Strommarkt & Vergütung
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Was ist der Day-Ahead-Markt im Stromhandel?

Der Day-Ahead-Markt ist das zentrale Segment des kurzfristigen Stromhandels, auf dem Strom fuer die einzelnen Lieferzeitraeume des Folgetages gehandelt wird. Die taegliche Auktion an der Stromboerse EPEX Spot ermittelt fuer jedes Zeitintervall einen einheitlichen Marktraeumungspreis. Dieser Day-Ahead-Preis ist die zentrale Referenzgroesse fuer den Marktwert Solar und damit fuer die Erloese einer Agri-PV-Anlage in der Direktvermarktung. Seit dem 1. Oktober 2025 erfolgt der Handel in 15-Minuten-Intervallen.

June 10, 2026

Inhaltsverzeichnis

Day-Ahead-Markt auf den Punkt gebracht

  • Definition: Börslicher Spotmarkt-Handel, bei dem Strom für jeden Lieferzeitraum des Folgetages im Voraus gehandelt wird
  • Handelsplatz: In Zentraleuropa primär die EPEX Spot als zentrale Strombörse
  • Mechanismus: Tägliche Auktion um 12:00 Uhr MEZ mit einheitlichem Markträumungspreis je Zeitintervall (Algorithmus EUPHEMIA)
  • Granularität: Seit dem 1. Oktober 2025 nicht mehr in Stunden-, sondern in 15-Minuten-Intervallen (Market Time Unit)
  • Investment-Relevanz: Die Day-Ahead-Preise sind die Berechnungsgrundlage für den Marktwert Solar und damit für die Erlöse in der Direktvermarktung
  • Preisniveau: Durchschnittlicher Day-Ahead-Preis Deutschland/Luxemburg 2024 rund 78 €/MWh, 2025 rund 87 €/MWh
  • Abgrenzung: Ergänzt um den kurzfristigeren Intraday-Handel; beide bilden gemeinsam den Spotmarkt

Was ist der Day-Ahead-Markt?

Der Day-Ahead-Markt ist das zentrale Segment des kurzfristigen Stromhandels, auf dem Strommengen für die einzelnen Lieferzeiträume des jeweils folgenden Tages gehandelt werden. Anders als am langfristig orientierten Terminmarkt, an dem Lieferungen für Wochen, Monate oder Jahre im Voraus kontrahiert werden, geht es hier um die kurzfristige, physische Belieferung des nächsten Tages. Gehandelt wird in Deutschland und weiten Teilen Europas überwiegend an der EPEX Spot (European Power Exchange), der maßgeblichen Strombörse für Zentraleuropa.

Im Kern funktioniert der Day-Ahead-Markt als geschlossene Auktion. Käufer und Verkäufer geben bis 12:00 Uhr mittags ihre Gebote für den Folgetag ab. Aus dem Zusammenspiel aller Kauf- und Verkaufsgebote ermittelt ein europaweiter Optimierungsalgorithmus namens EUPHEMIA für jedes Zeitintervall einen einheitlichen Markträumungspreis. Dieser Preis gilt für alle in diesem Intervall zustande gekommenen Geschäfte gleichermaßen und wird als Referenzgröße für den gesamten Strommarkt herangezogen.

Der Day-Ahead-Preis ist damit weit mehr als ein reiner Handelspreis: Er ist der zentrale Referenzwert, an dem sich die Erlöse erneuerbarer Energien und die Höhe staatlicher Förderzahlungen orientieren.

Wie läuft die Preisbildung am Day-Ahead-Markt ab?

Die Preisbildung folgt dem sogenannten Merit-Order-Prinzip. Kraftwerke bieten ihren Strom in der Reihenfolge ihrer kurzfristigen Grenzkosten an – günstige Erzeuger wie Wind- und Solaranlagen zuerst, teurere wie Gaskraftwerke zuletzt. Der Preis des letzten zur Bedarfsdeckung benötigten Kraftwerks bestimmt den einheitlichen Marktpreis für alle. In Stunden hoher Erneuerbaren-Einspeisung sinkt der Preis daher deutlich, in Phasen geringer Einspeisung und hoher Nachfrage steigt er.

