Was ist der Regelleistungsmarkt?
Der Regelleistungsmarkt ist der Markt, über den die Übertragungsnetzbetreiber kurzfristig Leistung beschaffen, um das deutsche Stromnetz stabil bei 50 Hertz zu halten. Anbieter wie Kraftwerke, flexible Verbraucher und zunehmend Batteriespeicher halten Regelleistung in den drei Produkten Primärregelleistung (FCR), Sekundärregelleistung (aFRR) und Minutenreserve (mFRR) vor und werden dafür vergütet. Für Agri-PV-Investments mit Speicher kann der Regelleistungsmarkt eine zusätzliche, von der reinen Stromproduktion unabhängige Erlösquelle darstellen.
Inhaltsverzeichnis
Regelleistungsmarkt auf den Punkt gebracht
- Definition: Markt zur kurzfristigen Beschaffung von Leistung, mit der die Übertragungsnetzbetreiber die Netzfrequenz von 50 Hertz stabil halten
- Drei Produkte: Primärregelleistung (FCR), Sekundärregelleistung (aFRR) und Minutenreserve (mFRR) – gestaffelt nach Aktivierungsgeschwindigkeit
- Aktivierung: FCR in Sekunden, aFRR innerhalb von 5 Minuten, mFRR innerhalb von 12,5 Minuten
- Anbieter: Kraftwerke, Pumpspeicher, flexible Verbraucher, virtuelle Kraftwerke und zunehmend Batteriespeicher (BESS)
- Beschaffung: Wettbewerbliche Ausschreibungen, koordiniert über die Plattform regelleistung.net; getrennte Vergütung von Leistung und Arbeit seit Einführung des Regelarbeitsmarktes 2020
- Aufsicht: Rahmen gesetzt durch die Bundesnetzagentur und europäische Vorgaben (Electricity Balancing Guideline)
- Relevanz für Investoren: Mögliche Zusatzerlöse für speichergestützte Agri-PV-Projekte, unabhängig von der Solarproduktion
Was bedeutet der Regelleistungsmarkt konkret?
Strom muss in jeder Sekunde exakt in der Menge erzeugt werden, in der er verbraucht wird. Weicht die eingespeiste von der entnommenen Leistung ab, verändert sich die Netzfrequenz, die im europäischen Verbundnetz bei 50 Hertz liegt. Um diese Frequenz innerhalb enger Grenzen zu halten, halten die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber sogenannte Regelleistung vor. Der Regelleistungsmarkt – auch Regelenergiemarkt genannt – ist der Ort, an dem diese Leistung wettbewerblich und diskriminierungsfrei beschafft wird.
Die Beschaffung erfolgt über tägliche Ausschreibungen. Anbieter verpflichten sich, eine bestimmte Leistung bei Bedarf bereitzustellen (positive Regelleistung, um Erzeugung hochzufahren) oder aufzunehmen (negative Regelleistung, um Überschüsse abzubauen). Seit 2020 werden Regelleistung (das Vorhalten) und Regelarbeit (der tatsächliche Abruf) im Regelarbeitsmarkt getrennt vergütet – eine Voraussetzung für den entstehenden europäischen Binnenmarkt für Regelenergie.
Der Regelleistungsmarkt ist damit ein Markt für Flexibilität: Vergütet wird nicht primär die Produktion von Strom, sondern die Fähigkeit, Leistung sekundenschnell anzupassen. Genau diese Eigenschaft macht Batteriespeicher zu einem zunehmend wichtigen Marktteilnehmer.
Welche drei Regelleistungsarten gibt es?
Die Produkte unterscheiden sich vor allem in der Geschwindigkeit, mit der die Leistung verfügbar sein muss:
- Primärregelleistung (FCR, Frequency Containment Reserve): Wird automatisch und innerhalb von Sekunden aktiviert und stabilisiert die Frequenz unmittelbar nach einer Störung. FCR wird nach dem Leistungspreis kontrahiert.
- Sekundärregelleistung (aFRR, automatic Frequency Restoration Reserve): Wird automatisch angefordert und muss innerhalb von rund fünf Minuten vollständig zur Verfügung stehen. Sie führt die Frequenz nach der ersten Stabilisierung wieder auf den Sollwert zurück.
