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Freiflächen-Photovoltaik vs. Agri-PV: Was lohnt sich?

Klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-Photovoltaik (FFPV) bezeichnet Solaranlagen, die ebenerdig auf offenen Flächen errichtet werden – etwa auf Konversionsflächen, entlang von Verkehrswegen oder auf landwirtschaftlich extensiv genutzten Standorten. Sie machten 2025 rund 30 Prozent der in Deutschland installierten PV-Leistung aus. Der entscheidende Unterschied zu Agri-PV: Die Fläche dient ausschließlich der Stromerzeugung – Ackerstatus, GAP-Förderfähigkeit und steuerliche Privilegien gehen verloren.

April 30, 2026

Inhaltsverzeichnis

Klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-PV im Überblick

  • Definition: Solaranlagen, die ebenerdig auf einer ganzen Fläche aufgeständert werden
  • Anteil am deutschen PV-Bestand 2025: Rund 30 Prozent der gut 119 GW installierter PV-Leistung
  • Stromgestehungskosten: 4 bis 7 ct/kWh – deutlich günstiger als Aufdach-PV (6 bis 12 ct/kWh)
  • Leistungsdichte: 0,9 bis 1,4 MW pro Hektar
  • Zentraler Unterschied zu Agri-PV: Die Fläche wird der Landwirtschaft entzogen – Ackerstatus, GAP-Förderfähigkeit und Erbschaftsteuerprivilegien entfallen

Was Freiflächen-PV technisch und rechtlich ausmacht

Klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-Photovoltaik ist die etablierteste Form der großflächigen Solarstromerzeugung. Module werden in Reihen mit geringer lichter Höhe (meist 0,5 bis 1,5 Meter) und engen Reihenabständen aufgeständert. Die Module decken den Boden weitgehend ab; eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Fläche ist nicht möglich.

Rechtlich folgt FFPV einem klar geregelten Pfad: Im Außenbereich ist in der Regel ein Bebauungsplan über ein Bauleitverfahren notwendig. Privilegiert nach § 35 BauGB sind Anlagen längs von Autobahnen und Schienenwegen innerhalb eines 200- bis 500-Meter-Korridors – hier reicht eine Baugenehmigung. Die EEG-Förderung greift nur, wenn die Fläche unter eine der im § 37 EEG definierten Kategorien fällt: benachteiligte Gebiete, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen, sonstige bauliche Anlagen.

Wo Freiflächen-PV an Grenzen stößt

Die wirtschaftliche Rechnung sieht für FFPV gut aus – die agronomische und rechtliche Bilanz aus Sicht eines landwirtschaftlichen Betriebs jedoch nicht. Wer eine Fläche an einen FFPV-Betreiber verpachtet oder verkauft, muss sich folgender Konsequenzen bewusst sein:

  • Verlust des Ackerstatus: Die Fläche wird durch die Zweckänderung aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen. Damit entfallen auch die erbschaftssteuerlichen Privilegien
  • Wegfall der GAP-Förderfähigkeit: Die Fläche zählt nicht mehr als landwirtschaftlich genutzt – die Direktzahlungen entfallen vollständig
  • Faktische Versiegelung: Auch wenn FFPV technisch keine Versiegelung im baurechtlichen Sinne darstellt, ist die Fläche während der 25 bis 30 Jahre Vertragslaufzeit der Bewirtschaftung entzogen
  • Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion: Auf hochwertigen Ackerböden (Bodenwertzahl > 55) ist FFPV in vielen Bundesländern raumordnerisch ausgeschlossen oder stark eingeschränkt

Freiflächen-PV vs. Agri-PV: Der direkte Vergleich

Beide Systeme erzeugen Solarstrom auf Freiflächen – aber die Konsequenzen für den landwirtschaftlichen Betrieb unterscheiden sich grundlegend. Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Technik, sondern in dem, was mit der Fläche passiert:

Flächennutzung. FFPV: 100 % Strom, 0 % Bewirtschaftung. Agri-PV: Mindestens 85 bis 90 % der Fläche bleiben gemäß DIN SPEC 91434 bewirtschaftbar.

Status der Fläche. FFPV: Sondergebiet, kein Ackerstatus, keine GAP-Förderung. Agri-PV: Bleibt landwirtschaftliche Fläche – mit allen steuerlichen und förderrechtlichen Vorteilen.

Stromgestehungskosten. FFPV: 4 bis 7 ct/kWh. Agri-PV: 6 bis 9 ct/kWh – die Mehrkosten werden teilweise durch einen vereinfachten Zugang zur EEG-Förderung als „besondere Solaranlagen“ kompensiert.

