Strommarkt & Vergütung
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Was ist ein Negativstrompreis?

Ein Negativstrompreis entsteht an der Strombörse, wenn das Stromangebot die Nachfrage deutlich übersteigt und Erzeuger für die Einspeisung zahlen müssen, statt Erlöse zu erzielen. Solche Phasen treten vor allem bei hoher Wind- und Solareinspeisung und gleichzeitig niedriger Last auf. Für Betreiber von Agri-PV-Anlagen sind Negativstrompreise doppelt relevant: Sie drücken den Marktwert Solar und führen seit dem Solarspitzengesetz 2025 dazu, dass die EEG-Förderung in diesen Zeiträumen vollständig entfällt.

June 12, 2026

Inhaltsverzeichnis

Negativstrompreis auf den Punkt gebracht

  • Definition: Börsenpreis für Strom, der unter null Euro pro Megawattstunde fällt – Erzeuger zahlen für die Einspeisung, statt Erlöse zu erhalten
  • Ursache: Stromangebot aus Wind und Sonne übersteigt die Nachfrage, während konventionelle Kraftwerke nicht schnell genug heruntergefahren werden
  • Handelsort: Entsteht im kurzfristigen Großhandel an der Strombörse, insbesondere im Day-Ahead-Markt und im Intraday-Handel
  • Förderfolge seit 2025: Solarspitzengesetz schafft die Pufferregel ab – bei negativen Preisen entfällt die EEG-Vergütung sofort (§51 EEG)
  • Teilkompensation: Verlängerung des Förderzeitraums über Volllastviertelstunden nach §51a EEG
  • Relevanz für Investoren: Beeinflusst den Marktwert Solar und damit die Ertragsprognose von Agri-PV-Direktinvestments

Was bedeutet Negativstrompreis konkret?

Strom ist nur sehr begrenzt speicherbar, und an der Börse müssen sich Angebot und Nachfrage in jeder Viertelstunde ausgleichen. Wenn Wind- und Solaranlagen sehr viel Strom erzeugen, die Nachfrage aber gering ist – etwa an sonnigen Feiertagen mit viel Wind –, kann das Angebot die Last deutlich übersteigen. Lassen sich konventionelle Kraftwerke nicht schnell oder nicht ohne hohe Kosten drosseln, sinkt der Börsenpreis unter null. Erzeuger sind dann bereit, für die Abnahme ihres Stroms zu zahlen, weil ein Abschalten teurer wäre oder technisch nicht möglich ist.

Negative Preise sind damit kein Defekt, sondern ein Marktsignal: Sie zeigen an, dass in einem bestimmten Moment mehr Strom produziert als gebraucht wird. Ökonomisch wäre die Konsequenz, flexible Verbraucher (etwa Speicher, Wärmepumpen oder Elektrolyseure) zuzuschalten und unflexible Erzeugung zu reduzieren. Der zunehmende Ausbau der Photovoltaik führt dazu, dass solche Überschusssituationen vor allem in den sonnenreichen Mittagsstunden häufiger auftreten.

Für Agri-PV-Investments sind Negativstrompreise doppelt bedeutsam: Sie senken den durchschnittlichen Erlös je Kilowattstunde und lösen seit 2025 zugleich den Wegfall der staatlichen Förderung in genau diesen Stunden aus.

Wie häufig treten negative Strompreise auf?

Die Zahl der Stunden mit negativen Großhandelspreisen ist in den vergangenen Jahren tendenziell gestiegen. Nach Auswertungen auf Basis der Börsendaten wurden in Deutschland rund 301 Stunden im Jahr 2023, etwa 457 Stunden im Jahr 2024 und knapp 576 Stunden im Jahr 2025 mit negativen Preisen verzeichnet. Die Hauptursache ist der wachsende Anteil von Solar- und Windstrom mit sehr niedrigen Grenzkosten.

Aus diesen Zahlen lässt sich jedoch kein automatisch steigender Trend ableiten. Die Anzahl negativer Stunden hängt stark von Faktoren ab, die sich von Jahr zu Jahr unterscheiden:

Welche Folgen hat das Solarspitzengesetz für die Förderung?

Mit dem sogenannten Solarspitzengesetz, das im Februar 2025 in Kraft trat, wurde der Umgang mit Negativstrompreisen deutlich verschärft. Bis dahin galt eine gestufte Karenzregelung: Die Vergütung entfiel erst, wenn der Spotmarktpreis über mehrere zusammenhängende Stunden negativ war (zunächst sechs, später vier, dann drei Stunden). Für neue Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt diese Schonfrist: Schon ab der ersten Viertelstunde mit negativem Preis sinkt der anzulegende Wert auf null – es wird also weder eine Einspeisevergütung noch eine Marktprämie gezahlt.

Die gesetzlich vorgesehene Roadmap senkt die Schwelle weiter ab, sodass die Förderung künftig immer schneller aussetzt:

Wichtig ist die Unterscheidung beim Bestandsschutz: Anlagen, die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden, bleiben unter den früheren Regelungen. Die seit Oktober 2025 umgesetzte Umstellung des Day-Ahead-Marktes auf Viertelstunden-Kontrakte beeinflusst zusätzlich, wie negative Preise gemessen werden.

Wie funktioniert die Kompensation nach §51a EEG?

Der Gesetzgeber hat mit §51a EEG einen Mechanismus geschaffen, der einen Teil der entgangenen Förderung am Ende der Laufzeit nachholt. Statt einer pauschalen Verlängerung wird ein Zeitkontingent gebildet: Die Viertelstunden, in denen der anzulegende Wert wegen negativer Preise auf null gesetzt wurde, werden gesammelt und verlängern den ursprünglich 20-jährigen Vergütungszeitraum.

