Was ist der Strommarkt? Definition & Aufbau
Der Strommarkt ist das System aus Teilmärkten, über die elektrische Energie in Deutschland und der gekoppelten europäischen Preiszone gehandelt wird. Er gliedert sich in den langfristigen Terminmarkt, den außerbörslichen OTC-Handel und den kurzfristigen Spotmarkt mit Day-Ahead- und Intraday-Segment. Die Preisbildung folgt dem Prinzip der Merit-Order, bei dem Angebot und Nachfrage den Großhandelspreis bestimmen. Für Betreiber von Agri-PV-Anlagen ist der Strommarkt die zentrale Erlösquelle, sobald der Strom nicht über eine feste Vergütung abgesichert, sondern direkt vermarktet wird.
Inhaltsverzeichnis
Der Strommarkt auf den Punkt gebracht
- Definition: System aus Teilmärkten für den Handel mit elektrischer Energie in der Preiszone Deutschland/Luxemburg
- Drei Segmente: Terminmarkt (langfristig), OTC-Handel (außerbörslich) und Spotmarkt (kurzfristig)
- Spotmarkt-Teilmärkte: Day-Ahead-Markt (Auktion für den Folgetag) und Intraday-Handel (bis kurz vor Lieferung)
- Preisbildung: nach dem Merit-Order-Prinzip – Angebot und Nachfrage bestimmen den Großhandelspreis
- Handelsplatz: börslich über die Strombörse (EPEX Spot, EEX), nur für registrierte Marktteilnehmer
- Investment-Bezug: bei Direktvermarktung bestimmt der Strommarkt über den Marktwert Solar die Erlöse einer Agri-PV-Anlage
- Relevanz: zentrale Erlösquelle, sobald keine feste Vergütung greift
Was ist der Strommarkt und wie ist er aufgebaut?
Der Strommarkt ist kein einzelner Handelsplatz, sondern ein Geflecht verschiedener Teilmärkte, auf denen Strom zu unterschiedlichen Zeitpunkten und Zwecken gehandelt wird. Erzeuger, Netzbetreiber, Händler und Verbraucher stimmen ihre Planungen kontinuierlich aufeinander ab. Gehandelt wird in der gemeinsamen Gebotszone Deutschland/Luxemburg, die seit Oktober 2018 besteht und über das europäische Market Coupling mit zahlreichen Nachbarländern gekoppelt ist.
Der Großhandel gliedert sich in drei wesentliche Segmente:
- Terminmarkt: Hier werden Stromlieferungen für Monate oder Jahre im Voraus zu festen Preisen gehandelt. Erzeuger und Abnehmer sichern sich gegen künftige Preisschwankungen ab.
- OTC-Handel (Over the Counter): Außerbörsliche, direkt zwischen den Parteien ausgehandelte Verträge. Über diesen Kanal fließen erhebliche Strommengen.
- Spotmarkt: Der kurzfristige Handel, unterteilt in den Day-Ahead-Markt für den Folgetag und den Intraday-Handel bis kurz vor der physischen Lieferung.
Unvorhergesehene Abweichungen zwischen Fahrplänen und tatsächlicher Erzeugung gleichen die Übertragungsnetzbetreiber über die Regelreserve aus, die auf einem eigenen Regelleistungsmarkt beschafft wird und nicht an der regulären Börse gehandelt wird.
Wie entsteht der Preis am Strommarkt?
Die Preisbildung am Großhandelsmarkt folgt der sogenannten Merit-Order. Dabei werden die verfügbaren Kraftwerke nach steigenden Grenzkosten geordnet. Zur Deckung der Nachfrage kommen zuerst die günstigsten Anbieter zum Zug – in der Regel erneuerbare Energien, die keine Brennstoffkosten verursachen. Das teuerste noch benötigte Kraftwerk, das sogenannte Grenzkraftwerk, bestimmt den einheitlichen Preis für alle. Ökonomen sprechen vom Markträumungspreis.
Weil häufig Gaskraftwerke das preisbestimmende Grenzkraftwerk darstellen, wirken sich Gaspreise und CO2-Zertifikatspreise unmittelbar auf den Strompreis aus. Scheinen Sonne und Wind reichlich, sinkt der Preis – teils bis in den negativen Bereich.
Am Day-Ahead-Markt geben die Marktteilnehmer ihre Kauf- und Verkaufsgebote für jede Stunde des Folgetags ab. Die Börse ermittelt daraus einen Großhandelspreis je Lieferzeitraum. Dieser Day-Ahead-Preis gilt als wichtiger Referenzwert für den gesamten Strommarkt, vergleichbar mit einem Schlusskurs am Aktienmarkt. Seit September 2025 werden zunehmend 15-Minütige Lieferzeiträume gehandelt, was die zeitliche Auflösung der Preissignale erhöht.
Wie haben sich die Großhandelspreise zuletzt entwickelt?
Die Strompreise am Großhandelsmarkt schwanken stark und sind überwiegend wettergetrieben. Einige Orientierungswerte für die Preiszone Deutschland/Luxemburg:
- 2024: durchschnittlich rund 78 Euro pro Megawattstunde am Day-Ahead-Markt
- 2025: durchschnittlich rund 87 Euro pro Megawattstunde
- Anfang 2026: zeitweise über 100 Euro pro Megawattstunde, getrieben durch höhere Gaspreise, gestiegene CO2-Preise und phasenweise geringe Wind- und Solareinspeisung
Diese Werte beziehen sich auf den reinen Börsenstrompreis ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben. Sie verdeutlichen, dass der Strommarkt erhebliche zeitliche Volatilität aufweist – sowohl zwischen einzelnen Stunden als auch zwischen Jahren. Für die Bewertung eines Investments sind daher nicht einzelne Spitzenwerte, sondern realistische Langfristannahmen maßgeblich.
