Was ist die Bundesnetzagentur (BNetzA)?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die zentrale Regulierungsbehörde für Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn in Deutschland mit Sitz in Bonn. Für Agri-PV-Direktinvestments ist sie vor allem als Durchführungsbehörde der EEG-Ausschreibungen, als Festleger der Höchstwerte und als Betreiberin des Marktstammdatenregisters relevant. Sie bestimmt damit maßgeblich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter denen eine Photovoltaikanlage Strom vergütet bekommt. Ihre Entscheidungen wirken sich direkt auf die kalkulierbaren Erlöse und damit auf die Rendite eines Solarinvestments aus.
Inhaltsverzeichnis
Bundesnetzagentur auf den Punkt gebracht
- Rolle: Zentrale Regulierungsbehörde für Strom, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn mit Sitz in Bonn
- Rechtsgrundlage: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Kernaufgabe für PV: Durchführung der EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments (Freifläche)
- Höchstwerte: Festlegung der maximal zulässigen Gebotswerte je Gebotstermin
- Marktstammdatenregister (MaStR): Pflichtregister für jede Erzeugungsanlage und jeden Marktakteur
- Netzentgelte: Regulierung der Netzentgeltsystematik über die Beschlusskammern
- Relevanz für Investoren: Bestimmt die kalkulierbaren Vergütungsgrenzen und damit die Erlössicherheit eines Agri-PV-Investments
Was macht die Bundesnetzagentur konkret?
Die Bundesnetzagentur, offiziell Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft. Ihre übergeordnete Aufgabe besteht darin, den Wettbewerb in den Netzsektoren sicherzustellen und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten. Im Strommarkt überwacht sie die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, reguliert die Netzentgelte und steuert zentrale Instrumente der Energiewende.
Für Investoren in Erneuerbare Energien sind insbesondere vier Funktionen von Bedeutung:
- Ausschreibungen: Die Behörde führt die regelmäßigen Gebotstermine durch, über die sich Freiflächen-PV-Anlagen ihre Förderung sichern
- Höchstwertfestlegung: Sie legt fest, welcher Gebotswert maximal geboten werden darf
- Marktstammdatenregister: Sie betreibt das zentrale Register, in dem jede Anlage erfasst werden muss
- Netzregulierung: Sie gestaltet über die Beschlusskammern die Netzentgelte und Systemstabilität
Für ein Agri-PV-Direktinvestment ist die Bundesnetzagentur die Instanz, die den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen der Stromvergütung definiert. Wer die Mechanik ihrer Ausschreibungen versteht, kann die Erlösseite eines Solarinvestments realistischer einschätzen.
Wie funktionieren die EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen?
Seit der Umstellung des Fördersystems erhalten größere Photovoltaikanlagen ihre Förderung nicht mehr über eine fest gesetzte Einspeisevergütung, sondern müssen sich diese in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren erbieten. Für Freiflächenanlagen besteht die Ausschreibungspflicht ab einer installierten Leistung von 1 Megawatt. Anlagenbetreiber geben dabei Gebote ab, zu welchem Preis pro Kilowattstunde sie den Strom liefern wollen. Den Zuschlag erhalten die günstigsten Gebote, bis das ausgeschriebene Volumen erreicht ist.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht für jeden Gebotstermin das Ausschreibungsvolumen, den Höchstwert und nach Auswertung die Zuschlagswerte. Beim Gebotstermin 1. März 2026 für Solaranlagen des ersten Segments etwa lag der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert bei rund 4,94 Cent pro Kilowattstunde, der niedrigste bezuschlagte Gebotswert bei 3,99 Cent und der höchste bei 5,10 Cent pro Kilowattstunde. Solche Werte bestimmen unmittelbar, mit welchem garantierten Erlösniveau ein neues Projekt kalkulieren kann.
Der bezuschlagte Wert bildet den sogenannten anzulegenden Wert, der die Grundlage der späteren Förderung über die Marktprämie ist. Für Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen, etwa bestimmte Bürgerenergieanlagen, leitet die Behörde die anzulegenden Werte aus den Durchschnitten vorangegangener Ausschreibungsrunden ab.