Wesentliche Strukturmerkmale des deutschen Day-Ahead-Marktes sind:

  • Auktionszeitpunkt: Gebotsschluss täglich um 12:00 Uhr MEZ, Veröffentlichung der Ergebnisse am frühen Nachmittag
  • Marktkopplung: Einbindung in das europaweite Single Day-Ahead Coupling (SDAC), das die nationalen Märkte über Grenzkuppelstellen verbindet und so die jeweils günstigsten Angebote europaweit nutzbar macht
  • Viertelstundenprodukte: Mit der Umstellung zum 1. Oktober 2025 wird die Market Time Unit von 60 auf 15 Minuten verkürzt – die Preisbildung erfolgt seither granularer und bildet kurzfristige Schwankungen besser ab

Die Verkürzung auf Viertelstundenintervalle ist für Solarstrom besonders bedeutsam, da die Einspeisung innerhalb einer Stunde stark schwanken kann. Die feinere Auflösung ermöglicht eine präzisere Abbildung der tatsächlichen Erzeugung und verringert den Korrekturbedarf im untertägigen Handel.

Welche Rolle spielt der Day-Ahead-Markt für Agri-PV-Investments?

Für ein Direktinvestment in Agri-Photovoltaik ist der Day-Ahead-Markt der wirtschaftliche Taktgeber. Anlagen ab 100 kWp Leistung unterliegen in der Regel der Pflicht zur Direktvermarktung und verkaufen ihren Strom nicht mehr zu einer festen Einspeisevergütung, sondern über die Börse. Der erzielbare Erlös bemisst sich dabei unmittelbar an den Day-Ahead-Preisen.

Konkret bestehen zwei gängige Abrechnungslogiken in der Direktvermarktung:

  • Marktwert-Modell: Der Anlagenbetreiber erhält den Marktwert Solar, also den erzeugungsgewichteten Monatsdurchschnitt der Day-Ahead-Preise für Solarstrom, abzüglich einer Vermarktungsgebühr.
  • Day-Ahead-Modell: Der Betreiber erhält die tatsächlich zu den jeweiligen Einspeisezeitpunkten erzielten Spotpreise, seit Oktober 2025 auf Viertelstundenbasis durchgereicht.

Liegt der Marktwert Solar unter dem im Förderregime festgelegten Referenzwert, gleicht die staatliche Marktprämie im Rahmen der EEG-Vergütung die Differenz aus. Liegt er darüber, verbleibt der Mehrerlös beim Betreiber. Der Day-Ahead-Markt entscheidet somit unmittelbar darüber, ob und in welcher Höhe Markterlöse über die Förderuntergrenze hinaus erzielt werden.

Welche Bedeutung hat das Preisniveau für die Wirtschaftlichkeit?

Das Preisniveau am Day-Ahead-Markt hat sich in den vergangenen Jahren spürbar bewegt. Der durchschnittliche Day-Ahead-Preis in der Gebotszone Deutschland/Luxemburg lag 2024 bei rund 78 €/MWh und 2025 bei rund 87 €/MWh; Anfang 2026 wurden zeitweise höhere Werte verzeichnet. Treiber sind vor allem die Gaspreise, die CO₂-Zertifikatspreise sowie das Niveau der Wind- und Solareinspeisung.

Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Darstellung historischer Marktdaten ohne Berücksichtigung individueller Anlagen- und Vermarktungsfaktoren. Für die Erlösplanung einer Agri-PV-Anlage sind insbesondere zwei Effekte relevant:

  • Profileffekt: Solaranlagen speisen typischerweise in den Mittagsstunden ein, in denen das gleichzeitige Solarangebot die Preise drückt. Der für Solarstrom erzielbare Marktwert liegt daher meist unter dem allgemeinen Börsendurchschnitt.
  • Negativpreis-Risiko: In Phasen sehr hoher Einspeisung können die Day-Ahead-Preise zeitweise negativ werden, was Erlösausfälle und in bestimmten Förderkonstellationen den Wegfall von Förderzahlungen nach sich ziehen kann.

Die Volatilität der Day-Ahead-Preise ist ein zentraler Renditefaktor – und zugleich ein Risiko. Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte konservative Preisannahmen und Sensitivitätsbetrachtungen einschließen.

