Bodenbewirtschaftung unter Agri-PV: Was ist möglich?
Bodenbewirtschaftung unter Agri-PV beschreibt, wie landwirtschaftliche Flächen unter und zwischen den Solarmodulen bearbeitet, gepflegt und langfristig erhalten werden. Maßgeblich sind die mechanische Zugänglichkeit für Landmaschinen, der Schutz der Bodenstruktur durch Rammprofile statt Versiegelung sowie eine bodenschonende Pflege der Modulflächen. Die DIN SPEC 91434 schreibt klare Mindeststandards vor – damit der Ackerstatus und die volle Bewirtschaftbarkeit erhalten bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Bodenbewirtschaftung auf den Punkt gebracht
- Bewirtschaftung wie gewohnt: Bodenbearbeitung, Saat, Düngung und Ernte mit Standard-Landmaschinen möglich
- Reihenabstände 9–14 Meter: Angepasst an den vorhandenen Maschinenpark des Betriebs
- Achshöhe ab 2,80 Metern: Ermöglicht den Einsatz von Traktor, Mähdrescher und Sätechnik
- Rammprofile statt Beton: Keine Flächenversiegelung – nach Rückbau ist der Boden vollständig wieder nutzbar
- Schutz vor Bodenverdichtung: Spezielle Reifen, Fahrstraßen und trockene Bauphasen sind nach DIN SPEC 91434 vorgeschrieben
Warum ist Bodenbewirtschaftung das Fundament jeder Agri-PV-Anlage?
Agri-Photovoltaik bringt dauerhafte Strukturen auf den Acker – doch der Boden bleibt das Fundament jeder landwirtschaftlichen Nutzung. Die zentrale Frage lautet: Wie lässt sich der Boden unter und zwischen den Modulen langfristig bewirtschaften, pflegen und erhalten? Die Antwort entscheidet darüber, ob die Doppelnutzung langfristig gelingt.
Drei Faktoren prägen die Bodenbewirtschaftung unter Agri-PV: die mechanische Zugänglichkeit für Landmaschinen, der Schutz der Bodenstruktur während Bau und Betrieb und die langfristige Pflege der teilverschatteten Flächen. Alle drei Faktoren werden in der DIN SPEC 91434 als Mindestanforderungen festgeschrieben – sie sind nicht optional, sondern Voraussetzung für den Ackerstatus der Fläche.
Eine Agri-PV-Anlage muss sich an die Bewirtschaftung anpassen – nicht umgekehrt. Reihenabstände, Höhen und Fundamente werden so geplant, dass der landwirtschaftliche Betrieb seine gewohnten Arbeitsabläufe beibehalten kann.
Wie funktioniert die mechanische Zugänglichkeit?
Agri-PV-Systeme werden in Reihen mit typischerweise 9 bis 14 Metern Abstand und einer Achshöhe ab etwa 2,80 Metern errichtet. Damit lassen sich gängige Landmaschinen problemlos einsetzen – vom Traktor über die Sätechnik bis zum Mähdrescher. Die genauen Reihenabstände werden gemeinsam mit dem Landwirt geplant und auf den vorhandenen Maschinenpark abgestimmt.
Besonders elegant lösen Tracker-Systeme die Bearbeitbarkeit. Sie verfügen über einen sogenannten Bewirtschaftungsmodus: Die Module neigen sich alternierend nach Osten und Westen, sodass jede zweite Modulreihe für Maschinen frei zugänglich wird. Nach Abschluss der Bearbeitung schaltet der Betreiber den Modus um, und die restlichen Reihen lassen sich befahren. Das reduziert Standzeiten und Maschinenaufwand – ein klarer Vorteil gegenüber starren Systemen.
Damit Landmaschinen die Pfosten nicht beschädigen, schreibt die DIN SPEC 91434 zudem einen Rammschutz vor. Dieser wird unabhängig von den Tragpfosten im Boden befestigt, sodass Berührungen mit Pflug oder Traktor die Tragstruktur nicht gefährden.
Was bedeuten Rammprofile für die Bodenstruktur?
