Strommarkt & Vergütung
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Was ist die EEG-Vergütung?

Die EEG-Vergütung ist der Oberbegriff für die finanzielle Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Sie umfasst die feste Einspeisevergütung für kleinere Anlagen, die Marktprämie in der Direktvermarktung und die über Ausschreibungen ermittelte Förderung großer Anlagen. Allen Formen gemeinsam ist ein gesetzlich garantierter Anspruch über 20 Jahre, der die Erlösseite eines Agri-PV-Investments planbar macht.

June 2, 2026

Inhaltsverzeichnis

EEG-Vergütung auf den Punkt gebracht

  • Definition: Oberbegriff für die finanzielle Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien nach dem EEG
  • Drei Formen: feste Einspeisevergütung, Marktprämie in der Direktvermarktung und Ausschreibungsförderung
  • Bezugsgröße: der anzulegende Wert je Kilowattstunde als Referenz für alle Förderformen
  • Förderdauer: 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres
  • Rechtsgrundlage: insbesondere §§ 19 bis 22 sowie § 48 EEG
  • Bei Agri-PV: in der Regel über die Marktprämie, häufig mit eigenem Ausschreibungssegment für besondere Solaranlagen

Was ist die EEG-Vergütung?

Die EEG-Vergütung ist das finanzielle Kernstück des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Sie sichert Betreibern von Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Förderung – unabhängig vom Börsenpreis und über einen langen, planbaren Zeitraum. Wichtig ist, dass es sich um einen Oberbegriff handelt: Die EEG-Vergütung tritt in mehreren Formen auf, die sich nach Anlagengröße und Vermarktungsweg unterscheiden.

Die drei wesentlichen Formen sind:

  • Feste Einspeisevergütung: Der Netzbetreiber zahlt einen festen Satz je Kilowattstunde – möglich für Anlagen bis 100 Kilowatt
  • Marktprämie: In der Direktvermarktung gleicht sie die Differenz zwischen Marktwert und anzulegendem Wert aus – verpflichtend ab 100 Kilowatt
  • Ausschreibungsförderung: Für große Anlagen ab 750 Kilowatt wird die Förderhöhe wettbewerblich ermittelt

Allen Formen gemeinsam ist die Förderdauer von 20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres sowie die Anbindung an einen zentralen Referenzwert.

Welche Rolle spielt der anzulegende Wert?

Im Zentrum des gesamten Fördersystems steht der anzulegende Wert. Er ist der gesetzlich oder über eine Ausschreibung bestimmte Referenzbetrag je Kilowattstunde, an dem sich alle Förderformen orientieren.

Bei der festen Einspeisevergütung liegt der gezahlte Satz geringfügig unter dem anzulegenden Wert, bei der Marktprämie bildet er die Obergrenze der Differenzzahlung. Der anzulegende Wert ist damit die gemeinsame Bezugsgröße, die das gesamte EEG-Fördersystem zusammenhält.

Für Anlagen bis ein Megawatt wird der anzulegende Wert gesetzlich nach § 48 EEG bestimmt. Für größere Anlagen ab 750 Kilowatt erfolgt die Ermittlung seit dem EEG 2017 über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur, bei denen der Betreiber ein Gebot abgibt. Maßgeblich ist dann das jeweils eigene Gebot, nicht ein Durchschnittswert.

Wie ist Agri-PV in der EEG-Vergütung gestellt?

Für Agri-PV-Anlagen ist die EEG-Vergütung in mehrfacher Hinsicht relevant. Da diese Anlagen die 100-Kilowatt-Schwelle deutlich überschreiten, erfolgt die Förderung praktisch immer über die Marktprämie in der Direktvermarktung. Eine Besonderheit liegt im eigenen Ausschreibungssegment:

  1. Besondere Solaranlagen: Agri-PV-, Parkplatz- und Moor-PV-Anlagen werden in einem gesonderten Segment ausgeschrieben.
  2. Höherer anzulegender Wert: Dieses Segment sieht höhere Fördersätze vor, um die höheren Kosten der besonderen Anlagentypen auszugleichen.

