Naturschutz und Agri-PV: Konflikt oder Chance?
Naturschutz und Agri-PV beschreibt das Zusammenspiel zwischen Solarstromerzeugung auf landwirtschaftlichen Flächen und dem Erhalt sowie der Förderung von Tier- und Pflanzenarten. Bei fachgerechter Planung können Agri-PV-Anlagen die Biodiversität auf intensiv genutzten Ackerflächen messbar erhöhen - durch Blühstreifen, Mikrohabitate und extensive Pflege. Entscheidend sind Standortwahl, Bauweise und ein verbindliches Pflegekonzept über die gesamte Laufzeit.
Inhaltsverzeichnis
Naturschutz und Agri-PV auf den Punkt gebracht
- Biodiversitätsgewinn möglich: Auf ehemaligen Ackerflächen kann die Artenvielfalt unter Agri-PV nachweislich steigen - Studien zeigen über 380 Pflanzenarten und mehr als 30 Tagfalterarten in modernen Solarparks
- Strukturvielfalt entsteht: Modulreihen, teilverschattete Bereiche und Blühstreifen bilden ein Mosaik unterschiedlicher Mikrohabitate
- Gezielte Planung nötig: Ökologische Effekte sind kein Automatismus - standortgerechte Saatmischungen, extensive Pflege und Pflanzenschutz-Verzicht sind die Voraussetzung
- Normativer Rahmen: Die DIN SPEC 91434 verankert ökologische Mindeststandards und Pflegeauflagen
- Konfliktlösung im Flächenstreit: Agri-PV kann Energieerzeugung, Landwirtschaft und Naturschutz auf derselben Fläche vereinen
Wie wirkt sich Agri-PV auf die Biodiversität aus?
Die Ausgangslage ist klar: Intensiv bewirtschaftete Ackerflächen gehören zu den artenärmsten Lebensräumen Mitteleuropas. Monokulturen, Pflanzenschutzmittel und enge Bewirtschaftungszyklen lassen kaum Raum für Wildpflanzen, Insekten oder bodenbrütende Vögel. Hier setzt Agri-PV an: Durch die räumliche Strukturierung der Fläche und die meist extensivere Pflege zwischen den Modulreihen entstehen neue ökologische Nischen.
Eine 2024/2025 vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) veröffentlichte Feldstudie untersuchte rund 30 Photovoltaik-Freiflächenanlagen in zehn Bundesländern. Das Ergebnis: In den Anlagen wurden 385 Pflanzenarten, 30 Heuschrecken-, 36 Tagfalter-, drei Reptilien-, 32 Brutvogel-, 13 Libellen- und acht Amphibienarten nachgewiesen. Auf ehemaligen Ackerflächen stieg die Artenvielfalt im Vergleich zur vorherigen Nutzung deutlich an.
Naturschutz unter Agri-PV ist kein Selbstläufer. Er entsteht dort, wo Pflegekonzepte, Saatmischungen und Strukturelemente von Anfang an mitgeplant werden - und über die gesamte Laufzeit der Anlage konsequent umgesetzt werden.
Welche Strukturen fördern die Artenvielfalt unter Agri-PV?
Blühstreifen und Biodiversitätsflächen
Entlang der Modulreihen werden in modernen Agri-PV-Projekten typischerweise Blühstreifen mit standortgerechten, regionalen Saatmischungen angelegt. Diese Biodiversitätsstreifen dienen als Nahrungs- und Reproduktionshabitat für Wildbienen, Schmetterlinge und andere Insekten. Ein typisches Parklayout sieht etwa 8 Prozent der Fläche für ökologische Ausgleichsmaßnahmen vor, während 90 Prozent landwirtschaftlich nutzbar bleiben und nur rund 2 Prozent auf die Modulaufständerung entfallen.
Mikrohabitate durch Teilverschattung
Die wechselnden Lichtverhältnisse unter den Modulen - besonders bei nachgeführten Tracker-Systemen - schaffen ein Mosaik aus Sonne, Halbschatten und Schatten. Diese Strukturvielfalt fehlt in homogenen Agrarflächen weitgehend und bietet Lebensraum für Arten mit unterschiedlichen Ansprüchen an Licht, Temperatur und Feuchte.
Bodenruhe und extensive Pflege
Unter den Modultischen findet keine Bodenbearbeitung statt. Diese dauerhafte Bodenruhe fördert Bodenorganismen, Pilze und die Entwicklung einer stabilen Vegetationsdecke. Kombiniert mit dem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel entsteht ein Rückzugsraum, der in der umgebenden Agrarlandschaft kaum noch vorkommt.
Welche Maßnahmen sichern den ökologischen Mehrwert?
Die naturschutzfachlichen Potenziale von Agri-PV lassen sich durch gezielte Gestaltungsmaßnahmen aktivieren:
- Standortgerechte Saatmischungen: Regionale, mehrjährige Wildpflanzenmischungen statt Standard-Rasen
- Gestaffelte Mahdtermine: Abschnittsweise Pflege, damit Insekten jederzeit Rückzugsflächen finden
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung in den Biodiversitätszonen
- Altgras- und Saumstrukturen entlang der Anlagengrenzen als Überwinterungshabitat
- Kleine Stillgewässer oder Lesesteinhaufen als Trittsteinbiotope für Amphibien und Reptilien
- Wildtierdurchlässige Zäune mit Bodenabstand und Eckpassagen für Kleinsäuger
- Integration regionaler Artenschutzprogramme für Leitarten wie Feldlerche, Rebhuhn oder Wildbienen
Bei Feldwerke werden Pflegekonzept und Biodiversitätsmaßnahmen gemeinsam mit dem Landwirt und - wo sinnvoll - mit der lokalen Naturschutzbehörde abgestimmt. So entsteht ein Rahmen, der ökologisch wirksam und betrieblich umsetzbar ist.
