Was ist Co-Location (PV + Speicher)?
Co-Location bezeichnet die gemeinsame Nutzung eines Netzverknüpfungspunktes (NVP) durch eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher. Beide Systeme teilen sich den Netzanschluss und die zugehörige Infrastruktur. Im Agri-PV-Kontext ermöglicht Co-Location eine wirtschaftlichere Stromvermarktung, die Vermeidung von Abregelungsverlusten und eine bessere Netzverträglichkeit.
Inhaltsverzeichnis
Co-Location auf den Punkt gebracht
- Gemeinsamer Netzanschluss: PV-Anlage und Batteriespeicher nutzen denselben Netzverknüpfungspunkt und dieselbe Infrastruktur
- Antizyklischer Betrieb: Überschüssiger Solarstrom wird gespeichert und bei hoher Nachfrage oder hohen Preisen eingespeist
- Reduktion von Abregelungsverlusten: Statt Einspeiseleistung zu drosseln, wird überschüssige Energie zwischengespeichert
- Bessere Netzverträglichkeit: Die Einspeisespitzen werden geglättet, das Netz wird entlastet
Wie funktioniert Co-Location technisch?
Bei einer Co-Location-Lösung werden PV-Anlage und Batteriespeicher über einen gemeinsamen Wechselrichter oder Trafo an denselben Netzverknüpfungspunkt (NVP) angeschlossen. Der NVP ist die Stelle, an der eine Erzeugungsanlage physisch mit dem Stromnetz verbunden wird. In ländlichen Regionen, wo Agri-PV-Projekte typischerweise realisiert werden, ist die verfügbare Anschlussleistung am NVP häufig begrenzt. Genau hier liegt der zentrale Vorteil: Statt für PV-Anlage und Speicher jeweils einen eigenen Netzanschluss beantragen und finanzieren zu müssen, wird die vorhandene Infrastruktur doppelt genutzt.
Im laufenden Betrieb arbeiten PV-Anlage und Speicher antizyklisch. Während die PV-Anlage tagsüber bei hoher Sonneneinstrahlung Strom erzeugt, nimmt der Speicher den Teil der Produktion auf, der nicht direkt eingespeist oder verbraucht werden kann. In den Abendstunden oder bei hoher Netzlast gibt der Speicher die gespeicherte Energie kontrolliert ins Netz ab. Dadurch wird die maximale Einspeiseleistung am NVP nicht überschritten, obwohl die installierte Gesamtleistung deutlich darüber liegen kann.
Die Steuerung erfolgt über ein Energiemanagementsystem (EMS), das Erzeugung, Speicherladung und Einspeisung in Echtzeit koordiniert. Moderne EMS berücksichtigen dabei Strompreisprognosen, Wettervorhersagen und Netzzustandsdaten, um die Vermarktung zu optimieren.
Warum ist Co-Location für Agri-PV besonders relevant?
Begrenzte Netzanschlüsse in ländlichen Regionen
Agri-PV-Anlagen werden überwiegend in ländlichen Gebieten errichtet, wo die Mittel- und Niederspannungsnetze häufig auf geringe Lasten ausgelegt sind. Die Bundesnetzagentur dokumentiert, dass insbesondere in Norddeutschland, wo Wind- und Solarausbau bereits weit fortgeschritten sind, Netzkapazitäten unter Druck stehen. Neue Netzanschlüsse zu beantragen ist zeitaufwändig und kostspielig. Co-Location ermöglicht es, mit einem einzigen Netzanschluss mehr installierte Leistung wirtschaftlich zu betreiben, ohne das Netz zusätzlich zu belasten.
Vermeidung von Abregelungsverlusten
Im zweiten Quartal 2024 stieg die Abregelung von PV-Anlagen gegenüber dem Vorjahr um 78 %, vor allem wegen steigender Einspeisedichten in ländlichen Verteilnetzen. Für Agri-PV-Betreiber bedeutet jede abgeregelte Kilowattstunde einen direkten Erlösverlust. Ein Batteriespeicher in Co-Location fängt diese Überschüsse auf: Statt gedrosselt zu werden, wird der Strom gespeichert und zu einem wirtschaftlich günstigeren Zeitpunkt eingespeist.
Optimierte Stromvermarktung
Co-Location eröffnet Vermarktungsstrategien, die mit einer reinen PV-Anlage nicht möglich wären. In Kombination mit Direktvermarktung lässt sich der Speicher gezielt in Hochpreisphasen entladen. Auch die Teilnahme an Regelenergiemärkten wird durch die steuerbare Speicherkapazität möglich. Im Rahmen virtueller Kraftwerke (VPP) können mehrere Co-Location-Standorte gebündelt werden, um als steuerbarer Verbund am Energiemarkt zu agieren.
Co-Location ist keine Zukunftsvision, sondern eine bewährte Lösung: PV-Anlage und Speicher an einem Netzanschluss steigern die Wirtschaftlichkeit und entlasten gleichzeitig das Stromnetz.
Welche Rolle spielt Co-Location beim Solarspitzengesetz?
Das Solarspitzengesetz, in Kraft seit dem 25. Februar 2025, setzt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen in Stunden mit negativen Börsenstrompreisen aus. Im Jahr 2024 traten in Deutschland bereits in 457 von 8.784 Stunden negative Preise auf – ein deutlicher Anstieg gegenüber 301 Stunden im Vorjahr. Ohne Speicher müssten Anlagenbetreiber in diesen Stunden entweder für die Einspeisung bezahlen oder die Anlage abschalten.
