Was ist der Spotmarkt für Strom?
Der Spotmarkt ist der kurzfristige Handelsplatz der Strombörse, an dem Strom für die Lieferung am Folgetag (Day-Ahead) oder am selben Tag (Intraday) gehandelt wird. Im Gegensatz zum Terminmarkt, an dem Strom mit Monaten oder Jahren Vorlauf gehandelt wird, gleicht der Spotmarkt Angebot und Nachfrage kurzfristig aus. Für Agri-PV-Direktinvestments ist der Spotmarkt zentral, weil die in der Direktvermarktung erzielten Erlöse unmittelbar von den dort gebildeten Preisen abhängen.
Inhaltsverzeichnis
Spotmarkt auf den Punkt gebracht
- Definition: Kurzfristiger Handelsplatz der Strombörse für physisch lieferbaren Strom – Lieferung am Folgetag oder am selben Tag
- Zwei Segmente: Day-Ahead-Markt (Auktion für den Folgetag) und Intraday-Handel (kontinuierlich bis kurz vor Lieferung)
- Börse: In Kontinentaleuropa die EPEX SPOT mit Sitz in Paris, zuständig u.a. für Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz
- Abgrenzung: Der Terminmarkt (EEX Leipzig) handelt langfristige Lieferverträge mit bis zu sechs Jahren Vorlauf
- Zeitliche Auflösung: Seit 30.09.2025 erfolgt die Day-Ahead-Auktion im 15-Minuten-Takt statt stündlich
- Relevanz für Investoren: Bestimmt über die Direktvermarktung die laufenden Stromerlöse einer Agri-PV-Anlage
Was bedeutet Spotmarkt konkret?
Der Spotmarkt ist das kurzfristige Segment des Stromgroßhandels. Gehandelt wird hier ausschließlich Strom, der innerhalb von ein bis zwei Tagen physisch geliefert wird. Käufer wie Energieversorger und Industriebetriebe treffen auf Verkäufer wie Kraftwerks- und Anlagenbetreiber, und aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage entsteht für jedes Zeitintervall ein eigener Preis.
Damit unterscheidet sich der Spotmarkt grundlegend vom Terminmarkt, an dem Strom über Futures mit einer Vorlaufzeit von Monaten bis zu mehreren Jahren gehandelt wird. Der Terminmarkt dient vor allem der langfristigen Preisabsicherung und Planungssicherheit, während der Spotmarkt die tatsächliche, tagesaktuelle Knappheit abbildet. In der EU ist die EPEX SPOT die zentrale Spotbörse; daneben bestehen Plattformen wie Nord Pool und die EXAA.
Welche Segmente hat der Spotmarkt?
Der Spothandel gliedert sich in zwei eng verzahnte Teilmärkte:
- Day-Ahead-Markt: Über eine tägliche Auktion werden bis 12:00 Uhr Gebote für den gesamten Folgetag abgegeben. Aus dem Schnittpunkt von Angebots- und Nachfragekurve ergibt sich ein einheitlicher markträumender Preis je Zeitintervall; die Ergebnisse werden gegen 12:40 Uhr veröffentlicht.
- Intraday-Handel: Ab dem Nachmittag des Vortages wird kontinuierlich bis kurz vor der physischen Lieferung gehandelt. Hier gilt das Pay-as-bid-Prinzip; in Deutschland sind Abschlüsse bis wenige Minuten vor Lieferbeginn möglich.
Eine wesentliche strukturelle Änderung trat zum 30. September 2025 in Kraft: Die sogenannte Market Time Unit der Day-Ahead-Auktion wurde von 60 auf 15 Minuten verkürzt. Damit werden Erzeugung und Verbrauch in feinerer Auflösung abgebildet – was die Preisbildung präziser macht, zugleich aber kurzfristige Preisspitzen und -einbrüche innerhalb einer Stunde verstärken kann.
Für ein Agri-PV-Direktinvestment ist der Spotmarkt kein abstraktes Börsengeschehen, sondern die unmittelbare Erlösgrundlage: Bei Feldwerke wird der erzeugte Strom über die Direktvermarktung an der Börse veräußert, sodass die laufenden Einnahmen an die dort gebildeten Preise gekoppelt sind.
Wie hängen Spotpreis und Solarerlöse zusammen?
Der durchschnittliche Spotpreis, den eine Solaranlage tatsächlich erzielt, wird über den Marktwert Solar abgebildet – den mengengewichteten Durchschnittspreis des eingespeisten Solarstroms. Dieser liegt typischerweise unter dem allgemeinen Spotpreisdurchschnitt, weil Photovoltaik gerade in den sonnenreichen Mittagsstunden einspeist, in denen viele Anlagen gleichzeitig produzieren und das hohe Angebot die Preise drückt.
In Extremphasen – etwa an sonnigen Wochenenden mit geringer Nachfrage – kann der Preis sogar unter null fallen (siehe Negativstrompreis). Der Strom-Spotmarkt ist damit klar wettergetrieben und von hoher Volatilität geprägt. Genau diese Schwankungen machen den Spotmarkt zur entscheidenden Größe für die Ertragsprognose eines PV-Investments.