Welche Rolle spielt der Höchstwert für Agri-PV?
Der Höchstwert ist der maximal zulässige Gebotswert je Gebotstermin. Wird er im Gebot überschritten, ist das Gebot vom Verfahren ausgeschlossen. Die Bundesnetzagentur legt diesen Wert per Festlegung fest und passt ihn an die Marktentwicklung an. Er begrenzt damit faktisch die Obergrenze der erzielbaren staatlichen Förderung.
Für besondere Solaranlagen wie hoch aufgeständerte Agri-PV können unter bestimmten Voraussetzungen Aufschläge auf den anzulegenden Wert gelten, die der technisch aufwendigeren Bauweise Rechnung tragen. Einzelne dieser durch das sogenannte Solarpaket I eingeführten Sonderregelungen standen zuletzt noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und sind erst nach deren Erteilung anwendbar. Der konkrete Geltungsstand sollte daher projektbezogen beim aktuellen Gebotstermin geprüft werden.
Für Investoren ist entscheidend: Die Höhe der Vergütung ist keine frei verhandelbare Größe, sondern wird durch die Ausschreibungsmechanik und die Höchstwerte der Bundesnetzagentur begrenzt. Eine seriöse Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt diese regulatorischen Grenzen von Anfang an.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das von der Bundesnetzagentur betriebene zentrale, behördliche Register des deutschen Strom- und Gasmarktes. Alle Akteure des Energiemarktes sind verpflichtet, sich selbst sowie ihre Anlagen dort zu registrieren. Erfasst werden Einheiten, Standorte und Marktakteure. Für Photovoltaikanlagen ist die Registrierung Pflicht und in vielen Fällen Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen oder den Anspruch auf Förderung.
Für ein Agri-PV-Direktinvestment bedeutet das konkret:
- Registrierungspflicht: Jede einzelne Parzelle beziehungsweise Erzeugungseinheit muss korrekt im MaStR erfasst sein
- Voraussetzung für Erlöse: Eine ordnungsgemäße Registrierung ist Grundlage für die Abrechnung der Förderung und die Direktvermarktung
- Transparenz: Stand und Leistung der registrierten Anlagen sind öffentlich einsehbar und fließen in das Monitoring des Marktes ein
In der Praxis übernimmt der Anlagenbetreiber beziehungsweise der spezialisierte Dienstleister die Registrierung und Pflege der Daten. Für den Investor ist relevant, dass diese formalen Pflichten zuverlässig erfüllt werden, da Versäumnisse die Erlöse gefährden können.
Wie beeinflusst die Bundesnetzagentur die Rendite eines Solarinvestments?
Die Entscheidungen der Behörde wirken an mehreren Stellen auf die Wirtschaftlichkeit:
- Vergütungshöhe: Über Ausschreibungsergebnisse und Höchstwerte bestimmt sie das geförderte Erlösniveau und damit den Marktwert Solar als Referenzgröße der Förderung mit
- Planbarkeit: Der bezuschlagte Wert ist über die Förderdauer fixiert und schafft einen kalkulierbaren Erlössockel
- Netzkosten: Über die Netzentgeltregulierung beeinflusst sie indirekt die Kostenseite des gesamten Stromsystems
- Marktrahmen: Durch Festlegungen zur Systemstabilität, Redispatch und Netzanschluss prägt sie die Betriebsbedingungen
Die so über die EEG-Vergütung entstehende Erlössicherheit ist ein zentraler Grund, warum Solarinvestments als vergleichsweise gut kalkulierbare Sachwerte gelten. Gleichzeitig bleibt ein Teil der Erlöse marktabhängig, da die Marktprämie nur die Differenz zwischen anzulegendem Wert und dem tatsächlichen Marktwert ausgleicht.
Welche Risiken und Unsicherheiten bestehen?
