Stakeholder & Akzeptanz
6
Min. Lesezeit

Was ist ein Genossenschaftsmodell bei Agri-PV?

Ein Genossenschaftsmodell bei Agri-PV bezeichnet die Finanzierung, Planung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaik-Anlage durch eine eingetragene Genossenschaft (eG). Bürgerinnen, Bürger, Landwirte und Kommunen erwerben Genossenschaftsanteile und werden damit Miteigentümer der Anlage. Das Modell verbindet regionale Wertschöpfung mit demokratischer Mitbestimmung - jedes Mitglied hat unabhängig vom Kapitalanteil eine Stimme.

May 24, 2026

Inhaltsverzeichnis

Genossenschaftsmodell auf den Punkt gebracht

  • Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft (eG) mit demokratischer Struktur - eine Stimme pro Mitglied, unabhängig vom Anteil
  • Beteiligte: Bürgerinnen und Bürger, Landwirte, Kommunen und Unternehmen aus der Region
  • Verbreitung: Rund 1.000 Energiegenossenschaften mit etwa 220.000 Mitgliedern engagieren sich aktuell in Deutschland
  • Zweckbindung: Förderung der Mitglieder steht satzungsgemäß vor Gewinnmaximierung
  • Prüfpflicht: Jährliche Prüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband sichert hohe Transparenz

Wie funktioniert das Genossenschaftsmodell bei Agri-PV?

Das Genossenschaftsmodell überträgt die bewährte Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) auf den Bau und Betrieb von Agri-Photovoltaik-Anlagen. Eine Gruppe von mindestens drei Personen gründet eine Genossenschaft, die anschließend die Anlage plant, finanziert und betreibt. Mitglieder zeichnen Genossenschaftsanteile - typischerweise zwischen 100 und 1.000 Euro pro Anteil - und werden so Miteigentümer der Anlage.

Das entscheidende Merkmal: Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig davon, ob es einen oder fünfzig Anteile hält. Damit unterscheidet sich die eG grundlegend von einer Aktiengesellschaft oder GmbH und schafft eine demokratische Eigentümerstruktur. Überschuss aus dem Stromverkauf wird als Dividende ausgeschüttet oder für neue Projekte reinvestiert - die Entscheidung treffen die Mitglieder in der Generalversammlung.

Für Agri-PV-Projekte ergeben sich daraus zwei typische Konstellationen:

  • Genossenschaft als Betreiber: Die eG pachtet die Fläche vom Landwirt, errichtet die Anlage und betreibt sie. Der Landwirt erhält Pachteinnahmen, kann aber auch selbst Mitglied werden
  • Landwirt als Mitglied einer regionalen Energiegenossenschaft: Die eG bündelt mehrere Projekte und bietet Bürgern über Anteile die Möglichkeit, sich an konkreten Anlagen finanziell zu beteiligen

Genossenschaften sind eine Wiege deutscher Wirtschaftsgeschichte. Mit dem Modell von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch wurde im 19. Jahrhundert eine Rechtsform geschaffen, die heute auch der Energiewende eine demokratische Basis gibt.

Welche Bedeutung haben Energiegenossenschaften für die Energiewende?

Energiegenossenschaften sind ein zentraler Akteur der dezentralen Energiewende. Laut DGRV-Jahresumfrage 2025 existieren in Deutschland rund 1.000 Energiegenossenschaften mit etwa 220.000 Mitgliedern. Sie haben insgesamt 3,6 Milliarden Euro in erneuerbare Energien investiert und produzieren jährlich rund 8 TWh sauberen Strom - das entspricht einer Vermeidung von etwa 3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten.

Etwa 80 Prozent der Energiegenossenschaften betreiben Solarstromanlagen, zunehmend auch Agri-PV-Projekte. Bekannte Beispiele sind:

  • Energeno eG (Heilbronn): Mehr als 2.400 Mitglieder, betreibt eine etwa 1 MW große Agri-PV-Anlage in Südbrandenburg, unter der Rinder grasen
  • OEKOGENO eG (Freiburg): Bundesweit aktive Genossenschaft mit erstem Agri-PV-Projekt, finanziert teils über Crowdinvesting
  • Regional- und Energiegenossenschaft Aller-Leine-Weser eG: Hat 2025 die erste vertikale Agri-PV-Anlage Niedersachsens (170 kW) in Dörverden errichtet
  • EGIS eG: Eine der größten deutschen Energiegenossenschaften, beteiligt unter anderem am Bürgersolarpark Bundorf

Welche Vorteile bietet das Genossenschaftsmodell?

Für Bürger und Region

Mitglieder beteiligen sich bereits mit kleinen Summen an konkreten Projekten in ihrer Region und werden vom Konsumenten zum Miteigentümer. Die Dividenden bleiben in der Region, statt an externe Investoren abzufließen. Gleichzeitig sichern Mitglieder durch ihre Stimme demokratische Kontrolle über die Energieversorgung vor Ort.

Für Akzeptanz und Beteiligung

Genossenschaftliche Projekte genießen vor Ort spürbar höhere Akzeptanz. Wer selbst Anteile hält, sieht den Solarpark nicht als fremde Infrastruktur, sondern als Gemeinschaftsprojekt. Studien zeigen: Lokale Mitsprache, finanzielle Beteiligung und transparente Kommunikation sind die wichtigsten Akzeptanzfaktoren für Freiflächen-Photovoltaik und Agri-PV.

Für Landwirte und Kommunen

Landwirte können sich entweder als Mitglieder einbringen oder ihre Fläche an die Genossenschaft verpachten - parallel zu klassischen Pachtmodellen. Kommunen wiederum profitieren von der freiwilligen Beteiligung nach § 6 EEG, können aber auch selbst Anteile zeichnen und so direkt mitgestalten. Das stärkt die regionale Wertschöpfung doppelt.