Die meisten Agri-PV-Systeme setzen auf Rammprofile als Fundament. Diese Lösung hat einen entscheidenden Vorteil: Sie verursacht keine Flächenversiegelung. Anders als bei Betonfundamenten bleibt der Boden zwischen den Profilen vollständig durchlässig für Wasser, Wurzeln und Bodenleben. Nach Ablauf der Pachtzeit und dem vertragsgemäßen Rückbau ist die Fläche schnell wieder vollständig nutzbar.
Trotzdem ist die Punktbelastung durch Rammprofile, Kabeltrassen und Technikstationen nicht zu unterschätzen. Eine sorgfältige Bodenvoruntersuchung – idealerweise mit Testpfahl und geotechnischem Gutachten – hilft, Setzungen zu vermeiden und die Tragfähigkeit langfristig zu sichern. Besonders in ton- oder sandreichen Böden können Anpassungen notwendig sein.
Wo Rammprofile nicht geeignet sind, kommen Schraubfundamente zum Einsatz. Diese werden in den Boden gedreht statt geschlagen und eignen sich besonders für:
- Weiche oder bindige Böden, in denen Rammprofile keinen ausreichenden Halt finden
- Flächen mit bestehenden Drainagerohren, die beim Rammen beschädigt werden könnten
- Sensible Standorte, an denen die Erschütterung beim Einrammen vermieden werden soll
- Spätere Rückbauten, bei denen die Fundamente rückstandsfrei entfernt werden müssen
Wie werden Drainagen und Wasserführung geschützt?
Bestehende Drainagen sind ein zentrales Planungskriterium und müssen vor Baubeginn vollständig erfasst werden. Gut vorbereitete Projekte dokumentieren die vorhandene Entwässerungsinfrastruktur mittels Bodenradar und planen die Modulreihen so, dass die Drainagestränge unangetastet bleiben. Wo dies nicht möglich ist, werden Drainagen punktuell neu verlegt – wichtig ist nur, dass die Funktion der Wasserabführung durch den Anlagenbau nicht gestört wird.
Zusätzlich entstehen durch die Module sogenannte Abtropfkanten, an denen sich Regenwasser konzentriert sammelt. Die DIN SPEC 91434 fordert, dass das Auftreten von Erosion und Verschlämmung durch die Konstruktion minimiert wird. In der Praxis werden dazu eingesetzt: Auffangeinrichtungen für Regenwasser, Regenwasserverteiler oder begrünte Streifen unter den Tropfkanten, die das Wasser flächig verteilen und gleichzeitig zum Erosionsschutz beitragen.
Wie lässt sich Bodenverdichtung beim Bau vermeiden?
Bodenverdichtung ist das größte Risiko während der Bauphase. Schwere Baufahrzeuge können auf empfindlichen Böden langfristige Schäden hinterlassen, die sich auf Ertrag und Wasserhaushalt auswirken. Die DIN SPEC 91434 macht hier klare Vorgaben: Beim Auf- und Rückbau darf es zu keiner Verschlechterung des Bodens durch Verdichtung kommen.
Bewährte Maßnahmen zum Schutz der Bodenstruktur sind:
- Spezielle Reifen oder Raupenfahrwerke, die den Bodendruck pro Quadratzentimeter deutlich reduzieren
- Mobile Fahrstraßen aus Aluminiumplatten, die das Gewicht der Maschinen flächig verteilen
- Bauphase bei trockenem Boden, da feuchter Boden besonders empfindlich auf Druck reagiert
- Lockerungsausgleich durch Tiefenlockerung oder Untersaat dort, wo Verdichtungen unvermeidbar waren
- Schutz vor Betriebsstoffen – Bau- und Servicefahrzeuge müssen vor auslaufendem Öl oder Hydraulikflüssigkeit gesichert sein
Welche Pflege brauchen die Flächen unter den Modulen?
Die Bereiche zwischen und unter den Modultischen sind nicht nur Nebenflächen – sie beeinflussen maßgeblich die Bodenfruchtbarkeit, die Biodiversität und das Mikroklima der gesamten Anlage. Wer sie vernachlässigt, verschenkt das Potenzial der Doppelnutzung.