- Minutenreserve (mFRR, manual Frequency Restoration Reserve): Wird manuell abgerufen und löst die aFRR bei längeren Abweichungen ab; vollständige Aktivierung innerhalb von etwa 12,5 Minuten.
Für alle drei Produkte müssen Anbieter ein standardisiertes Präqualifikationsverfahren beim Übertragungsnetzbetreiber durchlaufen, in dem die technischen Voraussetzungen geprüft werden. Erst nach erfolgreicher Präqualifikation und Abschluss eines Rahmenvertrags ist die Teilnahme an den Ausschreibungen möglich.
Warum ist der Regelleistungsmarkt für Agri-PV-Investments relevant?
Eine reine Solaranlage kann am Regelleistungsmarkt nur eingeschränkt teilnehmen, weil ihre Erzeugung wetterabhängig und nicht beliebig steuerbar ist. Entscheidend wird der Markt erst durch die Kombination mit einem Speicher. Ein Batteriespeicher kann Leistung in beide Richtungen sehr schnell bereitstellen und eignet sich damit technisch hervorragend insbesondere für FCR und aFRR.
Für ein speichergestütztes Agri-PV-Projekt eröffnet das eine zusätzliche Erlösebene, die unabhängig von der Solarproduktion und der Direktvermarktung des Stroms ist. Während Solarstrom vor allem tagsüber und wetterabhängig anfällt, lässt sich Regelleistung grundsätzlich rund um die Uhr vermarkten. Das kann die Erlösstruktur diversifizieren und Phasen niedriger oder negativer Strompreise teilweise abfedern.
Gleichzeitig steigt der Bedarf an Regelleistung strukturell: Mit dem Rückgang konventioneller Kraftwerke und dem wachsenden Anteil schwankender Erzeugung übernehmen Speicher einen immer größeren Teil der Netzstabilisierung. Dieser Trend ist eng mit Mechanismen wie Redispatch 2.0 und der Vermeidung von Negativstrompreisen verzahnt.
Bei Feldwerke wird der Batteriespeicher aus steuerlichen Gründen im Mietmodell betrieben. Etwaige Regelleistungserlöse sind daher ein Aspekt der Gesamtwirtschaftlichkeit des Projekts und keine direkt dem einzelnen Investor zurechenbare, garantierte Zusatzrendite.
Wie werden Erlöse am Regelleistungsmarkt erzielt – ein schematisches Beispiel
Die Erlöse setzen sich grundsätzlich aus zwei Komponenten zusammen: dem Leistungspreis für das Vorhalten der Kapazität und – bei aFRR und mFRR – dem Arbeitspreis für die tatsächlich abgerufene Energie. Das folgende Beispiel ist eine stark vereinfachte Darstellung ohne Berücksichtigung von Präqualifikationskosten, Wirkungsgradverlusten, Vermarktungsgebühren und Marktpreisschwankungen:
- Angenommene präqualifizierte Speicherleistung: 1 Megawatt
- Vermarktung im aFRR-Leistungsmarkt mit einem angenommenen durchschnittlichen Leistungspreis
- Erlös aus dem Vorhalten der Leistung über den Ausschreibungszeitraum
- Zusätzlicher Arbeitspreis bei tatsächlichem Abruf der Energie
Die konkret erzielbaren Preise unterliegen einer ausgeprägten Volatilität: Sie hängen von Angebot und Nachfrage in der jeweiligen Ausschreibung ab und können sich kurzfristig deutlich verändern. In Jahren mit hoher Nachfrage waren die Preise zeitweise sehr attraktiv, anschließend führte der starke Zubau von Speichern jedoch zu sinkenden Erlösen. Eine verlässliche Prognose über die gesamte Projektlaufzeit ist daher nicht möglich.
Wichtig: Diese Darstellung ist schematisch und ersetzt keine Wirtschaftlichkeitsberechnung im Einzelfall. Regelleistungserlöse sind keine garantierte Größe. Die konkrete Auswirkung auf ein Investment hängt von der Projektstruktur, der technischen Auslegung und der Marktentwicklung ab und sollte fachkundig geprüft werden.
