Fruchtfolge unter Agri-PV: Was ist zu beachten?
Die Fruchtfolge unter Agri-PV bezeichnet den geplanten, zeitlich gestaffelten Anbau verschiedener Kulturen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche, die gleichzeitig mit einer Agri-Photovoltaik-Anlage überstellt ist. Sie muss die veränderten Licht-, Wasser- und Bewirtschaftungsbedingungen unter den Modulreihen berücksichtigen. Die DIN SPEC 91434 verlangt für jede Agri-PV-Anlage einen verbindlichen Fruchtfolge- bzw. Nutzungsplan über mindestens drei Jahre oder einen vollständigen Fruchtfolgezyklus.
Inhaltsverzeichnis
Fruchtfolge unter Agri-PV auf den Punkt gebracht
- Normvorgabe: Die DIN SPEC 91434 verlangt einen Nutzungsplan über drei Jahre oder einen vollständigen Fruchtfolgezyklus
- Ertragsschwelle: Auf der Gesamtprojektfläche müssen mindestens 66 % des Referenzertrages erreicht werden – über alle Glieder der Fruchtfolge hinweg
- Standortgerechte Kulturwahl: Schattentolerante und kurzwüchsige Arten wie Leguminosen, Kleegras, Blattgemüse, Sommergetreide und Zwischenfrüchte passen besonders gut
- Anbaupausen einhalten: Krankheits- und Schädlingsdruck (z. B. Kohlhernie bei Kreuzblütlern) durch ausreichende zeitliche Abstände vermeiden
- Politischer Rahmen: GLÖZ 6, GLÖZ 7 und GLÖZ 8 der GAP-Konditionalitäten bleiben auch unter Agri-PV verbindlich
Was bedeutet Fruchtfolge im Agri-PV-Kontext?
Eine Fruchtfolge ist die planmäßige Abfolge verschiedener Hauptkulturen auf derselben Fläche über mehrere Jahre. Sie ist seit jeher das Rückgrat eines gesunden Ackerbaus: Sie reguliert Nährstoffkreisläufe, baut Humus auf, unterbricht Krankheitszyklen und reduziert den Unkrautdruck. Unter einer Agri-Photovoltaik-Anlage kommt eine weitere Dimension hinzu: die räumliche Modulstruktur und das veränderte Mikroklima.
Anders als bei klassischer Freiflächen-Photovoltaik bleibt der Ackerstatus bei Agri-PV erhalten – und damit auch die Pflicht zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung. Die DIN SPEC 91434 macht das verbindlich: Bereits in der Planungsphase muss ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept vorgelegt werden, das die Fruchtfolge bzw. die Dauerkultur über drei Jahre oder einen kompletten Fruchtfolgezyklus dokumentiert – inklusive Aussaat- und Erntezeitpunkten, Pflanzenschutzmaßnahmen und Maschinenbreiten.
Die Fruchtfolge ist unter Agri-PV kein nachträglicher Kompromiss, sondern integraler Bestandteil des Anlagendesigns. Modulhöhe, Reihenabstand und Kulturwahl werden gemeinsam geplant.
Welche Kulturen passen in eine Agri-PV-Fruchtfolge?
Unter den Modulreihen verändern sich die Wachstumsbedingungen: Die Teilverschattung reduziert die Strahlungsintensität, das Mikroklima ist kühler und feuchter, Niederschläge fallen ungleichmäßig. Diese Bedingungen begünstigen bestimmte Kulturen – und benachteiligen andere. Eine Agri-PV-Fruchtfolge sollte daher gezielt zusammengestellt werden.
