Solarpark: Definition, Größe, Genehmigung
Ein Solarpark ist eine großflächige Photovoltaik-Anlage auf einer Freifläche, die ausschließlich der Stromerzeugung dient. Im Unterschied zu Agri-PV wird die Fläche nicht mehr landwirtschaftlich genutzt – sie verliert ihren Ackerstatus. Solarparks beginnen in der Praxis ab etwa 5 Hektar Fläche und können mehrere hundert Megawatt installierte Leistung erreichen.
Inhaltsverzeichnis
Solarpark auf den Punkt gebracht
- Definition: Großflächige Süd-ausgerichtete Freiflächen-PV-Anlage zur reinen Stromerzeugung – keine landwirtschaftliche Doppelnutzung
- Typische Größe: Ab ca. 5 Hektar; in Deutschland reichen Anlagen von wenigen MW bis über 600 MW (z. B. Energiepark Witznitz)
- Flächenbedarf: Aktuell rund 1 Hektar pro Megawatt installierter Leistung
- Genehmigung: In der Regel Bauleitverfahren mit Bebauungsplan erforderlich – außer bei Privilegierung nach § 35 BauGB (z. B. 200-m-Korridor an Autobahnen)
- Wichtige Abgrenzung: Die Fläche verliert ihren Ackerstatus – im Gegensatz zur Agri-PV
Was ist ein Solarpark?
Ein Solarpark – auch klassische Süd-ausgerichtete Freiflächen-Photovoltaikanlage genannt – ist eine bodengebundene, großflächige Photovoltaikanlage, die auf einer freien Fläche errichtet wird und ausschließlich der Stromerzeugung dient. Die Solarmodule werden auf einer Unterkonstruktion installiert, meist in Reihen mit fester Neigung nach Süden und als Ost-West-Anordnung.
Der erzeugte Gleichstrom wird über Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und über Transformatoren auf Mittel- oder Hochspannung angehoben. Anschließend erfolgt die Einspeisung am Netzverknüpfungspunkt. Im Unterschied zu Dachanlagen, die an oder auf Gebäuden montiert werden, ist ein Solarpark nach Definition des EEG eine Solaranlage, die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder einer baulichen Anlage angebracht ist.
Ende 2025 lieferten in Deutschland rund 21.700 Freiflächenanlagen knapp 40 GW installierte Leistung. Erstmals lag der jährliche Zubau durch Solarparks (8,2 GW) über dem der Dachanlagen (7,8 GW).
Welche Größen und Leistungen sind typisch?
Eine gesetzliche Mindestgröße für Solarparks gibt es nicht. In der Praxis projektieren Entwickler aber meist erst ab 5 Hektar zusammenhängender Fläche, weil kleinere Anlagen wirtschaftlich schwer darstellbar sind. Pro Hektar lassen sich heute etwa 1 Megawatt-peak (MWp) installieren – ein deutlicher Effizienzsprung gegenüber 2006, als noch rund 4 Hektar pro MW benötigt wurden.
Die Größenklassen lassen sich grob so einteilen:
- Kleine Solarparks: 1–5 MW (1–5 ha) – häufig kommunale oder regionale Projekte
- Mittlere Solarparks: 5–50 MW (5–50 ha) – Gros der Projekte in Deutschland
- Große Solarparks: 50–200 MW – meist über PPA direkt vermarktet
- Sehr große Anlagen: Über 200 MW – z. B. Energiepark Witznitz (Sachsen) mit rund 650 MW
Mit dem Solarpaket I wurde 2024 unter anderem vorgesehen, die Obergrenze für die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen für Freiflächenanlagen von 20 MW auf 50 MW anzuheben. Diese Anhebung ist Teil der beihilferelevanten Bestandteile des Solarpakets I; ihre Wirksamkeit hängt von der ausstehenden Genehmigung durch die Europäische Kommission ab. Größere Anlagen oberhalb der jeweiligen Schwelle kommen in der Regel ohne EEG-Förderung aus und werden über Direktvermarktung oder PPAs finanziert.
Solarpark vs. Agri-PV – Wo liegt der Unterschied?
Der zentrale Unterschied liegt in der Flächennutzung:
- Solarpark: Die Fläche wird ausschließlich für die Stromerzeugung genutzt. Sie verliert ihren landwirtschaftlichen Status, scheidet aus dem Betriebsvermögen aus und ist während der Laufzeit (typisch 20–30 Jahre) keiner Nahrungsmittelproduktion mehr zugänglich.
- Agri-PV: Die Fläche bleibt landwirtschaftlich nutzbar. Die DIN SPEC 91434 begrenzt den Verlust an landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch die Konstruktion auf maximal 10 % bei hochaufgeständerten und 15 % bei bodennahen Anlagen. Dualnutzung ist das prägende Merkmal: Der Acker bleibt Acker, gleichzeitig wird Solarstrom erzeugt.
Diese Abgrenzung hat handfeste Konsequenzen für Landwirte. Bei einem klassischen Solarpark entfällt die GAP-Förderfähigkeit der Fläche. Auch die erbschaftssteuerliche Privilegierung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen geht verloren, weil die Fläche zwangsweise aus dem Betriebsvermögen entnommen wird. Bei DIN-SPEC-konformer Agri-PV bleiben beide Vorteile dagegen erhalten.