Welche Risiken und Rahmenbedingungen sind zu beachten?
Der Regelleistungsmarkt ist attraktiv, aber kein risikofreies Erlösmodell. Wesentliche Punkte:
- Preisrisiko: Leistungs- und Arbeitspreise schwanken stark und sind durch den anhaltenden Speicherzubau tendenziell unter Druck. Historische Erlöse lassen sich nicht in die Zukunft fortschreiben.
- Marktzugang und Präqualifikation: Die Teilnahme setzt technische Eignung, ein erfolgreiches Präqualifikationsverfahren und in der Praxis meist die Bündelung über einen Vermarkter oder ein virtuelles Kraftwerk voraus.
- Technische Belastung: Häufige Lade- und Entladevorgänge können die Lebensdauer eines Speichers beeinflussen, was in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu berücksichtigen ist.
- Regulatorische Änderungen: Produktdesign und Marktregeln werden durch nationale und europäische Vorgaben fortlaufend weiterentwickelt.
Da Regelleistungserlöse in der Regel auf Ebene des Anlagen- bzw. Speicherbetreibers anfallen, ist ihre steuerliche und wirtschaftliche Zurechnung beim einzelnen Investment-Modell genau zu prüfen. Eine steuerliche und rechtliche Beratung im Einzelfall ist unverzichtbar; dieser Beitrag stellt ausschließlich allgemeine Information und keine individuelle Beratung dar.
Wer sind die typischen Teilnehmer am Regelleistungsmarkt?
Traditionell wurde Regelleistung vor allem von gut steuerbaren konventionellen Kraftwerken und Pumpspeicherkraftwerken bereitgestellt. Mit dem Umbau des Energiesystems verschiebt sich dieses Bild deutlich: Virtuelle Kraftwerke bündeln viele kleine, flexible Einheiten wie Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke und steuerbare Verbraucher, und Batteriespeicher übernehmen einen rasch wachsenden Anteil – insbesondere bei FCR und aFRR. Für Anlagenbetreiber im Bereich der Erneuerbaren entsteht so die Möglichkeit, über reine Stromerlöse hinaus an Systemdienstleistungen teilzunehmen und damit zur Stabilität der Energiewende beizutragen.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
In der Praxis kaum sinnvoll, da die Solarproduktion wetterabhängig und nicht beliebig steuerbar ist. Regelleistung erfordert die zuverlässige, sekundenschnelle Bereitstellung definierter Leistung, was eine reine PV-Anlage nicht leisten kann. Erst in Kombination mit einem Batteriespeicher wird die Teilnahme technisch realistisch.
Positive Regelleistung wird abgerufen, wenn im Netz zu wenig Strom vorhanden ist – Erzeugung wird hochgefahren oder Verbrauch reduziert. Negative Regelleistung greift bei einem Stromüberschuss, indem Erzeugung gedrosselt oder zusätzliche Last aufgenommen wird, etwa durch das Laden eines Speichers. Anbieter können sich grundsätzlich für beide Richtungen präqualifizieren.
Sie sind nicht garantiert. Die Preise werden in wettbewerblichen Ausschreibungen gebildet und unterliegen erheblichen Schwankungen; der starke Zubau von Speichern hat die Erlöse zuletzt unter Druck gesetzt. Regelleistung sollte daher als potenzieller Zusatzbaustein, nicht als verlässliche Renditegröße betrachtet werden.
Die operative Beschaffung übernehmen die vier Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam über die Plattform regelleistung.net. Den regulatorischen Rahmen setzen die Bundesnetzagentur sowie europäische Vorgaben wie die Electricity Balancing Guideline, die zunehmend einen gemeinsamen europäischen Markt für Regelenergie schaffen.
Eine zunehmend zentrale: Mit dem Rückgang konventioneller Kraftwerke übernehmen Speicher einen wachsenden Anteil der Netzstabilisierung, vor allem bei der schnellen Primär- und Sekundärregelung. Gleichzeitig führt der rasche Zubau dazu, dass sich die erzielbaren Preise verändern – ein Markt mit Chancen und Wettbewerbsdruck zugleich.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.