Ein Co-Location-Speicher löst dieses Problem: In negativen Preisstunden wird der Solarstrom zwischengespeichert statt eingespeist. Sobald die Preise wieder positiv sind, wird die gespeicherte Energie vermarktet. Das Solarspitzengesetz kompensiert zwar entgangene Förderstunden am Ende der 20-jährigen Laufzeit, doch der kurzfristige Cashflow verbessert sich durch Speichernutzung erheblich. Co-Location wird damit zu einem zentralen Baustein für die wirtschaftliche Absicherung von Agri-PV-Projekten unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Wie wird Co-Location in ein Agri-PV-Projekt integriert?
Standortplanung und Dimensionierung
Die Speichergröße wird auf Basis der installierten PV-Leistung, des erwarteten Einspeiseprofils und der verfügbaren Netzanschlussleistung dimensioniert. In der Praxis liegt das Verhältnis häufig bei einem Speicher mit einer Kapazität von 20 bis 40 % der PV-Nennleistung. Die Speichereinheit wird meist in geschützten Containern flächennah zur PV-Anlage untergebracht, ohne die landwirtschaftliche Nutzfläche nennenswert einzuschränken.
Netzanschlussverfahren
Beim Netzanschlussverfahren wird die maximale Einspeiseleistung am NVP festgelegt – nicht die installierte Gesamtleistung. Dadurch kann beispielsweise eine 2-MWp-PV-Anlage mit einem 1-MWh-Speicher an einem NVP mit nur 1,5 MW Anschlussleistung betrieben werden. Das EMS sorgt dafür, dass die Einspeisegrenze zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.
Technische Anforderungen
Seit Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes gelten erweiterte Pflichten für Anlagen ab 100 kWp: Betreiber müssen Fernwirktechnik installieren, Mindestanforderungen an Blindleistungs- und Frequenzhaltung erfüllen und ein Smart-Meter-Gateway betreiben. Diese Anforderungen gelten sowohl für die PV-Anlage als auch für den Speicher in Co-Location und werden durch das EMS zentral gesteuert.
Wirtschaftliche Vorteile der Co-Location
Die wirtschaftlichen Argumente für Co-Location ergeben sich aus mehreren Faktoren. Zunächst entfallen die Kosten für einen separaten Netzanschluss des Speichers, die je nach Entfernung zum Netz und erforderlicher Leistung schnell sechsstellige Beträge erreichen können. Darüber hinaus ermöglicht die zeitliche Entkopplung von Erzeugung und Einspeisung eine systematische Erlösoptimierung: Strom wird nicht zum Zeitpunkt der Produktion verkauft, sondern dann, wenn der Marktpreis am höchsten ist.
Durch die Teilnahme an Regelenergiemärkten und die Bereitstellung von Systemdienstleistungen können zusätzliche Erlösströme generiert werden. In Kombination mit der EEG-Förderfähigkeit für Agri-PV und der Marktprämie bei Direktvermarktung entsteht ein diversifiziertes Einnahmeprofil, das die Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts stärkt.
Batteriekosten sind in den letzten Jahren erheblich gesunken, was die Wirtschaftlichkeit von Co-Location-Projekten weiter verbessert hat. Moderne Lithium-Ionen-Systeme erreichen Wirkungsgrade von über 90 % und Lebensdauern von 15 bis 20 Jahren, sodass sie über einen Großteil der Projektlaufzeit einer Agri-PV-Anlage einsatzfähig bleiben.
Co-Location und Nachführsysteme: eine ideale Kombination
Besonders vorteilhaft ist die Kombination von Co-Location mit nachgeführten Agri-PV-Systemen (Trackern). Tracker erzeugen ein breiteres Einspeiseprofil über den gesamten Tag, mit relevanter Stromproduktion auch in den Morgen- und Abendstunden. Das bedeutet: Die Einspeisespitzen zur Mittagszeit sind geringer als bei starren Anlagen, und die Gesamtproduktion verteilt sich gleichmäßiger.
Ein Speicher ergänzt dieses Profil optimal, indem er verbleibende Spitzen abpuffert und die erzeugte Energie noch gezielter in Hochpreisphasen verschiebt. Die Kombination aus Tracker und Co-Location-Speicher erzielt dadurch ein besonders netzfreundliches Einspeiseverhalten und maximiert gleichzeitig die Erlöse aus der Stromvermarktung.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
In der Regel wird der Speicher als Teil der Gesamtanlage im Bauleitverfahren mitgenehmigt. Separate Genehmigungen können je nach Bundesland und Speichergröße erforderlich sein. Eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde ist empfehlenswert.
Aktuell dominieren Lithium-Ionen-Batterien aufgrund ihrer hohen Wirkungsgrade, sinkenden Kosten und kompakten Bauweise. Für größere Speicherkapazitäten werden zunehmend auch Lithium-Eisenphosphat-Systeme (LFP) eingesetzt, die eine längere Lebensdauer und höhere Sicherheit bieten.
Der Flächenbedarf eines Batteriespeichers in Containerbauweise ist gering – typischerweise unter 100 Quadratmeter. In der Gesamtbilanz einer Agri-PV-Anlage fällt dieser Anteil unter die ohnehin zulässige Flächeninanspruchnahme gemäß DIN SPEC 91434.
Ja, eine nachträgliche Integration ist technisch möglich, sofern der bestehende Netzanschluss ausreichend dimensioniert ist. Allerdings sollten Kabelwege, Trafoleistung und Steuerungstechnik bereits bei der Erstplanung für eine spätere Erweiterung vorgesehen werden.
Die EEG-Vergütung bezieht sich auf den eingespeisten Solarstrom, nicht auf den Speicherbetrieb. Gespeicherter und später eingespeister Strom erhält die reguläre Vergütung oder Marktprämie. Der Speicher selbst fällt nicht unter die EEG-Förderung, verbessert aber die Gesamterlöse durch optimierte Vermarktung.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.
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