Was ist Flächenkonkurrenz in der Landwirtschaft?
Flächenkonkurrenz bezeichnet den Nutzungskonflikt um endliche Flächen zwischen verschiedenen Anwendungsbereichen wie Landwirtschaft, Energieerzeugung, Siedlungs- und Verkehrsbau sowie Naturschutz. Mit dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem fortschreitenden Flächenverbrauch verschärft sich dieser Konflikt zunehmend. Agri-Photovoltaik gilt als zentrale Lösung, weil sie die Doppelnutzung derselben Fläche für Stromerzeugung und Landwirtschaft ermöglicht.
Inhaltsverzeichnis
Flächenkonkurrenz auf den Punkt gebracht
- Begrenzte Ressource: Land ist endlich – Landwirtschaft, erneuerbare Energien, Siedlungsbau und Naturschutz konkurrieren um dieselben Flächen
- Wachsender Druck: Allein der PV-Ausbau erfordert laut Thünen-Institut bis 2030 rund 104.000 Hektar zusätzliche Fläche
- Zielkonflikt: Klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-Photovoltaik entzieht der Landwirtschaft dauerhaft Produktionsflächen
- Lösungsansatz: Agri-Photovoltaik entschärft den Konflikt durch Doppelnutzung – auf einer Fläche entstehen Solarstrom und landwirtschaftliche Produkte parallel
Warum entsteht Flächenkonkurrenz?
Flächenkonkurrenz ist Folge einer einfachen Tatsache: Die nutzbare Landfläche in Deutschland ist begrenzt, die Ansprüche an sie wachsen jedoch in allen Bereichen gleichzeitig. Vier Nutzungsfelder treiben den Wettbewerb um Hektar:
- Nahrungsmittelproduktion: Landwirtschaftliche Nutzfläche zur Versorgung der Bevölkerung
- Energieerzeugung: Photovoltaik, Windenergie und Anbau von Energiepflanzen für die Energiewende
- Siedlungs- und Verkehrsflächen: Wohnungsbau, Gewerbegebiete, Infrastrukturprojekte – mit dauerhafter Versiegelung des Bodens
- Naturschutz: Biotope, Schutzgebiete und Kompensationsflächen für die Biodiversität
Hinzu kommt der Klimawandel, der Flächen durch Trockenheit, Erosion oder Starkregenschäden zunehmend unbrauchbar macht. Wo früher noch Reserven für Erweiterungen vorhanden waren, kollidieren heute mehrere berechtigte Ansprüche auf derselben Fläche.
Jede klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-Solaranlage auf einer Wiese oder einem Acker bedeutet einen dauerhaften Verlust für die landwirtschaftliche Produktion. Genau hier setzt Agri-PV an – mit Doppelnutzung statt Verdrängung.
Wie verschärft sich der Konflikt durch den PV-Ausbau?
Mit dem Klimaschutzgesetz und den Ausbauzielen des EEG soll die installierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland bis 2030 auf rund 215 Gigawatt anwachsen. Wenn etwa die Hälfte davon als klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-PV realisiert wird, wären laut Thünen-Institut rund 104.000 Hektar zusätzliche Fläche erforderlich – im Schnitt 36 Hektar pro Tag, häufig auf Kosten der Landwirtschaft.
Der Trend ist bereits sichtbar: 2025 fanden laut Energy-Charts bereits knapp 50 % des PV-Ausbaus auf Freiflächen statt. Mit dem Arbeitsentwurf für ein EEG 2027 wird zudem erwartet, dass sich der Fokus weiter zugunsten von Solarparks verschiebt – mit entsprechend wachsendem Druck auf landwirtschaftliche Flächen.
Folgen für Landwirte
Die Flächenkonkurrenz hat für landwirtschaftliche Betriebe konkrete Auswirkungen:
- Steigende Pachtpreise: Energieerzeuger bieten oft höhere Pachten als die landwirtschaftliche Nutzung erlöst
- Verlust von Produktionsflächen: Bei klassischer Süd-ausgerichteter Freiflächen-PV ist die Fläche für Jahrzehnte aus der Bewirtschaftung entzogen
- Verlust steuerlicher Privilegien: Bei Zweckänderung der Fläche entfällt die erbschaftssteuerliche Privilegierung, weil die Fläche aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen wird
- Akzeptanzprobleme: Klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-Solarparks auf Ackerflächen stoßen in vielen Gemeinden auf Widerstand
Wie löst Agri-PV das Flächenkonkurrenz-Problem?
Agri-Photovoltaik ist die direkte Antwort auf den Flächenkonflikt. Statt eine Fläche entweder für Landwirtschaft oder Stromerzeugung zu nutzen, ermöglicht Agri-PV beides gleichzeitig auf demselben Hektar. Die Dualnutzung macht aus einem Verteilungsproblem eine Synergie.
Die DIN SPEC 91434 definiert klare Grenzen für den Flächenverbrauch durch die Anlagentechnik: Hochgeständerte Systeme dürfen maximal 10 %, bodennahe Systeme maximal 15 % der Fläche beanspruchen. Mindestens 85 % der Fläche bleiben damit dauerhaft landwirtschaftlich nutzbar – inklusive Ackerstatus und GAP-Förderfähigkeit.