Für Solaranlagen gilt dabei eine Besonderheit: Die Anzahl der ausgefallenen Viertelstunden wird mit dem Faktor 0,5 multipliziert und in sogenannte Volllastviertelstunden umgerechnet. Hintergrund ist, dass eine PV-Anlage zu den Zeiten negativer Preise typischerweise nicht mit voller Leistung, aber oft mit mehr als der Hälfte ihrer Spitzenleistung einspeist. Kritiker weisen darauf hin, dass durch diese pauschale Halbierung ein Teil der Förderung faktisch verloren gehen kann.

Die Kompensation über §51a EEG mildert den Erlösausfall ab, ersetzt ihn aber nicht vollständig. Wie hoch der verbleibende Effekt ausfällt, hängt von der Anzahl negativer Stunden über die gesamte Laufzeit ab und lässt sich nur szenarienbasiert abschätzen.

Was bedeutet das für Agri-PV-Direktinvestments?

Für Investoren ist der Negativstrompreis vor allem ein Faktor in der Ertragsprognose. Er wirkt auf zwei Ebenen: über den verminderten Marktwert in der Direktvermarktung und über den Wegfall der Förderung in den betroffenen Viertelstunden. Beides lässt sich nicht vollständig vermeiden, aber durch Anlagenkonzeption und Vermarktungsstrategie steuern.

Mehrere Hebel können den Effekt abfedern:

Trotz dieser Entwicklungen bleiben Agri-PV-Anlagen als reale Sachwerte mit teils regulierten Erlösströmen eine Anlageklasse mit vergleichsweise gut prognostizierbaren Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, dass die Auswirkung negativer Strompreise transparent und nicht zu optimistisch in die Renditeprognose eingerechnet wird. Ertrags- oder Renditegarantien lassen sich aus der aktuellen Marktlage nicht ableiten.

Wichtig: Die hier dargestellten Regelungen und Schwellenwerte geben den Stand 2025/2026 wieder und können sich durch künftige Gesetzesänderungen verschieben. Die Ausführungen stellen allgemeine Informationen dar und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die konkrete Auswirkung auf ein Investment hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem fachkundigen Berater geklärt werden.

Warum sind negative Preise auch ein systemisches Signal?

Negative Strompreise sind nicht allein ein Risiko, sondern auch ein Indikator für den Umbau des Energiesystems. Sie machen sichtbar, dass Erzeugung und Verbrauch zeitlich und räumlich besser aufeinander abgestimmt werden müssen. Der Zubau von Speichern, flexiblen Lasten und Netzkapazitäten zielt genau darauf ab, Überschussphasen nutzbar zu machen, statt sie abzuregeln. Für Anleger ergibt sich daraus ein zweischneidiges Bild: kurzfristig ein Erlösrisiko, mittelfristig aber ein wachsender Wert von Flexibilität und Speicherfähigkeit im Portfolio.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Warum gibt es überhaupt negative Strompreise, wenn Strom doch ein knappes Gut ist?

Negative Preise entstehen, weil sich Stromangebot und -nachfrage zu jeder Viertelstunde ausgleichen müssen und Strom nur begrenzt speicherbar ist. Erzeugen Wind- und Solaranlagen mehr Strom als verbraucht wird und lassen sich konventionelle Kraftwerke nicht schnell genug drosseln, sinkt der Börsenpreis unter null. Erzeuger zahlen dann faktisch dafür, ihren Strom loszuwerden, um teure Abschaltungen oder Netzengpässe zu vermeiden.

Wie viele Stunden mit negativen Strompreisen gab es zuletzt in Deutschland?

Die Zahl der Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen ist in den letzten Jahren tendenziell gestiegen: 2023 wurden rund 301 Stunden gezählt, 2024 etwa 457 Stunden und 2025 bereits knapp 576 Stunden. Ein automatisch steigender Trend lässt sich daraus aber nicht ableiten, da die jährliche Anzahl stark von Wetter, Ausbaustand und Speicherkapazitäten abhängt.

Bedeutet die Nullvergütung, dass die EEG-Förderung in diesen Stunden ersatzlos verloren ist?

Nicht vollständig. Über den Kompensationsmechanismus des §51a EEG wird der 20-jährige Förderzeitraum am Ende um sogenannte Volllastviertelstunden verlängert. Für Solaranlagen wird die Zahl der Ausfall-Viertelstunden allerdings mit dem Faktor 0,5 gewichtet, sodass typischerweise nur ein Teil der entgangenen Erlöse nachgeholt wird. Ein wirtschaftlicher Vollausgleich ist damit nicht garantiert.

Welche Rolle spielen Batteriespeicher im Umgang mit Negativstrompreisen?

Batteriespeicher können Strom in negativen oder sehr niedrigen Preisphasen aufnehmen und in teureren Stunden wieder einspeisen. Dadurch lassen sich Erlösausfälle teilweise abfedern und zusätzliche Erträge aus der zeitlichen Arbitrage erschließen. Gleichzeitig stabilisieren Speicher das Netz, weshalb ihnen beim weiteren Rückgang negativer Preisphasen mittel- bis langfristig eine Schlüsselrolle zugeschrieben wird.

Worauf sollten Investoren bei der Bewertung der Negativstrompreis-Risiken achten?

Investoren sollten prüfen, mit welchen Annahmen ein Anbieter die Anzahl negativer Stunden, den Marktwert Solar und die §51a-Kompensation in seine Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezieht. Konservative Szenarien, ein möglicher Speicher- oder Direktvermarktungsbaustein sowie transparente Sensitivitätsanalysen sind sinnvolle Prüfsteine. Die individuelle Bewertung steuerlicher und wirtschaftlicher Effekte sollte mit fachkundiger Beratung erfolgen.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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