Strommarkt & Vergütung
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Was ist die Marktprämie im EEG?

Die Marktprämie ist die zentrale Förderzahlung des EEG für Photovoltaik-Anlagen in der Direktvermarktung. Sie gleicht als gleitender Aufschlag die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert und dem durchschnittlichen Börsenpreis (Marktwert Solar) eines Monats aus. Für Freiflächen- und Agri-PV-Anlagen ist sie der relevante Vergütungsmechanismus, da diese die Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung überschreiten. Bei negativen Strompreisen entfällt die Marktprämie – für Neuanlagen seit dem Solarspitzengesetz bereits ab der ersten Viertelstunde.

June 10, 2026

Inhaltsverzeichnis

Marktprämie auf den Punkt gebracht

Was bedeutet die Marktprämie konkret?

Die Marktprämie ist das zentrale Förderinstrument des EEG für größere Photovoltaik-Anlagen. Sie wurde mit der Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung etabliert und ersetzt für diese Anlagen die klassische feste Einspeisevergütung. Anstatt den erzeugten Strom zu einem festen Satz an den Netzbetreiber zu liefern, verkauft der Betreiber – in der Regel über einen spezialisierten Direktvermarkter – den Strom an der Börse. Zusätzlich zum dort erzielten Erlös erhält er die Marktprämie als gleitenden Aufschlag.

Der Begriff gleitende Marktprämie beschreibt das Kernprinzip: Die Prämie ist nicht fix, sondern passt sich monatlich an das Börsenpreisniveau an. Sie schließt die Lücke zwischen dem politisch festgelegten Förderniveau und dem tatsächlich am Markt erzielbaren Durchschnittspreis. Steigt der Börsenpreis, sinkt die Marktprämie; fällt der Börsenpreis, steigt sie. Im Ergebnis soll der Betreiber über alle Stunden eines Monats hinweg ungefähr das durch den anzulegenden Wert definierte Förderniveau erreichen.

Die Marktprämie verbindet Marktintegration mit Investitionssicherheit: Der Betreiber wird an die Preissignale der Börse herangeführt, behält aber eine kalkulierbare Erlösuntergrenze – solange die Spotmarktpreise nicht negativ werden.

Wie wird die Marktprämie berechnet?

Die Berechnung folgt einer einfachen Grundformel, deren Komponenten jedoch sorgfältig auseinanderzuhalten sind:

Liegt der Marktwert Solar unter dem anzulegenden Wert, fällt eine positive Marktprämie an, die der Übertragungsnetzbetreiber an den Betreiber auszahlt. Liegt der Marktwert über dem anzulegenden Wert, fällt die Marktprämie auf null – die Prämie wird jedoch nie negativ. In diesem Fall behält der Betreiber den höheren Börsenerlös vollständig. Wichtig ist, dass sich die Prämie auf den durchschnittlichen Monatsmarktwert bezieht, nicht auf den individuell erzielten Verkaufspreis. Profilabweichungen, Vermarktungskosten und Intraday-Geschäfte können dazu führen, dass der reale Erlös vom anzulegenden Wert abweicht.

Seit Oktober 2025 wird der Monatsmarktwert auf Basis von Viertelstundenpreisen statt Stundenpreisen ermittelt, da die europäische Day-Ahead-Auktion auf 15-Minuten-Produkte umgestellt wurde. Dadurch bildet der Marktwert feiner ab, zu welchen Zeiten eine Technologie tatsächlich einspeist.

Welche Rolle spielen negative Strompreise?

Negative Strompreise sind der entscheidende Risikofaktor der Marktprämie und haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Die Zahl der Stunden mit negativen Börsenpreisen hat sich in Deutschland zwischen 2021 und 2025 mehr als vervierfacht – ein Effekt des massiven PV-Zubaus, der die Erzeugung mittags regelmäßig über die Nachfrage hebt.

Das EEG sieht vor, dass die Förderung in Zeiten negativer Preise entfällt. Die maßgebliche Regelung hat sich mehrfach verschärft:

Als Ausgleich verlängert § 51a EEG den 20-jährigen Förderzeitraum um die Zeiträume, in denen der anzulegende Wert auf null gefallen ist. Die vergütungsfreien Viertelstunden gehen dem Investor also nicht dauerhaft verloren, sondern verschieben den Förderanspruch nach hinten. Für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eines Investments ist dieser Mechanismus von erheblicher Bedeutung, denn er beeinflusst den Zeitpunkt der Erlöse und damit die Rendite. Ein integrierter Batteriespeicher kann die Auswirkungen negativer Preise abmildern, indem er in diesen Phasen lädt statt einzuspeisen.