Drei Hebel gegen Flächenkonkurrenz
- Doppelte Wertschöpfung: Aus einer Fläche entstehen Pacht, Stromerlöse landwirtschaftliche Produkte
- Erhalt landwirtschaftlicher Strukturen: Die Fläche bleibt im Betriebsvermögen und behält ihre Förderfähigkeit
- Bessere Flächeneffizienz: Gemessen an der Landnutzungsrate kann Agri-PV laut Studien die Flächeneffizienz um bis zu 60 % steigern
Wie groß ist das Potenzial in Deutschland?
Das Flächenpotenzial für Agri-PV in Deutschland ist enorm. Eine Studie des Öko-Instituts e. V. hat das technische Potenzial auf rund 13 Millionen Hektar beziffert – etwa 37 % der deutschen Landesfläche. Davon gelten 4,3 Millionen Hektar als besonders geeignet, weil hier die Kombination aus landwirtschaftlicher Kultur und PV besonders sinnvoll ist:
- 400.000 Hektar für die Synergienutzung
- 3,9 Millionen Hektar auf Flächen geringer und mittlerer Bodengüte mit niedriger Nutzungskonkurrenz
Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) kommt in seiner aktuellen Studie aus dem Juli 2025 zu vergleichbaren Ergebnissen: Bereits auf den am besten geeigneten Flächen ließen sich rund 500 Gigawatt Peak Solarleistung installieren – mehr als die deutschen PV-Ausbauziele bis 2040.
Würde nur ein Bruchteil dieses Potenzials gehoben, ließe sich der Flächenkonflikt zwischen Energie- und Landwirtschaft praktisch vollständig auflösen – ohne dass dafür eine einzige Ackerfläche dauerhaft verloren ginge.
Welche politische Rolle spielt die Flächenkonkurrenz?
Auf Bundes- und Länderebene gewinnt das Thema Flächenkonkurrenz zunehmend an Bedeutung. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) bekennt sich ausdrücklich zur Mehrfachnutzung von Flächen anstelle reiner Einfachnutzung und benennt Agri-PV als zentrales Instrument zur Entschärfung der Problematik.
Auch in der Raumordnung und in kommunalen Bauleitverfahren rückt Flächenkonkurrenz in den Fokus. Gemeinden müssen abwägen, welche Flächen für PV freigegeben werden – und welche Anlagentypen bevorzugt zugelassen werden. Agri-PV bietet hier einen pragmatischen Kompromiss: Sie ermöglicht den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien, ohne die landwirtschaftliche Identität einer Region zu opfern.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Flächenverbrauch beschreibt die quantitative Inanspruchnahme von Flächen, etwa durch Versiegelung oder Bebauung – in Deutschland aktuell rund 52 Hektar pro Tag. Flächenkonkurrenz hingegen meint den qualitativen Konflikt zwischen verschiedenen Nutzungsansprüchen auf derselben Fläche. Beide Phänomene hängen eng zusammen, weil hoher Flächenverbrauch die verbleibenden Flächen knapper und damit umkämpfter macht.
Besonders betroffen sind Bundesländer mit hohem Siedlungsdruck und gleichzeitig produktiven Agrarflächen, etwa Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Laut Fraunhofer ISE weisen Bayern, Bremen und Niedersachsen das höchste Agri-PV-Potenzial auf – gerade weil hier landwirtschaftliche Strukturen erhalten bleiben sollen, ohne den Energieausbau auszubremsen.
Der Arbeitsentwurf für eine EEG-Novelle ab 2027 sieht eine stärkere Konzentration auf größere Solarparks und die schrittweise Abschaffung der festen Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen vor. Experten erwarten, dass sich dadurch der Druck auf landwirtschaftliche Flächen weiter erhöhen wird. Agri-PV-Projekte gewinnen in diesem Umfeld an Bedeutung, weil sie als Doppelnutzung eine politisch und gesellschaftlich akzeptierte Alternative bieten.
Im Bauleitverfahren prüfen Kommunen, ob eine Anlage mit der landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar ist. DIN-SPEC-91434-konforme Agri-PV-Anlagen genießen hier einen klaren Vorteil, weil sie die landwirtschaftliche Hauptnutzung ausdrücklich erhalten. Naturschutz-, Landwirtschafts- und Raumordnungsbehörden werden in das Verfahren eingebunden, um Konflikte zwischen den verschiedenen Flächeninteressen frühzeitig zu klären.
Nein, beide Anlagentypen werden parallel weiter ausgebaut. Klassische Freiflächen-PV bleibt auf Konversionsflächen, Randstreifen entlang von Autobahnen oder ertragsschwachen Standorten sinnvoll. Auf produktiven landwirtschaftlichen Flächen ist Agri-PV jedoch die deutlich nachhaltigere Lösung, weil sie Flächenkonkurrenz vermeidet, statt sie zu verschärfen.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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