Welche Bedeutung hat der Strommarkt für Agri-PV-Investments?
Für ein Direktinvestment in Agri-Photovoltaik ist entscheidend, wie der erzeugte Strom vergütet wird. Hier sind zwei Erlösmodelle zu unterscheiden:
- Feste Vergütung über das EEG: Der Strompreis ist weitgehend vom Marktgeschehen entkoppelt und planbar, allerdings auf einem begrenzten Niveau.
- Direktvermarktung mit Marktprämie: Der Strom wird über einen Direktvermarkter am Spotmarkt verkauft. Die Erlöse ergeben sich aus dem erzielten Marktwert Solar zuzüglich der gleitenden Marktprämie. Hier wirkt der Strommarkt unmittelbar auf den Ertrag.
Damit wird der Strommarkt bei marktorientierten Modellen zum zentralen Werttreiber. Steigende Großhandelspreise können die Erlöse erhöhen, während Phasen mit niedrigen oder negativen Preisen – typischerweise an sonnenreichen Mittagsstunden mit hoher Solareinspeisung – die Markterlöse dämpfen. Genau in diesen Stunden speist eine PV-Anlage am meisten ein, was den Marktwert Solar tendenziell unter den allgemeinen Durchschnittspreis drückt (Kannibalisierungseffekt).
Bei Feldwerke werden Agri-PV-Anlagen so strukturiert, dass Investoren an den Markterlösen partizipieren können, ohne selbst am börslichen Stromhandel teilnehmen zu müssen – die Vermarktung übernimmt ein spezialisierter Direktvermarkter.
Welche Risiken und steuerlichen Aspekte sind zu beachten?
Wer in eine marktvermarktete Agri-PV-Anlage investiert, trägt ein Strompreisrisiko. Die wichtigsten Punkte:
- Preisvolatilität: Großhandelspreise können erheblich schwanken; historische Werte sind keine Garantie für die Zukunft.
- Negative Preise: Bei Überproduktion kann der Spotpreis unter null fallen, was die Markterlöse in einzelnen Stunden schmälert.
- Regulatorische Änderungen: Anpassungen am Strommarktdesign, an der EEG-Förderung oder am Marktprämienmodell können die Erlösstruktur beeinflussen.
Steuerlich ist der Strommarkt selbst neutral – er bestimmt die Höhe der Betriebseinnahmen, nicht aber die steuerliche Behandlung. Diese richtet sich nach den allgemeinen Regeln für gewerbliche Einkünfte und den nutzbaren Abschreibungsinstrumenten. Die konkrete steuerliche und wirtschaftliche Auswirkung hängt vom individuellen Steuersatz und der Gewinnsituation ab und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden. Dieser Beitrag stellt allgemeine Information dar und keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung.
Wer sind die Akteure am Strommarkt?
Am Strommarkt agieren Erzeuger konventioneller und erneuerbarer Anlagen, Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Händler, Direktvermarkter sowie industrielle und private Verbraucher. Die Bundesnetzagentur überwacht das Marktgeschehen und visualisiert die zentralen Daten über die Plattform SMARD. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien ist die Zahl der Erzeuger in den vergangenen Jahren stark gestiegen, wodurch dezentrale Anlagen – darunter auch Agri-PV – einen wachsenden Anteil am Handel ausmachen.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Nein. Der börsliche Großhandel an EPEX Spot oder EEX ist registrierten Marktteilnehmern wie Energieversorgern, Händlern und Direktvermarktern vorbehalten. Betreiber von Agri-PV-Anlagen nehmen daher in der Regel nicht selbst teil, sondern über einen Direktvermarkter, der den Strom im Namen des Anlagenbetreibers an der Börse platziert.
Am Terminmarkt werden Stromlieferungen für Monate oder Jahre im Voraus zu festen Preisen gehandelt, was Planungssicherheit schafft. Am Spotmarkt erfolgt der kurzfristige Handel für den Folgetag oder die nächsten Stunden. Die beiden Märkte sind ökonomisch verbunden, da sich systematische Preisunterschiede sonst über Arbitrage ausgleichen würden.
Die Merit-Order ordnet die Kraftwerke nach steigenden Grenzkosten. Der Strombedarf wird zuerst durch die günstigsten Anbieter gedeckt, meist erneuerbare Energien ohne Brennstoffkosten. Das teuerste noch benötigte Kraftwerk bestimmt als Grenzkraftwerk den einheitlichen Markträumungspreis, weshalb häufig Gaskraftwerke den Großhandelspreis prägen.
Bei Direktvermarktung hängen die Markterlöse vom erzielten Marktwert Solar ab, der über den Spotpreisen zu den Einspeisezeiten der Anlage gebildet wird. Schwankende Großhandelspreise, Stunden mit negativen Preisen und die Höhe der Marktprämie beeinflussen den Cashflow. Eine Renditeprognose sollte diese Marktrisiken konservativ berücksichtigen.
Nur eingeschränkt. Großhandelspreise sind stark wetter-, brennstoff- und CO2-preisgetrieben und schwanken erheblich; 2024 lag der Day-Ahead-Durchschnitt bei rund 78 Euro pro Megawattstunde, Anfang 2026 zeitweise über 100 Euro. Historische Werte erlauben keine Garantie für die Zukunft. Eine individuelle wirtschaftliche und steuerliche Prüfung des Investments ist unverzichtbar.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.