Strukturell sichern sowohl Einspeisevergütung als auch Marktprämie denselben wirtschaftlichen Mindesterlös. Die Direktvermarktung bringt dabei aufgrund des Abschlags bei der festen Vergütung tendenziell einen leichten Mehrerlös und in Hochpreisphasen die Chance auf zusätzliche Markterlöse.

Welche Bedeutung hat das für Investoren?

Die EEG-Vergütung ist die Grundlage der Erlösplanung eines Agri-PV-Investments. Der gesetzlich garantierte Anspruch über 20 Jahre macht einen wesentlichen Teil der Einnahmen planbar und reduziert das Marktpreisrisiko innerhalb des Förderzeitraums erheblich.

Zu beachten ist jedoch: Nach Ablauf der 20-jährigen Förderung entfällt die EEG-Vergütung, und der Strom muss rein marktbasiert vermarktet werden. Zudem entfällt seit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 die Förderung in Stunden mit negativen Börsenpreisen. Die EEG-Vergütung bestimmt damit unmittelbar die laufenden Einnahmen und die zu versteuernden Gewinne, ist aber unabhängig vom Investitionsabzugsbetrag, der an die Anschaffungskosten anknüpft. Die hier dargestellten Zusammenhänge sind eine allgemeine Information und keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung; die konkrete Wirkung sollte im Einzelfall fachkundig geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Was ist der Unterschied zwischen EEG-Vergütung und Einspeisevergütung?

Die EEG-Vergütung ist der Oberbegriff für die EEG-Förderung insgesamt, während die Einspeisevergütung eine konkrete Form davon ist – nämlich die feste Zahlung des Netzbetreibers für Anlagen bis 100 Kilowatt. Daneben umfasst die EEG-Vergütung die Marktprämie in der Direktvermarktung und die Ausschreibungsförderung. Für Agri-PV ist regelmäßig die Marktprämie die maßgebliche Form.

Was bedeutet der anzulegende Wert?

Der anzulegende Wert ist der gesetzlich oder über eine Ausschreibung bestimmte Referenzwert je Kilowattstunde, an dem sich die Förderhöhe bemisst. Bei der Einspeisevergütung liegt der Satz geringfügig darunter, bei der Marktprämie bildet er die Obergrenze für die Differenzzahlung. Er ist damit die zentrale Bezugsgröße des gesamten EEG-Fördersystems.

Wie wird die Förderhöhe großer Anlagen bestimmt?

Für PV-Anlagen ab 750 Kilowatt wird der anzulegende Wert seit dem EEG 2017 über wettbewerbliche Ausschreibungen der Bundesnetzagentur ermittelt. Für Agri-PV gibt es dabei ein eigenes Ausschreibungssegment für besondere Solaranlagen mit höherem anzulegendem Wert. Kleinere Anlagen erhalten dagegen eine Förderung in gesetzlich bestimmter Höhe.

Wer hat Anspruch auf EEG-Vergütung und wie lange?

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Betreiber von PV-Anlagen, die in Deutschland stehen, im Marktstammdatenregister registriert sind und die technischen Anforderungen erfüllen. Die Förderdauer beträgt 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Nach Ablauf entfällt die EEG-Förderung, und der Strom muss rein marktbasiert vermarktet werden.

Welche Bedeutung hat die EEG-Vergütung für die Steuer?

Die EEG-Vergütung bestimmt die laufenden Einnahmen und damit die zu versteuernden Gewinne eines Investments. Sie ist jedoch unabhängig vom Investitionsabzugsbetrag, der an die Anschaffungskosten anknüpft. Wie sich Fördererlöse und steuerliche Instrumente im Einzelfall zusammen auswirken, sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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