Was ist die Innovationsausschreibung im EEG?
Die Innovationsausschreibung ist ein wettbewerbliches Förderverfahren der Bundesnetzagentur nach § 39n EEG für besonders netz- und systemdienliche Anlagenkombinationen aus erneuerbaren Energien und Speichern. Sie findet jährlich zu zwei Gebotsterminen statt und ist für Agri-PV-Projekte mit Batteriespeicher (Co-Location) von zentraler Bedeutung. Vergütet wird über eine gleitende Marktprämie, nicht über eine feste Einspeisevergütung.
Inhaltsverzeichnis
Innovationsausschreibung auf den Punkt gebracht
- Rechtsgrundlage: § 39n EEG in Verbindung mit der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV)
- Förderfähig: Nur Anlagenkombinationen, etwa Agri-PV mit Batteriespeicher – keine reinen PV-Anlagen
- Termine: Zwei Gebotsrunden pro Jahr, jeweils zum 1. Mai und 1. September
- Vergütung: Gleitende Marktprämie über die Direktvermarktung, gedeckelt durch einen Höchstwert
- Bedeutung für Agri-PV: Ideales Instrument für Projekte mit Co-Location aus Solarstrom und Speicher
Wie funktioniert die Innovationsausschreibung?
Die Innovationsausschreibung ist ein wettbewerbliches Verfahren, das von der Bundesnetzagentur durchgeführt wird. Anders als bei der klassischen Freiflächen-Ausschreibung können hier ausschließlich Anlagenkombinationen teilnehmen – also etwa eine PV-Anlage gemeinsam mit einem Batteriespeicher oder die Kombination mehrerer erneuerbarer Energieträger. Damit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, besonders netz- und systemdienliche Lösungen zu fördern, die den volatilen Charakter erneuerbarer Erzeugung abfedern.
Bieter geben einen Gebotswert in Cent pro Kilowattstunde ab. Den Zuschlag erhalten die günstigsten Gebote, bis das ausgeschriebene Volumen erschöpft ist. Dabei gilt das Pay-as-bid-Prinzip: Jeder Bieter erhält den Wert, den er selbst geboten hat. Vergütet wird nicht über eine feste Einspeisevergütung, sondern über eine gleitende Marktprämie – die Differenz zwischen dem Gebotswert und dem tatsächlichen Marktwert des Stroms an der Börse.
Damit eine Anlagenkombination teilnahmeberechtigt ist, muss der Speicher mindestens so viel Energie aufnehmen können, wie die Erneuerbaren-Anlagen in zwei Stunden erzeugen. Außerdem müssen alle Komponenten über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt ans Netz angeschlossen sein.
Die Innovationsausschreibung belohnt nicht den günstigsten Solarstrom, sondern die intelligenteste Kombination aus Erzeugung und Speicherung. Wer das Einspeiseprofil aktiv glättet, hat im Wettbewerb die Nase vorn.
Welche Anlagen können teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Anlagenkombinationen, also keine Einzelanlagen. In der Praxis bestehen nahezu alle bezuschlagten Projekte aus einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem Batteriespeicher. Folgende technische Mindestanforderungen gelten:
- Anlagengröße: Mindestens eine Komponente muss eine installierte Leistung von mehr als einem Megawatt aufweisen
- Speichergröße: Die Speicherkapazität muss mindestens der Erzeugungsleistung aus zwei Stunden entsprechen
- Energieträger: Mindestens eine Anlage muss Photovoltaik oder Wind an Land sein
- Gemeinsamer Anschluss: Alle Komponenten teilen sich einen Netzverknüpfungspunkt
- Sicherheitsleistung: Bieter müssen vor Gebotsabgabe eine Sicherheit hinterlegen
Auch besondere Solaranlagen nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 EEG – darunter Agri-PV, Moor-PV und Floating-PV – können sich an der Innovationsausschreibung beteiligen. Seit dem Solarpaket I ist hierfür ein erhöhter Höchstwert vorgesehen, dessen Anwendung allerdings von der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission abhängt.
Welche Bedeutung hat die Innovationsausschreibung für Agri-PV?
Für größere Agri-PV-Projekte ab etwa einem Megawatt installierter Leistung ist die Innovationsausschreibung in vielen Fällen das wirtschaftlich attraktivste Förderinstrument. Sie passt strukturell hervorragend zum Konzept moderner Agri-PV-Anlagen, weil:
- Speicher ohnehin sinnvoll sind: Sie reduzieren das Risiko von Abregelung bei lokalen Netzengpässen und ermöglichen die Verschiebung der Einspeisung in wirtschaftlich günstigere Stunden
- Anlagenkombinationen den Marktwert steigern: Strom kann gezielt in Hochpreisphasen abgegeben werden, was die Marktprämie über den Höchstwert hinaus ergänzt
- Agri-PV als besondere Solaranlage profitiert: Die Doppelnutzung der Fläche wird im EEG ausdrücklich gefördert
- Systemdienliche Funktionen honoriert werden: Die Kombination kann später in ein virtuelles Kraftwerk eingebunden werden
Wie sehen die aktuellen Zahlen aus?