Besonders geeignete Kulturen
Untersuchungen des Fraunhofer ISE im APV-RESOLA-Projekt zeigen, dass viele Kulturen unter Agri-PV nach einer kurzen Anpassungsphase stabile oder sogar höhere Erträge liefern. Im zweiten Anbaujahr stieg der Ertrag von Kartoffeln um 11 %, bei Sellerie sogar um 12 % gegenüber der unverschatteten Kontrollfläche. Geeignet sind insbesondere:
- Leguminosen (Klee, Luzerne, Erbse, Ackerbohne) – fixieren Stickstoff, verbessern die Bodenstruktur und kommen mit reduzierter Lichtintensität gut zurecht
- Sommergetreide (Sommerweizen, Sommergerste, Hafer) – flexibler Aussaatzeitpunkt, gute Eignung für die Lückenfüllung in der Rotation
- Blattgemüse und Kräuter (Salat, Spinat, Petersilie) – profitieren von milderem Mikroklima und reduziertem Hitzestress
- Kartoffeln und Sellerie – belegt durch APV-RESOLA-Versuche mit positiven Ertragseffekten
- Zwischenfrüchte (Phacelia, Senf, Ölrettich, Wickroggen) – schützen den Boden in Anbaupausen und mehren Humus
Eingeschränkt geeignete Kulturen
Klassische C4-Hochwuchskulturen wie Mais sind nur bedingt agri-PV-tauglich: Sie benötigen viel direkte Strahlung und kollidieren mit niedriger aufgeständerten Anlagen. Auch Hopfen, Sonnenblumen oder Körnermais lassen sich nur unter besonders hochgeständerten Systemen realistisch integrieren – mit entsprechend höheren Investitionskosten. Ab 2026 werden Maismischkulturen im GAP-Rahmen vollständig als Hauptkultur Mais gewertet, was die Fruchtfolgeplanung zusätzlich verschärft.
Was schreibt die DIN SPEC 91434 zur Fruchtfolge vor?
Die DIN SPEC 91434 unterscheidet vier Nutzungskategorien (A bis D): Dauerkulturen, einjährige und überjährige Kulturen, Dauergrünland mit Schnittnutzung sowie Dauergrünland mit Weidenutzung. Klassische Fruchtfolgen finden in den Kategorien 1B und 2B statt – einjährige und überjährige Ackerkulturen. Für diese Kategorien gelten klare Anforderungen:
- Nutzungsplan über drei Jahre oder einen Fruchtfolgezyklus mit Listung der Kulturen, Aussaat- und Erntezeitpunkten
- Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung möglicher Korrosionswirkungen auf die Anlage
- Nachweis der Bearbeitbarkeit mit den geplanten Maschinen und Arbeitsbreiten
- Prüfung von Lichtbedürfnis und Wasserbedarf der Kulturen im Verhältnis zum Anlagendesign
- Mindestens 66 % des Referenzertrages auf der Gesamtprojektfläche – ermittelt über drei Fruchtfolgezyklen oder anhand statistischer Vergleichsdaten
Ein Wechsel zwischen den Nutzungskategorien (z. B. von Ackerbau auf Grünland) ist während der Laufzeit grundsätzlich möglich, sofern die Flächenanteile erhalten bleiben. Damit erhalten Landwirte Flexibilität, ohne den Ackerstatus oder die GAP-Förderfähigkeit zu gefährden.
Welche Vorteile bietet die Fruchtfolge unter Agri-PV?
Die Kombination aus moderner Fruchtfolge und Agri-PV bringt agronomische, ökologische und wirtschaftliche Vorteile zusammen:
- Stabilere Erträge in Trockenperioden: Die Teilverschattung reduziert Verdunstung, hält die Bodenfeuchte und mindert Hitzestress – ein Vorteil, der bei zunehmenden Sommertrockenperioden klimarelevant wird
- Bessere Humusbilanz: Höherer Leguminosen- und Zwischenfruchtanteil sorgt für ausgeglichene Stickstoff- und Humusbilanz
- Reduzierter Pflanzenschutzmittelbedarf: Weite Fruchtfolgen unterbrechen Schaderregerzyklen, der Druck durch Krankheiten und Unkräuter sinkt
- Synergien mit Biodiversitätsstreifen: Bereiche unter und neben den Modulen lassen sich mit Biodiversitätsstreifen kombinieren – ein Plus für Insekten und Bodenleben
- Erosionsschutz: Mehr Bodenbedeckung über das Jahr in Kombination mit der Modulwirkung verbessert den Erosionsschutz deutlich
Wer die Fruchtfolge unter Agri-PV bewusst gestaltet, kann zwei Effekte koppeln: höhere Resilienz gegenüber Klimaextremen und gleichzeitig eine planbare Pacht- oder Stromeinnahme aus der Modulebene.