Auch ökologisch ergibt sich ein anderes Bild: Während ein Solarpark die Fläche überwiegend mit extensiver Begrünung unter den Modulen kombiniert, verbindet Agri-PV die aktive Bewirtschaftung mit der Energieerzeugung – Ackerbau, Grünland oder Weidehaltung bleiben möglich.
Wie wird ein Solarpark genehmigt?
Solarparks sind in Deutschland grundsätzlich genehmigungspflichtig. Der Genehmigungsweg hängt davon ab, wo die Anlage gebaut werden soll:
Standardweg: Bebauungsplan
Im Regelfall muss die Standortgemeinde einen Bebauungsplan aufstellen und den Flächennutzungsplan ändern. Dafür wird das gesamte Bauleitverfahren mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchlaufen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans – die Gemeinde entscheidet im Rahmen ihrer Planungshoheit. In der Praxis dauert dieser Weg ein bis drei Jahre.
Privilegierter Weg: 200-m-Korridor
Solarparks im 200-Meter-Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen sind nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB privilegiert. Hier ist in der Regel kein Bebauungsplan erforderlich, der Genehmigungsweg ist deutlich kürzer. Im erweiterten 500-Meter-Korridor ist eine EEG-Förderung möglich, ein Bebauungsplan aber nötig.
Welche Flächen sind förderfähig?
Nach EEG sind unter anderem folgende Flächen für die Förderung qualifiziert:
- Konversionsflächen (ehemalige Militär-, Industrie- oder Deponiestandorte)
- Versiegelte Flächen
- Flächen im 500-m-Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen
- Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (Opt-in durch die jeweilige Landesregierung)
- Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten mit entsprechendem Bebauungsplan
Naturschutzgebiete, Natura-2000-Flächen, Überschwemmungsgebiete und entwässerte Moorböden ohne Wiederverness werden in der Regel ausgeschlossen. Mit dem Solarpaket I sind weitere Anpassungen bei der Kulisse förderfähiger Flächen vorgesehen, einschließlich neuer Regelungen für Moor-PV – deren Wirksamkeit hängt jedoch vom Abschluss des beihilferechtlichen Verfahrens bei der Europäischen Kommission ab.
Wirtschaftlichkeit und Vergütung
Solarparks werden in Deutschland über zwei Wege wirtschaftlich betrieben:
EEG-Ausschreibungen
Anlagen ab 1 MW installierter Leistung sind verpflichtet, an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilzunehmen. Der Höchstwert wird durch die Bundesnetzagentur festgelegt und liegt zuletzt im Bereich von rund 6,66 ct/kWh. Bei erfolgreichem Zuschlag erhält der Betreiber für 20 Jahre eine festgelegte Marktprämie. Die im Solarpaket I vorgesehene Anhebung der Schwelle von 20 auf 50 MW ist beihilferechtlich noch nicht abschließend wirksam.
Förderfreie Solarparks (PPA-Modell)
Ab einer Größe von rund 50 MW lassen sich Solarparks zunehmend wirtschaftlich auch ohne EEG-Förderung betreiben. Der Strom wird dann über langfristige Power Purchase Agreements (PPA) direkt an Industrieunternehmen, Energieversorger oder Stadtwerke verkauft. Die drei größten Solarparks der EnBW – Weesow-Wilmersdorf, Gottesgabe und Alttrebbin – wurden bereits förderfrei errichtet.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Ein Solarpark dient ausschließlich der Stromerzeugung – die Fläche verliert ihren Ackerstatus und ist während der Laufzeit nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar. Bei Agri-PV bleibt die Fläche zu mindestens 85 % landwirtschaftlich bewirtschaftbar (Doppelnutzung), der Ackerstatus bleibt erhalten und die GAP-Förderfähigkeit besteht weiter.
Eine gesetzliche Mindestgröße existiert nicht, in der Praxis sind aber etwa 5 Hektar zusammenhängende Fläche das wirtschaftliche Minimum. Pro Hektar lassen sich rund 1 MW installierte Leistung realisieren. Größere Flächen sind pro Megawatt günstiger zu errichten und erzielen daher meist höhere Pachtpreise.
Für Anlagen bis 1 MW liegt aktuell die feste Einspeisevergütung der Bundesnetzagentur in der Größenordnung von rund 6,79 ct/kWh. Größere Anlagen müssen sich an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen – der Höchstwert wird für jede Ausschreibungsrunde gesondert festgelegt und liegt zuletzt im Bereich von rund 6,8 ct/kWh. Anlagen ab etwa 50 MW werden zunehmend förderfrei über PPAs vermarktet.
Im Regelfall sind ein bis drei Jahre einzuplanen, da die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung viel Zeit beansprucht. Im 200-Meter-Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen entfällt der Bebauungsplan, sodass Genehmigungen deutlich schneller erteilt werden können.
Solarparks sind in Deutschland in der Regel auf 20 bis 30 Jahre angelegt. Nach Ablauf wird die Anlage vollständig zurückgebaut, die Materialien werden weitgehend recycelt. Seriöse Betreiber legen für den Rückbau Rücklagen an oder sichern ihn durch Bürgschaften ab. Anschließend kann die Fläche wieder anders genutzt werden – eine Renaturierung oder landwirtschaftliche Wiedernutzung ist möglich.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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