Wie wirkt der Spotmarkt auf die Erlöse – eine schematische Betrachtung
Die folgende vereinfachte Darstellung verdeutlicht den Zusammenhang ohne Berücksichtigung individueller Faktoren, Kosten oder steuerlicher Effekte:
- Eine Agri-PV-Anlage erzeugt über das Jahr eine bestimmte Strommenge in Kilowattstunden.
- Jede eingespeiste Kilowattstunde wird zu dem Spotpreis vergütet, der in dem jeweiligen 15-Minuten-Intervall der Einspeisung gilt.
- Da Solarstrom überwiegend zu Zeiten hoher Einspeisung anfällt, ergibt sich ein gewichteter Durchschnittserlös, der unter dem reinen Spotpreismittel liegt.
- In der geförderten Direktvermarktung wird die Lücke zwischen diesem Markterlös und dem anzulegenden Wert über die gleitende Marktprämie geschlossen.
Im Ergebnis bestimmt der Spotmarkt die Höhe der laufenden Betriebseinnahmen, während die Marktprämie eine Untergrenze absichert. Es handelt sich um eine schematische Darstellung; die konkrete Erlös- und Renditesituation hängt von Anlage, Standort, Vermarktungsmodell und Marktentwicklung ab.
Welche Risiken birgt die Abhängigkeit vom Spotmarkt?
Die Kopplung an den Spotmarkt eröffnet Chancen auf höhere Erlöse bei steigenden Börsenpreisen, bringt aber auch klare Risiken mit sich:
- Preisvolatilität: Spotpreise schwanken stark mit Wetter, Nachfrage und geopolitischen Ereignissen und sind nicht prognostizierbar.
- Kannibalisierungseffekt: Mit zunehmendem PV-Ausbau sinken die Mittagspreise tendenziell weiter, was den Marktwert Solar langfristig belasten kann.
- Negative Preise: In Phasen negativer Preise entfällt nach den geltenden EEG-Regelungen für betroffene Zeiträume die Förderung, was die Erlöse zusätzlich mindert.
Diese marktbezogenen Risiken betreffen die laufende Wirtschaftlichkeit, sind jedoch von der steuerlichen Behandlung der Investition zu trennen. Inwieweit ein Investment mit Blick auf Spotpreisrisiken, Vermarktungsmodell und individuelle Steuersituation sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist unverzichtbar; die vorstehenden Ausführungen stellen ausschließlich allgemeine Information und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar.
Welche Investorenfrage steht im Vordergrund?
Für vermögende Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmer, die ein Agri-PV-Direktinvestment prüfen, ist der Spotmarkt vor allem für die Beurteilung der laufenden Ertragsseite relevant. Die steuerlichen Hebel eines solchen Investments – etwa über den Investitionsabzugsbetrag – wirken unabhängig vom späteren Strompreis, da sie an die Anschaffung des Wirtschaftsguts anknüpfen. Spotmarkt und Steuerwirkung sind somit zwei getrennt zu betrachtende Dimensionen derselben Investition.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Am Spotmarkt wird ausschließlich kurzfristig lieferbarer Strom für den Folgetag (Day-Ahead) oder den laufenden Tag (Intraday) gehandelt. Der Terminmarkt – in Deutschland an der EEX in Leipzig – bündelt dagegen langfristige Lieferverträge (Futures) mit einem Vorlauf von bis zu sechs Jahren und dient vor allem der Preisabsicherung. Beide Märkte ergänzen sich: Der Terminmarkt schafft Planungssicherheit, der Spotmarkt bildet den tagesaktuellen Knappheitspreis ab.
Seit dem 30. September 2025 wird die Day-Ahead-Auktion an der EPEX SPOT nicht mehr in Stunden-, sondern in 15-Minuten-Intervallen (Market Time Unit) abgewickelt. Die feinere Auflösung bildet die schwankende Solar- und Windeinspeisung genauer ab und kann die Preisspitzen und -täler innerhalb einer Stunde verstärken. Für PV-Anlagen bedeutet das eine präzisere, aber auch volatilere Vergütungsgrundlage.
Photovoltaik speist genau dann ein, wenn viele Anlagen gleichzeitig produzieren – an sonnigen Mittagsstunden. Das hohe Angebot drückt den Spotpreis in diesen Stunden nach unten, teilweise bis in den negativen Bereich. Dieser sogenannte Kannibalisierungseffekt ist der Grund, warum der Marktwert Solar regelmäßig unter dem allgemeinen Spotpreisdurchschnitt liegt.
Nicht vollständig. In der geförderten Direktvermarktung sichert die gleitende Marktprämie die Erlöse bis zum anzulegenden Wert ab, sodass auch bei niedrigen Spotpreisen ein Mindesterlös erreicht wird. Oberhalb dieses Wertes – etwa bei hohen Börsenpreisen – partizipiert der Anlagenbetreiber an steigenden Spotpreisen. Die konkrete Erlössituation hängt vom Vermarktungsmodell ab und sollte vor einer Investition geprüft werden.
Der Spotmarkt bestimmt die laufenden Stromerlöse und damit die Höhe der Betriebseinnahmen, nicht jedoch die Inanspruchnahme steuerlicher Instrumente wie des Investitionsabzugsbetrags. IAB und Sonderabschreibung knüpfen an die Anschaffung des Wirtschaftsguts an, unabhängig vom späteren Strompreis. Wie sich schwankende Spoterlöse auf die Nachsteuer-Rendite auswirken, ist individuell und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.