Strommarkt & Vergütung
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Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelte, feste Vergütung, die Betreiber von PV-Anlagen für den ins Netz eingespeisten Strom über 20 Jahre erhalten. Sie wird vom Netzbetreiber gezahlt und ist unabhängig vom Börsenpreis. Die feste Einspeisevergütung steht jedoch nur Anlagen bis 100 Kilowatt offen – größere Agri-PV-Anlagen werden über die geförderte Direktvermarktung vergütet, deren Marktprämie wirtschaftlich an dieselbe garantierte Förderhöhe anknüpft.

June 2, 2026

Inhaltsverzeichnis

Einspeisevergütung auf den Punkt gebracht

  • Definition: Gesetzlich garantierte, feste Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom nach dem EEG
  • Laufzeit: 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres, zum Startzeitpunkt fixiert
  • Zahler: Der Netzbetreiber, unabhängig vom aktuellen Börsenpreis
  • Grenze: Feste Einspeisevergütung nur für Anlagen bis 100 Kilowatt; darüber gilt die Direktvermarktung
  • Zwei Modelle: Volleinspeisung (höherer Satz) und Teileinspeisung mit Eigenverbrauch (niedrigerer Satz)
  • Bei Agri-PV: Wegen der Anlagengröße meist über die Marktprämie statt über die feste Vergütung

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist das historische Kerninstrument der deutschen Solarförderung. Sie garantiert dem Anlagenbetreiber nach §21 EEG einen festen Betrag je eingespeister Kilowattstunde – über einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Der entscheidende Vorteil liegt in der Planbarkeit: Der bei Inbetriebnahme gültige Satz bleibt über die gesamte Förderdauer konstant, unabhängig von der Entwicklung der Strompreise.

Die Höhe der Vergütung ist über die Jahre deutlich gesunken – von über 50 Cent je Kilowattstunde in den Anfangsjahren auf heute einstellige Werte. Seit Februar 2024 werden die Sätze für Neuanlagen halbjährlich um ein Prozent abgesenkt. Wichtig dabei: Diese Degression betrifft ausschließlich neue Anlagen; bereits laufende Anlagen behalten ihren Satz über die volle Laufzeit.

Volleinspeisung oder Teileinspeisung?

Bei Dachanlagen können Betreiber zwischen zwei Modellen wählen, die sich in der Vergütungshöhe unterscheiden:

  • Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird eingespeist; dafür gilt ein höherer Vergütungssatz.
  • Teileinspeisung: Ein Teil des Stroms wird selbst verbraucht, nur der Überschuss eingespeist; der Vergütungssatz ist niedriger.

Für gewerbliche Freiflächen- und Agri-PV-Anlagen ohne nennenswerten Eigenverbrauch ist faktisch die Volleinspeisung beziehungsweise die Vermarktung des gesamten Stroms relevant. Freiflächenanlagen erhalten dabei eigene, pauschal niedrigere Sätze als kleine Dachanlagen.

Warum ist die feste Vergütung für Agri-PV nur indirekt relevant?

Für ein Agri-PV-Investment ist eine gesetzliche Grenze entscheidend: Die feste Einspeisevergütung steht nur Anlagen bis 100 Kilowatt installierter Leistung offen. Agri-PV-Anlagen liegen praktisch immer darüber und werden daher über die geförderte Direktvermarktung vergütet.

Wirtschaftlich entsteht dadurch kein Nachteil: Die gleitende Marktprämie hebt die Erlöse in der Direktvermarktung auf das Niveau des anzulegenden Werts an, der dieselbe Funktion erfüllt wie die feste Einspeisevergütung. Die feste Vergütung dient größeren Anlagen damit vor allem als Vergleichs- und Bezugsgröße.

Eine Berührung mit der festen Vergütung gibt es dennoch: Als sogenannte Ausfallvergütung greift sie vorübergehend, wenn die Direktvermarktung technisch nicht möglich ist. Für die laufende Erlösstruktur eines Agri-PV-Investments sind jedoch der Marktwert Solar und die Marktprämie maßgeblich.

Welche aktuellen Änderungen sind zu beachten?

Das Vergütungssystem ist in Bewegung. Zwei Entwicklungen sind für Investoren besonders relevant:

  1. Keine Vergütung bei negativen Preisen: Seit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 entfällt für neue Anlagen die Vergütung in Stunden mit negativen Börsenpreisen – sowohl bei fester Vergütung als auch in der Direktvermarktung.
  2. Geplante Reform: Es gibt politische Pläne, die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen zu reformieren oder abzuschaffen. Konkrete Beschlüsse standen zuletzt aus.

Für die Beurteilung eines Investments ist wichtig, dass Deutschland in über 25 Jahren EEG-Geschichte Vergütungssätze für Bestandsanlagen nie rückwirkend gekürzt hat. Dennoch sollten regulatorische Entwicklungen aufmerksam verfolgt werden, da sie die Erlösseite und damit die Wirtschaftlichkeit beeinflussen können. Die hier genannten Werte und Regelungen sind eine allgemeine Information und keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung; die konkrete Wirkung sollte im Einzelfall fachkundig geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Der bei Inbetriebnahme gültige Vergütungssatz wird für 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres festgeschrieben. Spätere Absenkungen der Vergütungssätze betreffen nur Neuanlagen, nicht bereits laufende Anlagen. Diese Festschreibung schafft eine langfristige Planungssicherheit für die Erlösseite.

Was ist der Unterschied zwischen Voll- und Teileinspeisung?

Volleinspeiser speisen den gesamten erzeugten Strom ins Netz und erhalten dafür einen höheren Satz. Teileinspeiser verbrauchen einen Teil des Stroms selbst und speisen nur den Überschuss ein, wofür ein niedrigerer Satz gilt. Für gewerbliche Freiflächen- und Agri-PV-Anlagen ist in der Regel die Volleinspeisung beziehungsweise die Direktvermarktung relevant.

Gilt die feste Einspeisevergütung auch für große Agri-PV-Anlagen?

Für Anlagen über 100 Kilowatt ist die geförderte Direktvermarktung verpflichtend; die feste Einspeisevergütung steht ihnen nicht zur Verfügung. Wirtschaftlich besteht jedoch kein Nachteil, da die gleitende Marktprämie die Erlöse auf das Niveau des anzulegenden Werts anhebt. Die feste Einspeisevergütung dient hier vor allem als Vergleichs- und Bezugsgröße.

Was passiert bei negativen Strompreisen?

Seit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 entfällt die Vergütung für neue Anlagen in Stunden mit negativen Börsenpreisen. Damit soll die Einspeisung in Überschusszeiten reduziert und der Haushalt entlastet werden. Diese Regelung betrifft sowohl die feste Vergütung als auch die geförderte Direktvermarktung.

Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?

Es gibt politische Pläne, die feste Einspeisevergütung für neue kleine Anlagen künftig zu reformieren oder abzuschaffen. Konkrete gesetzliche Beschlüsse standen zuletzt noch aus, und bislang wurden Vergütungssätze für Bestandsanlagen nie rückwirkend gekürzt. Investoren sollten regulatorische Entwicklungen dennoch im Blick behalten.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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