Stunden werden allerdings mit dem solaren Ertragspotenzial der jeweiligen Monate gewichtet, sodass die kompensierte Energiemenge realistisch bleibt.

60-%-Drosselung ohne Smart Meter

Neue Anlagen zwischen 2 und 100 kWp ohne intelligentes Messsystem dürfen nur noch 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen. Sobald ein Smart-Meter-Gateway nachgerüstet wird, entfällt diese Begrenzung. Ziel ist es, alle neuen Anlagen bis Ende 2026 mit steuerbarer Messtechnik auszustatten.

Erweiterte Direktvermarktung

Auch kleinere Anlagen erhalten Zugang zu vereinfachten Direktvermarktungsmodellen. Batteriespeicher dürfen künftig zusätzlich mit Netzstrom („Graustrom“) geladen und gezielt eingespeist werden, ohne die EEG-Förderung der PV-Erzeugung zu gefährden – ein deutliches Plus für hybride Geschäftsmodelle.

Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf Agri-PV?

Agri-PV-Projekte sind doppelt betroffen: Sie liegen wirtschaftlich höher als klassische Freiflächen-PV – durch die aufwendigere Aufständerung – und sind zugleich auf stabile Einspeiseerlöse angewiesen. Erste Analysen zeigen für typische Anlagen einen Rückgang der reinen Einspeiseerlöse um rund 8 bis 12 % pro Jahr, der durch die Nachholregelung langfristig größtenteils ausgeglichen wird.

Für Projektierer und Landwirte ergeben sich daraus mehrere Konsequenzen:

  • Höhere Bedeutung von Speichern: Ein Batteriespeicher kann Erzeugung in Stunden mit negativen Preisen abpuffern und später gewinnbringend einspeisen
  • Direktvermarktung wird Standard: Ab 100 kWp ist sie ohnehin verpflichtend – kleinere Anlagen profitieren zunehmend von marktorientierten Tarifen
  • Tracker im Vorteil: Nachgeführte Systeme liefern ein gleichmäßigeres Einspeiseprofil und weichen Mittagsspitzen aus, in denen negative Preise am häufigsten auftreten
  • Eigenverbrauch lohnt sich: Strom für Bewässerung, Kühlung, Trocknung oder Lade­infrastruktur einzusetzen, ersetzt teuren Netzbezug von rund 36 ct/kWh
  • Planungsunsicherheit steigt: Wirtschaftlichkeitsmodelle müssen volatile Erlöskomponenten und Nachholzeiträume realistisch abbilden

Das Solarspitzengesetz ist kein Bremsklotz für Agri-PV, sondern ein Beschleuniger für Flexibilität. Projekte, die Erzeugung, Speicherung und intelligente Vermarktung von Anfang an mitdenken, werden mittelfristig die robustesten Renditen erzielen.

Verhältnis zum Solarpaket I und zur EEG-Förderung

Das Solarspitzengesetz ist als Gegengewicht zum Solarpaket I konzipiert. Während das Solarpaket I den Zubau beschleunigen soll– etwa durch vereinfachte Anzeigeverfahren, dynamische Ausschreibungsmengen und Bonussätze für besondere Solaranlagen wie Agri-PV –, sorgt das Solarspitzengesetz dafür, dass die zusätzliche Leistung das Netz nicht überfordert. Beide Gesetze greifen ineinander:

  • Solarpaket I: Mengenwachstum und Investitionsanreize
  • Solarspitzengesetz: System- und Netzdienlichkeit der neuen Erzeugung

Für die Praxis bedeutet das: Wer heute eine Agri-PV-Anlage plant, muss sowohl die Bonusvergütung für besondere Solaranlagen nach § 48 EEG als auch die neuen Pflichten zur Steuerbarkeit berücksichtigen. Der bauliche Anschluss-Zeitpunkt ist entscheidend: Projekte, die nach dem 25. Februar 2025 ans Netz gehen, fallen vollständig unter die neuen Regelungen – auch wenn sie bereits 2024 genehmigt wurden.

Welche Pflichten kommen auf Betreiber zu?

Ab einer Anlagengröße von 100 kWp greifen erweiterte Anforderungen, die das Solarspitzengesetz präzisiert:

  • Smart-Meter-Gateway: Voraussetzung für den vollen Vergütungsanspruch und Echtzeit-Steuerung
  • Fernwirktechnik: Netzbetreiber müssen die Anlage bei Bedarf regeln können – Stichwort Redispatch
  • Direktvermarktung: Pflicht ab 100 kWp; darunter optional, aber zunehmend wirtschaftlich attraktiv
  • Systemdienstleistungen: Mindestanforderungen an Blindleistungs- und Frequenzhaltung

Anlagen zwischen 2 und 100 kWp ohne intelligentes Messsystem genießen Übergangsfristen, müssen aber die 60-%-Wirkleistungsbegrenzung akzeptieren. Anlagen unter 2 kWp – also vor allem Balkonkraftwerke – sind komplett ausgenommen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Gilt das Solarspitzengesetz auch für meine bestehende Agri-PV-Anlage?

Nein. Das Gesetz greift ausschließlich für Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden. Altanlagen bleiben unberührt und behalten ihre ursprünglichen Vergütungsbedingungen. Betreiber können auf freiwilliger Basis in das neue System wechseln, wenn es für ihren individuellen Fall vorteilhaft ist.

Wie hoch ist der tatsächliche Erlösverlust durch die Nullvergütung?

Erste Analysen aus dem Jahr 2025 zeigen für PV-Anlagen einen Rückgang der reinen Einspeiseerlöse um etwa 8 bis 12 Prozent. Für Tracker-Anlagen lagen die Verluste in 2025 bei rund 7 Prozent. Durch die Nachholregelung verlängert sich der Förderzeitraum um circa zwei Jahre, sodass langfristig ein Großteil der Einbußen kompensiert wird.

Kann ich durch einen Batteriespeicher die negativen Preisstunden umgehen?

Ja, und das ist ein zentrales Ziel des Gesetzes. Ein Batteriespeicher ermöglicht es, Strom in Stunden mit negativen Preisen zwischenzuspeichern und ihn später zu höheren Preisen einzuspeisen oder selbst zu verbrauchen. Seit Inkrafttreten dürfen Speicher zusätzlich mit Netzstrom geladen werden, ohne dass die PV-Förderung gefährdet wird – das macht hybride Modelle deutlich attraktiver.

Was bedeutet die 60-%-Regel für Hofdachanlagen?

Ohne intelligentes Messsystem dürfen neue PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kWp nur 60 Prozent ihrer installierten Leistung einspeisen. Der tatsächliche Ertragsverlust liegt erfahrungsgemäß bei nur 1 bis 5 Prozent, da die Begrenzung nur die Mittagsspitze kappt. Sobald ein Smart-Meter-Gateway installiert ist, entfällt die Drosselung vollständig.

Lohnt sich eine Agri-PV-Anlage trotz Solarspitzengesetz noch?

In der Regel ja. Der Bonus für besondere Solaranlagen nach EEG, die Nachholregelung und die erweiterten Direktvermarktungsmöglichkeiten gleichen die Nachteile weitgehend aus. Entscheidend ist eine sorgfältige Wirtschaftlichkeitsanalyse, die volatile Erlöskomponenten, Speicheroptionen und Eigenverbrauchspotenziale berücksichtigt. Seriöse Projektierer kalkulieren diese Faktoren von Anfang an in den Pachtvertrag und das Betriebskonzept ein.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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