Was sind negative Strompreise?
Negative Strompreise entstehen an der Strombörse, wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt – Erzeuger zahlen dann faktisch dafür, dass ihr Strom abgenommen wird. 2025 wurden in Deutschland 573 Stunden mit negativen Großhandelspreisen registriert, ein neuer Rekord. Für Agri-PV-Anlagen sind sie seit dem Solarspitzengesetz von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
Negative Strompreise auf den Punkt gebracht
- Definition: Erzeuger zahlen an der Strombörse für die Abnahme ihres Stroms, statt dafür Geld zu erhalten
- Ursache: Überangebot aus Wind und PV trifft auf geringe Nachfrage – meist sonnige Wochenenden, Feiertage oder windstarke Nächte
- Rekord 2025: 573 Stunden mit negativen Preisen (Vorjahr: 457 Stunden)
- Konsequenz für Agri-PV: Seit dem Solarspitzengesetz entfällt die EEG-Vergütung für Neuanlagen ab 2 kWp bereits ab der ersten negativen Viertelstunde
- Gegenmaßnahme: Batteriespeicher, Eigenverbrauch und flexible Vermarktung sichern den Business Case ab
Wie entstehen negative Strompreise?
Der deutsche Strompreis bildet sich am Day-Ahead-Markt der europäischen Strombörse EPEX Spot nach dem Merit-Order-Prinzip: Kraftwerke bieten ihren Strom nach Grenzkosten sortiert an, das teuerste noch benötigte Kraftwerk setzt den Preis für alle. Photovoltaik und Wind haben Grenzkosten nahe null und werden deshalb stets zuerst bedient.
Negative Preise entstehen, wenn drei Faktoren zusammentreffen:
- Hohe Einspeisung aus Wind und PV: Strahlungsreiche Frühjahrs- und Sommertage mit viel Solarstrom
- Geringe Nachfrage: Wochenenden, Feiertage oder Mittagsstunden im Sommer
- Unflexible konventionelle Kraftwerke: Kohle- und Gaskraftwerke lassen sich nicht beliebig schnell drosseln – sie zahlen lieber kurzzeitig drauf, als ihren Block komplett herunterzufahren
Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Bericht zur Mindesterzeugungsleistung 2019 nachgewiesen, dass 71 bis 86 % der trotz negativer Preise eingespeisten Energie auf Kernenergie, Braun- und Steinkohle sowie Erdgas zurückgehen. Negative Preise sind also weniger ein Symptom „zu vieler“ Erneuerbarer als vielmehr ein Symptom mangelnder Flexibilität im konventionellen Erzeugungspark.
Am 11. Mai 2025 zwischen 13 und 14 Uhr erreichte der Day-Ahead-Preis in Deutschland mit –250,32 €/MWh einen historischen Tiefstand – das entspricht einer Zahlung von rund 25 Cent pro Kilowattstunde, die Erzeuger für die Einspeisung leisten mussten.
Wie häufig treten negative Strompreise auf?
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen klaren strukturellen Anstieg. Aus den Daten der Bundesnetzagentur (SMARD) lassen sich folgende Werte ablesen:
- 2020: 298 Stunden
- 2021: 139 Stunden
- 2022: 77 Stunden (Energiekrise mit hohen Marktpreisen)
- 2023: 301 Stunden
- 2024: 457 Stunden
- 2025: 573 Stunden – neuer Rekord
Negative Preise konzentrieren sich auf Mai bis Juli, vor allem an Wochenenden und Feiertagen. Im Mai 2025 traten an einzelnen Tagen über 20 negative Stunden auf. Energiemarktanalysten erwarten, dass die Zahl bis 2030 auf bis zu 1.000 Stunden pro Jahr steigen könnte – getrieben durch den weiteren PV-Zubau und einen Anteil erneuerbarer Energien, der 2025 bereits bei 58,8 % der Nettostromerzeugung lag.
Welche Folgen haben negative Strompreise für Agri-PV?
Vergütungsausfall durch das Solarspitzengesetz
Das am 25. Februar 2025 in Kraft getretene Solarspitzengesetz hat die bisherige 3-Stunden-Regel ersetzt. Für Neuanlagen ab 2 kWp gilt seither: Keine EEG-Vergütung ab der ersten Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis. Bei Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor diesem Stichtag greift Bestandsschutz.
Für eine typische PV-Neuanlage fallen die jährlichen Einspeiseeinnahmen Analysen zufolge von rund 483 € auf etwa 351 € – ein Rückgang um rund 27 % der reinen Einspeiseerlöse. Über den gesamten 20-jährigen Förderzeitraum summieren sich Einnahmenverluste auf etwa 2.660 € pro Standard-Anlage.