Akzeptanz vor Ort. FFPV: Häufig kritisch, da Fläche „nur für Strom“ verwendet wird. Agri-PV: Höhere Zustimmung, weil die Doppelnutzung Konflikte um Lebensmittelproduktion vermeidet.

Schutzwirkung für Pflanzen und Tiere. FFPV: Keine. Agri-PV: Reduzierter Hitzestress, Schutz vor Hagel, geringere Verdunstung, Schattenwirkung für Weidetiere.

Wann sich Freiflächen-PV lohnt – und wann Agri-PV die bessere Wahl ist

Beide Anlagentypen haben ihre Berechtigung. Welche Form sinnvoller ist, hängt vom Standort, vom Betriebsziel und von der langfristigen Strategie ab.

Für Freiflächen-PV spricht:

  • Die Fläche ist ohnehin landwirtschaftlich kaum oder nicht nutzbar (Konversionsfläche, Deponie, Altlast, Seitenrandstreifen)
  • Maximale Stromproduktion pro Hektar steht im Vordergrund
  • Es gibt keine Bewirtschaftungsabsicht – etwa bei Aufgabe oder Verpachtung an einen externen Betreiber ohne landwirtschaftlichen Bezug

Für Agri-PV spricht:

  • Die Fläche soll im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen bleiben
  • GAP-Förderfähigkeit und erbschaftssteuerliche Privilegierung sollen erhalten bleiben
  • Klimaresilienz und Schutz vor Extremwetter sind wichtig
  • Die Doppelnutzung soll Akzeptanz in der Gemeinde sichern
  • Die Hofnachfolge ist langfristig gesichert und die Fläche bleibt produktiv

Fazit: Zwei Systeme mit unterschiedlicher Logik

Klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-PV ist ein industrielles Effizienzmodell: maximale Stromproduktion zu minimalen Kosten pro Kilowattstunde. Sie ist und bleibt eine tragende Säule des deutschen PV-Ausbaus – besonders auf Flächen, die für die Landwirtschaft nicht mehr gebraucht werden oder nicht hochwertig sind.

Agri-PV folgt einer anderen Logik: nicht maximale Effizienz pro Hektar, sondern maximale Vereinbarkeit mit der bestehenden Bewirtschaftung. Sie ist wirtschaftlich attraktiver für den Landwirt als die klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-PV, weil die Fläche produktiv und förderfähig bleibt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen Freiflächen-PV und Solarpark?

Solarpark ist der umgangssprachliche Begriff, Freiflächen-PV-Anlage der technisch-rechtliche. Gemeint ist dasselbe: eine größere PV-Anlage, die ebenerdig auf einer offenen Fläche errichtet wird – im Gegensatz zu Aufdach- oder Fassadenanlagen.

Verliert mein Acker bei Freiflächen-PV den Ackerstatus?

Ja. Die Fläche wird durch die Zweckänderung aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen und in ein Sondergebiet überführt. Damit entfallen GAP-Direktzahlungen und die erbschaftssteuerliche Privilegierung. Bei Agri-PV bleiben diese Vorteile erhalten, sofern die DIN SPEC 91434 eingehalten wird.

Wie viel kostet eine Freiflächen-PV-Anlage pro Hektar?

Die Investitionskosten liegen typischerweise zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro pro Hektar – je nach Anlagentyp, Netzanschluss und Modulauswahl. Pro Hektar lassen sich etwa 800 bis 1.400 kWp installieren. Die Pachteinnahmen für Flächeneigentümer liegen aktuell bei 2.500 bis 4.500 Euro pro Hektar und Jahr.

Welche Mindestgröße braucht eine Freiflächen-PV-Anlage?

Die meisten Projektierer setzen eine zusammenhängende Fläche von mindestens 4 bis 5 Hektar voraus, damit sich Planung, Netzanschluss und Bau wirtschaftlich rechnen. Kleinere Flächen kommen vor allem dann in Frage, wenn der Strom direkt vor Ort verbraucht wird – etwa über ein Power Purchase Agreement.

Gibt es eine Obergrenze für Freiflächen-PV auf Ackerflächen?

Ja. Das EEG sieht eine bundesweite Obergrenze von 80 GW installierter Leistung für FFPV auf Acker- und Grünlandflächen vor. Stand März 2025 waren davon erst 10 GW erreicht. Auf hochwertigen Ackerböden mit einer Bodenwertzahl über 55 schließen viele Bundesländer FFPV raumordnerisch zudem aus – hier ist nur Agri-PV zulässig.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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