Marktprämie und Agri-PV im Investment-Kontext

Für Agri-PV-Anlagen ist die Marktprämie regelmäßig der relevante Fördermechanismus, da diese Anlagen die Schwellenwerte zur verpflichtenden Direktvermarktung überschreiten. Ab 2026 sinkt die Grenze, unterhalb derer noch eine feste Einspeisevergütung möglich ist, auf 200 kW – die meisten investmentrelevanten Agri-PV-Parzellen liegen deutlich darüber und vermarkten ihren Strom daher zwingend über das Marktprämienmodell.

Für Agri-PV gilt zudem ein erhöhter anzulegender Wert: Das EEG kennt ein eigenes Ausschreibungssegment für „besondere Solaranlagen“, zu denen Agri-PV- und Parkplatz-PV-Anlagen zählen. Der dort ermittelte anzulegende Wert liegt über dem von Standard-Freiflächenanlagen und verbessert die Förderhöhe entsprechend. Der über die Anlagenbetreiber-Gesellschaft erzielte Erlös aus Börsenverkauf und Marktprämie bildet die Grundlage der laufenden Einnahmen eines Direktinvestments.

Wichtig: Die Höhe der Marktprämie und damit die erzielbaren Erlöse hängen von Börsenpreisentwicklung, Standort, Ausschreibungsergebnis und der individuellen Anlagenkonfiguration ab. Es handelt sich um eine allgemeine Darstellung des Fördermechanismus, nicht um eine Renditezusage. Die konkrete steuerliche und wirtschaftliche Auswirkung sollte mit einem Steuerberater und fachkundigen Berater im Einzelfall geprüft werden; eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist unverzichtbar.

Welche Risiken birgt die Marktprämie für Investoren?

Die Marktprämie reduziert das Preisrisiko, beseitigt es aber nicht. Wesentliche Aspekte:

Diese Faktoren machen deutlich, dass eine seriöse Investitionsrechnung konservative Annahmen zu Marktwerten und negativen Preisstunden treffen sollte. Eine alleinige Orientierung am anzulegenden Wert würde die Erlöse tendenziell überschätzen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Worin unterscheidet sich die Marktprämie von der festen Einspeisevergütung?

Bei der festen Einspeisevergütung erhält der Betreiber einen konstanten Satz je Kilowattstunde vom Netzbetreiber. Bei der Marktprämie verkauft er den Strom selbst an der Börse und erhält die Differenz zum anzulegenden Wert als gleitenden Aufschlag. Die Einspeisevergütung steht meist nur kleineren Anlagen offen, während größere Anlagen verpflichtend in die Direktvermarktung mit Marktprämie müssen.

Wer zahlt die Marktprämie aus und wie kommt der Betreiber an sie?

Die Marktprämie wird vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber ausgezahlt. In der Praxis übernimmt ein Direktvermarkter den Börsenverkauf des Stroms und die Abwicklung der Prämie und rechnet beides gebündelt mit dem Betreiber ab. Für diese Dienstleistung fällt ein Vermarktungsentgelt an, das den Nettoerlös schmälert.

Kann die Marktprämie negativ werden?

Nein, die Marktprämie kann nicht negativ werden. Liegt der Monatsmarktwert über dem anzulegenden Wert, fällt die Prämie auf null, und der Betreiber behält den höheren Börsenerlös vollständig. Eine Rückzahlungspflicht entsteht dadurch nicht.

Welche Bedeutung hat die Marktprämie für die Renditeberechnung eines Agri-PV-Investments?

Die Marktprämie bestimmt zusammen mit dem Börsenerlös die laufenden Einnahmen. Da sie von Börsenpreisen, Ausschreibungsergebnis und der Häufigkeit negativer Preisstunden abhängt, sollte eine Investitionsrechnung konservative Annahmen treffen. Die tatsächlichen Erlöse können abweichen – eine individuelle steuerliche und wirtschaftliche Prüfung ist unverzichtbar.

Was passiert mit der Förderung, wenn über längere Zeit negative Strompreise herrschen?

Für die betroffenen Zeiträume entfällt die Marktprämie ersatzlos. Als Ausgleich verlängert § 51a EEG den 20-jährigen Förderzeitraum um die vergütungsfreien Zeiten, sodass der Förderanspruch nach hinten verschoben statt gestrichen wird. Dies verändert den zeitlichen Anfall der Erlöse und damit die Rendite, weshalb dieser Effekt in seriösen Kalkulationen berücksichtigt werden sollte.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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