Welche Risiken und steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Der Day-Ahead-Markt selbst ist ein Marktmechanismus und keine steuerliche Gestaltung. Mittelbar wirken seine Erlöse jedoch auf die steuerliche Situation eines Agri-PV-Investments, da die Markterlöse als Betriebseinnahmen der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegen. Die Höhe der laufenden Markterlöse beeinflusst die Gewinnsituation und damit auch die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen und steuerliche Instrumente.

Wichtige Punkte für Investoren:

  • Erlösvolatilität: Die schwankenden Börsenpreise machen Markterlöse weniger planbar als eine feste Einspeisevergütung. Garantien über künftige Erlöshöhen sind aus den historischen Preisen nicht ableitbar.
  • Vermarktungskosten: Direktvermarkter berechnen eine Gebühr, die die Nettoerlöse mindert.
  • Regulatorisches Risiko: Marktdesign und Förderregeln unterliegen laufenden Anpassungen; geplante Reformen können künftige Erlösstrukturen verändern.

Wichtig: Die hier dargestellten Zusammenhänge stellen ausschließlich allgemeine Information dar und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die konkrete steuerliche und wirtschaftliche Auswirkung hängt vom individuellen Steuersatz, der Gewinnsituation und der Vermarktungsstruktur ab. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist unverzichtbar.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Worin unterscheiden sich Day-Ahead-Markt und Intraday-Handel?

Beide gehoeren zum kurzfristigen Spotmarkt, unterscheiden sich aber im Zeitpunkt. Am Day-Ahead-Markt wird der Strom in einer taeglichen Auktion fuer den gesamten Folgetag gehandelt, waehrend der Intraday-Handel laufend bis kurz vor der physischen Lieferung am Liefertag selbst stattfindet. Der Intraday-Handel dient vor allem dem Ausgleich kurzfristiger Prognoseabweichungen, etwa bei wetterbedingten Aenderungen der Einspeisung.

Was bedeutet die Umstellung auf 15-Minuten-Intervalle fuer Solaranlagen?

Seit dem 1. Oktober 2025 wird der Day-Ahead-Preis nicht mehr stuendlich, sondern alle 15 Minuten ermittelt. Fuer Solarstrom ist das vorteilhaft, weil die Einspeisung innerhalb einer Stunde stark schwanken kann und nun praeziser abgebildet wird. Die feinere Aufloesung kann die Erloesgenauigkeit erhoehen und den Korrekturbedarf im Intraday-Handel verringern.

Was ist EUPHEMIA und welche Rolle spielt die europaeische Marktkopplung?

EUPHEMIA ist der Optimierungsalgorithmus, mit dem im Rahmen des Single Day-Ahead Coupling (SDAC) europaweit ein markraeumender Preis berechnet wird. Er beruecksichtigt die verfuegbaren Transportkapazitaeten zwischen den Gebotszonen und nutzt die jeweils guenstigsten Angebote laenderuebergreifend. So entstehen in gekoppelten Maerkten angeglichene Preise, soweit die physischen Netzkapazitaeten dies zulassen.

Koennen die Preise am Day-Ahead-Markt negativ werden?

Ja. In Phasen sehr hoher Einspeisung aus Wind und Sonne bei gleichzeitig geringer Nachfrage koennen die Day-Ahead-Preise zeitweise unter null fallen. Fuer Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung kann dies zu Erloesausfaellen fuehren und in bestimmten Foerderkonstellationen den Wegfall von Foerderzahlungen fuer die betroffenen Zeitraeume bedeuten. Dieses Negativpreis-Risiko sollte in einer realistischen Erloesplanung beruecksichtigt werden.

Warum ist der Day-Ahead-Preis fuer die Rendite eines Agri-PV-Investments relevant?

Der Day-Ahead-Preis bildet die Grundlage fuer den Marktwert Solar und damit fuer die ueber die Foerderung hinausgehenden Markterloese. Ein hoeheres und stabileres Preisniveau verbessert tendenziell die erzielbaren Erloese, waehrend ausgepraegte Volatilitaet und der solare Profileffekt die Marktwerte druecken koennen. Verlaessliche Renditeaussagen lassen sich aus historischen Preisen nicht ableiten; eine konservative Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und individuelle Beratung sind ratsam.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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