Auch wenn die Bundesnetzagentur für Stabilität und Transparenz sorgt, bestehen regulatorische Unsicherheiten, die ein Investor kennen sollte:
- Regulatorische Änderungen: Höchstwerte, Ausschreibungsvolumina und Fördermechanik können angepasst werden und betreffen vor allem künftige Projekte
- Beihilferechtliche Vorbehalte: Einzelne Sonderregelungen, etwa für besondere Agri-PV-Anlagen, können bis zur EU-Genehmigung ausgesetzt sein
- Netzentgeltreform: Laufende Verfahren zur Reform der Netzentgeltsystematik können die Rahmenbedingungen für Einspeiser mittelfristig verändern
- Formale Pflichten: Fehler bei der MaStR-Registrierung oder bei Fristen können Förderansprüche gefährden
Wichtig ist die Abgrenzung der Zuständigkeiten: Die Bundesnetzagentur regelt den energiewirtschaftlichen Rahmen, nicht die steuerliche Behandlung des Investments. Steuerliche Fragen, etwa zum Investitionsabzugsbetrag oder zur Abschreibung, richten sich nach dem Einkommensteuerrecht und sind unabhängig von den energierechtlichen Vorgaben der Behörde zu beurteilen. Die konkrete steuerliche Auswirkung hängt vom individuellen Steuersatz und der Gewinnsituation ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist unverzichtbar.
Warum ist das für Agri-PV-Investoren relevant?
Die Bundesnetzagentur ist die Schnittstelle zwischen politischer Förderzusage und tatsächlichem Erlös. Ihre Ausschreibungsergebnisse zeigen, mit welchen Vergütungsniveaus der Markt aktuell kalkuliert, und sie liefern damit eine objektive Referenz für die Plausibilität der Ertragsannahmen eines Projekts. Wer ein Agri-PV-Direktinvestment prüft, kann anhand der veröffentlichten Zuschlagswerte einschätzen, ob die kalkulierten Stromerlöse realistisch sind. Bei Feldwerke werden die kalkulierten Erlösannahmen an den jeweils aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur ausgerichtet, um eine belastbare Grundlage für die Wirtschaftlichkeit zu schaffen.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Nein. Die Bundesnetzagentur regelt ausschließlich den energiewirtschaftlichen Rahmen wie Ausschreibungen, Netzentgelte und das Marktstammdatenregister. Die steuerliche Behandlung, etwa Investitionsabzugsbetrag oder Abschreibung, richtet sich nach dem Einkommensteuerrecht und dem Finanzamt. Für steuerliche Fragen ist eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater unverzichtbar.
Ja. Jede Erzeugungsanlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, das alle Akteure und Anlagen des Strom- und Gasmarktes erfasst. Die korrekte Registrierung ist Grundlage für die Abrechnung der Förderung und die Direktvermarktung. In der Praxis übernimmt diese Aufgabe der Anlagenbetreiber oder ein spezialisierter Dienstleister.
Der Höchstwert ist der maximal zulässige Gebotswert je Gebotstermin, den die Bundesnetzagentur festlegt. Gebote, die diesen Wert überschreiten, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Er begrenzt damit die Obergrenze der staatlich geförderten Vergütung und ist eine zentrale Kennzahl für die Erlöskalkulation neuer Projekte.
Die Bundesnetzagentur führt die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments mehrmals pro Jahr zu festen Gebotsterminen durch, üblicherweise drei Termine je Kalenderjahr. Das jährliche Ausschreibungsvolumen wird dabei auf die einzelnen Termine verteilt. Die konkreten Termine, Volumina und Höchstwerte werden jeweils vorab auf der Website der Behörde veröffentlicht.
Ja. Höchstwerte, Ausschreibungsvolumina und Teile der Fördermechanik können angepasst werden, und einzelne Sonderregelungen für besondere Agri-PV-Anlagen können bis zu einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission ausgesetzt sein. Änderungen betreffen meist künftige Projekte, während ein bereits erteilter Zuschlag über die Förderdauer fixiert bleibt. Der jeweils aktuelle Stand sollte projektbezogen geprüft werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.