Die Innovationsausschreibungen waren in den vergangenen Runden deutlich überzeichnet, was die hohe wirtschaftliche Attraktivität dieses Förderpfads belegt. Ein Blick auf die Ergebnisse von Bundesnetzagentur und Clearingstelle EEG|KWKG zeigt:
- Gebotstermin 1. Mai 2025: 2.020 MW Gebotsmenge bei ausgeschriebenen 486 MW – bezuschlagter Durchschnittswert 6,15 ct/kWh
- Gebotstermin 1. September 2025: 2.182 MW Gebotsmenge bei ausgeschriebenen 486 MW – Durchschnittswert sank auf 5,31 ct/kWh
- Höchstwert 2025: 9,00 ct/kWh
- Höchstwert 2026: 7,13 ct/kWh – Reaktion auf gesunkene Stromgestehungskosten
- Zuschläge ausschließlich für Solar+Speicher-Kombinationen – andere Kombinationen wurden nicht bezuschlagt
Die Diskrepanz zwischen Höchstwert und tatsächlichem Zuschlagswert zeigt, wie scharf der Preiswettbewerb in diesem Segment ist. Projekte ohne durchdachtes Speicherkonzept oder mit hohen Investitionskosten haben es schwer, einen Zuschlag zu erhalten.
Wie läuft die Teilnahme ab?
1. Vorbereitung des Gebots
Vor der Gebotsabgabe müssen Projektierer alle Genehmigungen vorbereiten, den Netzverknüpfungspunkt mit dem Netzbetreiber abstimmen und die Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Ausschreibungsbedingungen werden in der Regel fünf bis acht Wochen vor dem Gebotstermin veröffentlicht.
2. Gebotsabgabe
Gebote werden elektronisch bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Der Gebotswert wird in Cent pro Kilowattstunde abgegeben und darf den Höchstwert nicht überschreiten.
3. Zuschlagserteilung
Die Zuschläge werden vom günstigsten zum teuersten Gebot vergeben, bis das ausgeschriebene Volumen erreicht ist. Die Ergebnisse werden öffentlich bekanntgegeben.
4. Realisierung
Nach dem Zuschlag muss das Projekt innerhalb der gesetzlichen Frist – in der Regel 24 Monate – in Betrieb genommen werden. Bei Verzögerungen drohen Strafzahlungen, im Extremfall der Verlust des Zuschlags.
Die Innovationsausschreibung ist kein Selbstläufer. Sie verlangt eine professionelle Projektentwicklung, belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnungen und eine realistische Einschätzung des eigenen Gebotswerts – andernfalls droht entweder ein Verlust im Wettbewerb oder ein wirtschaftlich unrentabler Zuschlag.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Nein, die Innovationsausschreibung richtet sich ausschließlich an Anlagenkombinationen mit Speicher, bei denen mindestens eine Komponente eine installierte Leistung von über einem Megawatt aufweisen muss. Für kleinere Agri-PV-Anlagen kommt entweder die Festvergütung bis 1 MW oder die reguläre Freiflächen-Ausschreibung infrage.
Vor der Gebotsabgabe ist eine finanzielle Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Nach erfolgtem Zuschlag haben Projektierer in der Regel 24 Monate Zeit, um die Anlage in Betrieb zu nehmen. Bei verspäteter Realisierung drohen Pönale, bei dauerhafter Nicht-Realisierung kann der Zuschlag vollständig entwertet werden.
Die reguläre Freiflächen-Ausschreibung ist für klassische PV-Anlagen ohne Speicher offen und führt zu einer festen anzulegenden Marktprämie. Die Innovationsausschreibung erfordert dagegen zwingend eine Kombination aus erneuerbarer Erzeugung und Speicher und arbeitet mit einer gleitenden Marktprämie. Der Höchstwert liegt höher, dafür ist der Wettbewerb intensiver.
Der durch das Solarpaket I eingeführte erhöhte Höchstwert für besondere Solaranlagen wie hoch aufgeständerte Agri-PV setzt eine beihilferechtliche Freigabe der Europäischen Kommission voraus. Solange diese aussteht, gelten die regulären Höchstwerte und Aufschläge nach altem Recht. Sie sollten den aktuellen Stand vor jeder Gebotsabgabe bei der Bundesnetzagentur prüfen.
Speicher erhöhen zwar die Investitionskosten, verbessern aber den Marktwert des erzeugten Stroms. Sie können Einspeisung in Hochpreisphasen verlagern, das Risiko negativer Börsenstrompreise reduzieren und Erlöse aus Systemdienstleistungen ermöglichen. Bei richtiger Auslegung amortisiert sich der Speicher daher zusätzlich zur EEG-Förderung.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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