Welcher rechtliche und normative Rahmen gilt?
DIN SPEC 91434
Die DIN SPEC 91434 definiert die Anforderungen an echte Agri-PV-Anlagen. Sie schreibt unter anderem eine maximale Flächeninanspruchnahme von 10 Prozent (Kategorie I, hoch aufgeständert) bzw. 15 Prozent (Kategorie II, bodennah) sowie einen landwirtschaftlichen Mindestertrag von 66 Prozent des Referenzwerts vor. Zusätzlich fordert sie eine langfristige ökologische Begleitung der Flächen. Damit ist die Norm nicht nur ein technischer, sondern auch ein ökologischer Schutzmechanismus.
Bauleitverfahren und Eingriffsregelung
Im Bauleitverfahren wird die Naturschutzbehörde verpflichtend beteiligt. Über die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung werden mögliche Beeinträchtigungen kompensiert - bei Agri-PV häufig auf der Anlagenfläche selbst durch Blühflächen, extensive Bewirtschaftung oder Habitatstrukturen. Anders als bei konventioneller Freiflächen-PV sind separate Ausgleichsflächen oft nicht erforderlich.
Artenschutzprüfung
Vor der Genehmigung wird eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Dabei werden Vorkommen geschützter Arten erfasst und die Vermeidungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Eine sorgfältige Flächenprüfung und Standortanalyse im Vorfeld vermeidet später Konflikte und Verzögerungen.
Welche Konflikte und Kritikpunkte gibt es?
Nicht jede Fläche eignet sich für Agri-PV - und nicht jedes Projekt entfaltet automatisch ökologische Vorteile. Naturschutzverbände weisen zu Recht darauf hin, dass Artenreichtum allein nicht gleich ökologischer Wert ist. Eine hohe Zahl an Allerweltsarten ersetzt keine seltenen, spezialisierten Habitate. Kritisch zu prüfen sind insbesondere:
- Hochwertige Lebensräume wie artenreiches Extensivgrünland, Streuobstwiesen oder Lebensräume gefährdeter Offenlandarten - diese Flächen sollten nicht überbaut werden
- Wiesenbrüter-Habitate (Kiebitz, Feldlerche, Bekassine), die durch vertikale Strukturen gestört werden können
- Vogelzugkorridore und Rastgebiete, in denen Anlagen zu Meidungseffekten führen können
- Schutzgebiete und Natura-2000-Flächen, die in der Regel auszuschließen sind
Eine fundierte Standortanalyse klärt diese Fragen vor Projektbeginn. Auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen mit geringem ökologischem Ausgangsniveau ist der Biodiversitätsgewinn dagegen am größten.
Wie passt Naturschutz in das Gesamtkonzept?
Die naturschutzfachlichen Vorteile von Agri-PV verbinden mehrere Wirkfelder: Sie unterstützen die Klimaanpassung der Landwirtschaft durch Erosionsschutz und stabilere Bodenfeuchte, stärken die kommunale Akzeptanz durch sichtbar gestaltete Landschaftsräume und schaffen eine pragmatische Antwort auf die Flächenkonkurrenz zwischen Energieerzeugung und Naturschutz.
In Kombination mit Agroforst-Elementen, Heckenstrukturen oder extensiver Weidehaltung lassen sich die ökologischen Effekte zusätzlich verstärken. Richtig umgesetzt entsteht so nicht nur eine technische Anlage, sondern ein multifunktionaler Agrarlandschaftsraum - klimaangepasst, artenreich und wirtschaftlich tragfähig über mehrere Jahrzehnte.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Auf ehemaligen Ackerflächen ja - vorausgesetzt, das Pflege- und Begrünungskonzept ist konsequent. Eine bundesweite Feldstudie des bne wies in modernen Solarparks über 380 Pflanzenarten, mehr als 30 Tagfalter- und 30 Heuschreckenarten nach. Entscheidend ist nicht die Anlage selbst, sondern die ökologische Bewirtschaftung der Fläche über die gesamte Laufzeit.
Hochwertige Naturschutzflächen wie Natura-2000-Gebiete, artenreiches Extensivgrünland, Streuobstwiesen oder bedeutende Wiesenbrüter-Habitate sind in der Regel ungeeignet. Eine sorgfältige Standort- und Artenschutzprüfung im Vorfeld klärt, ob ein Standort naturschutzfachlich vertretbar ist - bei Feldwerke ist diese Prüfung fester Bestandteil der Projektentwicklung.
Ja, verpflichtend. Im Bauleitverfahren wird die untere Naturschutzbehörde frühzeitig beteiligt, ergänzt durch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung. Seriöse Projektentwickler suchen darüber hinaus den Dialog mit lokalen Naturschutzverbänden, um Maßnahmen praxisnah und glaubwürdig zu gestalten.
Die Pflege ist im Pachtvertrag und im Pflegekonzept verbindlich geregelt - meist gemeinsam zwischen Betreiber und Landwirt. Die DIN SPEC 91434 fordert eine langfristige ökologische Begleitung über die gesamte Laufzeit. Typische Maßnahmen sind gestaffelte Mahd, Nachsaat der Blühflächen und Strukturpflege; sie werden im Pflegeplan jährlich dokumentiert.
Häufig ja. Anders als bei konventioneller Freiflächen-PV können die naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen bei Agri-PV vielfach auf der Anlagenfläche selbst erbracht werden, weil der Ackerstatus erhalten bleibt und ökologische Strukturen integriert sind. Die genaue Anrechnung wird im Bauleitverfahren mit der Naturschutzbehörde abgestimmt.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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