Wie wird eine Agri-PV-Fruchtfolge geplant?
Die Planung erfolgt typischerweise gemeinsam zwischen Landwirt und Anlagenbetreiber. Sie ist Teil des landwirtschaftlichen Nutzungskonzepts nach DIN SPEC 91434 und wird im Detail in Anhang A der Norm dokumentiert.
1. Bestandsaufnahme: Bodengutachten, bisherige Fruchtfolge, Referenzerträge der letzten drei Jahre, vorhandene Drainagen und Maschinenpark werden erfasst.
2. Kulturwahl und Reihenfolge: Auswahl agri-PV-tauglicher Kulturen mit Berücksichtigung von Vorfruchtwert, Stickstoff-Bilanz, Anbaupausen (z. B. mindestens vier Jahre zwischen Raps und Raps) und Erntezeitfenstern.
3. Abstimmung mit dem Anlagendesign: Lichte Höhe, Reihenabstand und Bewirtschaftungsmodus der Anlage werden auf den Maschinenpark und die geplanten Kulturen abgestimmt.
4. Dokumentation und Monitoring: Die Fruchtfolge wird im Nutzungskonzept festgehalten und durch die Schlagkartei laufend dokumentiert. Anpassungen sind möglich, müssen aber den Anforderungen der Norm entsprechen.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Eine vollständige Einschränkung gibt es nicht, jedoch sollte die Fruchtfolge an die veränderten Lichtverhältnisse angepasst werden. Hochwüchsige Sonnenkulturen wie Mais oder Sonnenblumen sind unter niedrig aufgeständerten Anlagen schwierig, während Leguminosen, Sommergetreide, Blattgemüse und Zwischenfrüchte sehr gut funktionieren. Die DIN SPEC 91434 verlangt lediglich, dass die Fruchtfolge im Nutzungskonzept dokumentiert wird und mindestens 66 % des Referenzertrages erreicht werden.
Ja. Die DIN SPEC 91434 schreibt vor, dass im landwirtschaftlichen Nutzungskonzept ein Nutzungsplan über drei Jahre oder einen vollständigen Fruchtfolgezyklus enthalten sein muss. Darin werden Kulturen, Aussaat- und Erntezeitpunkte, Pflanzenschutzmaßnahmen sowie Maschinen- und Arbeitsbreiten gelistet. Das Konzept wird von Landwirt und EPC-Unternehmer gemeinsam erstellt und unterzeichnet.
Bei einer DIN-SPEC-konformen Agri-PV-Anlage bleibt die Fläche GAP-förderfähig. Es gelten alle üblichen GAP-Konditionalitäten weiter, insbesondere GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung), GLÖZ 7 (Fruchtwechsel auf Ackerland) und GLÖZ 8 (nicht produktive Fläche). Mais-Mischkulturen werden ab 2026 vollständig als Mais gewertet, was bei der Fruchtfolgeplanung zu berücksichtigen ist.
Ja. Anpassungen an Klima, Marktlage oder betriebliche Anforderungen sind möglich und sollten in der Schlagkartei dokumentiert werden. Ein Wechsel zwischen den DIN-SPEC-Nutzungskategorien (z. B. von einjährigen Kulturen auf Grünland) ist ebenfalls zulässig, solange die Flächenanteile erhalten bleiben und das landwirtschaftliche Nutzungskonzept entsprechend aktualisiert wird.
Zwischenfrüchte sind unter Agri-PV besonders wertvoll. Sie schützen den Boden in Anbaupausen, binden Stickstoff aus der Vorfrucht, fördern das Bodenleben und verbessern die Humusbilanz. Mischungen aus Leguminosen, Kreuzblütlern und Gräsern eignen sich gut – mit Blick auf Anbaupausen zu Haupt- und anderen Zwischenfrüchten der gleichen Pflanzenfamilie. Zwischenfrüchte können zudem zur Erfüllung von GLÖZ-Vorgaben und Ökoregelungen beitragen.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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