Bewährt haben sich bodenschonende, regenerative Bewirtschaftungsmethoden:
- Untersaaten aus Klee, Gräsern oder mehrjährigen Kräutern, die ganzjährige Bodendeckung sichern
- Mulchbewirtschaftung, bei der organisches Material auf der Fläche verbleibt und Humus aufbaut
- Zwischenfrüchte nach der Hauptkultur, die Stickstoff binden und die Bodenstruktur lockern
- Standortgerechte Biodiversitätsstreifen mit Blühpflanzen entlang der Modulreihen
- Kombinationen mit Grünland, die besonders gut zur regenerativen Bewirtschaftung passen
Im Forschungsprojekt HUMAX untersucht das Fraunhofer ISE gemeinsam mit der Universität Hohenheim, wie sich der Humusaufbau und die Kohlenstoffbindung unter Agri-PV-Anlagen gezielt maximieren lassen. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Kombination aus Teilverschattung und bodenschonender Bewirtschaftung den Aufbau organischer Substanz fördert.
Welche Rolle spielt der Rückbau?
Die Bodenbewirtschaftung endet nicht mit dem Abbau der Anlage – sie muss auch danach reibungslos funktionieren. Die DIN SPEC 91434 verlangt, dass es nach dem Rückbau zu keiner Einschränkung der Nutzung durch Rückstände kommt. Praktisch bedeutet das: Rammprofile werden vollständig gezogen, Kabel ausgegraben, Fundamente von Trafostationen entfernt und die Fläche bei Bedarf rekultiviert.
Seriöse Betreiber sichern den Rückbau über Bürgschaften ab und legen Rücklagen an, die unabhängig vom Anlagenbetrieb verfügbar sind. So bleibt die Fläche auch nach 30 Jahren Pachtzeit das, was sie vorher war: ein voll bewirtschaftbarer Acker mit allen agronomischen und steuerlichen Eigenschaften, einschließlich der GAP-Förderfähigkeit und der erbschaftssteuerlichen Privilegierung.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Die DIN SPEC 91434 fordert mindestens 2,10 Meter lichte Höhe. In der Praxis werden bei modernen Agri-PV-Anlagen meist 2,80 Meter oder mehr realisiert, damit auch große Mähdrescher und Pflanzenschutzspritzen problemlos hindurchfahren. Die konkrete Achshöhe wird in der Planungsphase gemeinsam mit Ihnen festgelegt – maßgeblich ist die höchste Maschine in Ihrem Maschinenpark.
Nein – bei sorgfältiger Planung nicht. Seriöse Betreiber dokumentieren vor Baubeginn alle Drainagen, häufig mittels Bodenradar, und planen die Modulreihen so, dass die Stränge unangetastet bleiben. Wo Drainagen zwingend gekreuzt werden müssen, werden sie punktuell neu verlegt. In sensiblen Bereichen kommen statt Rammprofilen Schraubfundamente zum Einsatz, die das Risiko zusätzlich minimieren.
Die DIN SPEC 91434 schreibt vor, dass beim Bau keine Bodenverdichtung entstehen darf. Eingesetzt werden spezielle Bodenschonungsreifen oder Raupenfahrwerke, mobile Aluminium-Fahrstraßen und – wenn möglich – wird in trockenen Bauphasen gearbeitet. Sollten dennoch Verdichtungen auftreten, werden diese durch Tiefenlockerung oder gezielte Untersaaten ausgeglichen.
Der Rückbau erfolgt vertragsgemäß und vollständig. Rammprofile werden komplett aus dem Boden gezogen, Kabel ausgegraben, Fundamente von Trafostationen entfernt. Da keine Flächenversiegelung erfolgt ist, kann die Fläche sofort wieder vollumfänglich landwirtschaftlich genutzt werden. Seriöse Betreiber sichern den Rückbau über Bürgschaften ab.
Grundsätzlich ja – die übliche Bewirtschaftung mit Düngung und Pflanzenschutz ist erlaubt. Allerdings muss das landwirtschaftliche Nutzungskonzept nach DIN SPEC 91434 berücksichtigen, dass Pflanzenschutzmaßnahmen die Module nicht durch Korrosion schädigen. In der Praxis bedeutet das: Sprühnebel sollte nicht direkt gegen die Modulunterseite gerichtet werden. Einige Betriebe nutzen die Agri-PV-Anlage zudem als Anlass, schrittweise auf bodenschonende oder regenerative Bewirtschaftung umzustellen.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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