Steuerliche und rechtliche Stabilität

Die eingetragene Genossenschaft genießt hohes Vertrauen: Die jährliche genossenschaftliche Pflichtprüfung sichert Transparenz, Insolvenzen sind statistisch selten. Zusätzlich entfallen Prospektpflichten bei der Ausgabe von Anteilen an Mitglieder - das senkt Bürokratie und Kosten gegenüber anderen Beteiligungsformen.

Welche Herausforderungen sind zu beachten?

Bei aller Attraktivität ist das Genossenschaftsmodell nicht frei von Hürden:

  • Hoher Gründungsaufwand: Satzung, Prüfungsverband, Eintragung ins Genossenschaftsregister - der Start kostet Zeit und Geld
  • Komplexere Entscheidungsfindung: Demokratische Strukturen brauchen länger als ein Vorstandsbeschluss in einer GmbH
  • Begrenzte Kapitalkraft: Große Agri-PV-Anlagen mit mehreren MW übersteigen oft das Eigenkapital kleinerer Genossenschaften - Fremdkapital, Nachrangdarlehen oder Kooperationen sind dann nötig
  • Förderlogik des EEG: Ausschreibungen und Vergabeprozesse sind eher auf große Projektentwickler zugeschnitten - kleine Genossenschaften müssen sich aktiv um geeignete Förderwege kümmern

Genossenschaft, Pachtmodell oder GmbH - wann passt was?

Das Genossenschaftsmodell ist nicht in jedem Fall die optimale Lösung. Eine grobe Orientierung:

  • Genossenschaft: Wenn breite Bürgerbeteiligung, regionale Verankerung und langfristige Akzeptanz wichtiger sind als maximale Rendite
  • Klassisches Pachtmodell: Wenn der Landwirt eine planbare, risikoarme Einnahmequelle ohne Mitwirkung im Anlagenbetrieb möchte
  • GmbH oder spezialisierter Projektentwickler: Wenn große Anlagen, schnelle Umsetzung und externe Finanzierung im Vordergrund stehen

In der Praxis kombinieren viele Projekte mehrere Elemente: Ein professioneller Betreiber realisiert die Anlage, eine Genossenschaft beteiligt sich an Eigenkapital oder Stromabnahme, der Landwirt erhält eine Mindestpacht plus Umsatzbeteiligung. Solche Hybridstrukturen verbinden Effizienz mit Bürgerbeteiligung.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Wie hoch ist der Mindestbetrag, um Mitglied einer Energiegenossenschaft zu werden?

Die Mindestbeteiligung variiert je Genossenschaft, liegt aber meist zwischen 100 und 500 Euro pro Anteil. Manche Genossenschaften ermöglichen den Einstieg bereits ab 50 Euro, andere setzen Mindestzeichnungen von mehreren Anteilen voraus. Prüfen Sie die Satzung sowie das Beteiligungsangebot - dort sind Anteilswert, Mindestzeichnung und etwaiges Aufgeld geregelt.

Wie sicher ist eine Investition in eine Energiegenossenschaft?

Die Sicherheit hängt vom jeweiligen Projekt ab. Genossenschaften unterliegen einer jährlichen Pflichtprüfung durch einen genossenschaftlichen Prüfungsverband - das senkt das Insolvenzrisiko deutlich. Trotzdem bleibt eine Beteiligung eine unternehmerische Investition: Sie kann im schlimmsten Fall ganz oder teilweise verloren gehen. Lesen Sie die Satzung, das Beteiligungsangebot und die Prüfberichte sorgfältig.

Können Kommunen selbst Mitglied einer Energiegenossenschaft werden?

Ja. Viele Energiegenossenschaften nehmen Kommunen ausdrücklich als Mitglieder auf - die EGIS eG etwa hat alle 26 Städte und Gemeinden eines bayerischen Landkreises als Mitglieder. Für Gemeinden ist das interessant, weil sie so direkt am Anlagenertrag beteiligt sind, mitentscheiden können und das Modell parallel zur freiwilligen kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG nutzbar bleibt.

Wie unterscheidet sich eine Genossenschaft von einem Crowdinvesting bei Agri-PV?

Beim Crowdinvesting investieren Privatpersonen meist über Nachrangdarlehen in ein einzelnes Projekt und erhalten eine feste Verzinsung, ohne Stimmrecht oder Miteigentum. Mitglieder einer Genossenschaft sind dagegen echte Miteigentümer, haben ein demokratisches Stimmrecht und beteiligen sich häufig an mehreren Projekten gleichzeitig. Dafür ist die Genossenschaftsmitgliedschaft langfristiger angelegt und nicht so kurzfristig liquidierbar wie ein zeitlich befristetes Darlehen.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Energiegenossenschaft?

Energiegenossenschaften sind körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig, können aber unter bestimmten Voraussetzungen vom Förderzweck-Privileg profitieren und Gewinne aus dem Genossenschaftsgeschäft begünstigt versteuern. Für Mitglieder gelten Dividenden in der Regel als Kapitalerträge und unterliegen der Abgeltungsteuer. Konkrete steuerliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab - eine steuerliche Beratung wird empfohlen.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

Jetzt kostenlos Fläche prüfen lassen

Reichen Sie jetzt Ihre Fläche in unserem Flächenauswahl-Tool ein – wir prüfen kostenlos und unverbindlich die Eignung für Agri-PV inkl. Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Netzanschluss.

Datenschutzerklärung Cookie-Richtlinie