Druck auf die Wirtschaftlichkeit
Für Agri-PV-Projekte verschärft sich damit die Anforderung, überschüssigen Strom flexibel zu vermarkten oder zwischenzuspeichern. Drei Hebel stehen zur Verfügung:
- Eigenverbrauch: Direktnutzung im landwirtschaftlichen Betrieb – etwa für Bewässerung, Kühlung oder Trocknung
- Speicher: Aufnahme der Mittagsspitzen und Einspeisung in höherpreisigen Zeitfenstern
- Aktive Vermarktung: Über die Direktvermarktung kann ein Direktvermarkter die Anlage gezielt in negativen Stunden abregeln
Ohne Speicher oder Lastverschiebung würden Anlagenbetreiber in negativen Preisstunden zunehmend unter wirtschaftlichen Druck geraten. Die Kombination aus Agri-PV und Co-Location mit Batteriespeicher wird vom Markt deshalb immer häufiger als Standardlösung verlangt.
Wie unterscheiden sich negative Preise von Abregelung?
Negative Strompreise sind ein Marktphänomen: Die Anlage speist physisch weiter Strom ein, der Preis an der Börse rutscht jedoch ins Minus. Davon zu unterscheiden ist die Abregelung – die physische Drosselung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber, wenn das Netz die erzeugte Strommenge nicht aufnehmen kann.
Beide Effekte treten häufig parallel auf, haben aber unterschiedliche Ursachen:
- Negative Preise: Bundesweites Überangebot, ausgelöst durch Marktmechanik – die Anlage darf einspeisen, bekommt aber keine Vergütung
- Abregelung: Lokaler Netzengpass, ausgelöst durch unzureichende Leitungskapazität – die Anlage muss ihre Leistung physisch reduzieren, erhält dafür aber eine Entschädigung über den Redispatch
Für Agri-PV-Anlagen im ländlichen Raum sind beide Risiken relevant. Sie liegen häufig in Netzgebieten mit beschränkter Infrastruktur und können bei hoher Einstrahlung gleichzeitig von negativen Preisen und Abregelung betroffen sein.
Wie sichern sich Agri-PV-Betreiber gegen negative Preise ab?
Batteriespeicher als wirtschaftliches Standardelement
Ein integrierter Batteriespeicher wird zunehmend zum festen Bestandteil moderner Agri-PV-Projekte. Er nimmt Strom in Negativpreis-Stunden auf und speist ihn in Hochpreisphasen wieder ein. Zusätzliche Erlösquellen entstehen durch Arbitrage am Spotmarkt und Vermarktung von Regelenergie. Der Netzentwicklungsplan sieht für 2037 eine installierte Speicherleistung von 32 GW vor – derzeit sind erst rund 2,4 GW realisiert.
Anlagensteuerung über Direktvermarkter
Über die Direktvermarktung kann der Vermarkter die Anlage in negativen Preisstunden gezielt vom Netz nehmen. Anlagen mit Tracker-Systemen lassen sich zusätzlich flach stellen und reduzieren so die Einspeiseleistung dynamisch.
Eigenverbrauchsoptimierung
Landwirtschaftliche Betriebe haben tagsüber häufig hohe Energiebedarfe für Bewässerung, Kühlung oder Trocknung. Eine intelligente Steuerung des Eigenverbrauchs in Hochproduktionsphasen senkt die Abhängigkeit von der Einspeisevergütung. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzbezug von 30 bis 36 Cent.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Bei seriösen Pachtmodellen mit einer attraktiven Mindestpacht sind Sie als Landwirt davor geschützt. Die Mindestpacht wird unabhängig vom Stromertrag oder Marktpreis gezahlt. Eine etwaige Umsatzbeteiligung kann in negativen Preisphasen niedriger ausfallen – das Marktrisiko trägt jedoch der Betreiber, nicht der Verpächter.
Nein. Anlagen, die vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind, genießen Bestandsschutz und behalten ihre bisherige Vergütungsregel (in der Regel die 3- oder 4-Stunden-Regel je nach Inbetriebnahmedatum). Bestandsanlagen können freiwillig in das neue Modell wechseln und erhalten dann einen Aufschlag von 0,6 ct/kWh auf den anzulegenden Wert.
Energiemarktanalysten gehen davon aus, dass die Zahl negativer Stunden bis 2030 auf bis zu 1.000 pro Jahr steigen kann. Treiber sind der weitere PV-Zubau und die strukturelle Mittagsspitze im Sommer. Gleichzeitig wirken Batteriespeicher, Elektrolyseure und Elektromobilität dämpfend – das genaue Niveau hängt vom Ausbautempo der Flexibilitäten ab.
Wer einen dynamischen Stromtarif und einen Smart Meter besitzt, kann von negativen Börsenpreisen profitieren. Auch wenn der Endpreis durch Netzentgelte, Steuern und Umlagen meist positiv bleibt, sinkt er in diesen Stunden auf 10 bis 17 ct/kWh – Verbrauchsverlagerung in diese Fenster spart bares Geld. Seit 2025 muss jeder Stromlieferant mindestens einen dynamischen Tarif anbieten.
Ja, sofern das Projekt von Beginn an mit Speicher- und Vermarktungsstrategie geplant wird. Die Nachholregelung nach § 51a EEG verlängert den Förderzeitraum, und Agri-PV-Anlagen erhalten als besondere Solaranlagen einen Bonus auf den anzulegenden Wert. Eine fundierte Wirtschaftlichkeitsanalyse mit realistischen Ertragsprofilen und Speichermodellierung ist heute Standard – pauschale Aussagen ersetzen sie nicht.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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