Stakeholder & Akzeptanz
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Was ist Bürgerbeteiligung bei Agri-PV?

Bürgerbeteiligung bezeichnet die finanzielle und ideelle Einbindung von Anwohnerinnen und Anwohnern an Agri-PV-Projekten. Das gängigste Instrument ist das qualifizierte Nachrangdarlehen, über das Bürgerinnen und Bürger einer Standortgemeinde feste Beträge - meist zwischen 500 und 25.000 Euro - zu attraktiven Zinsen anlegen können. Daneben existieren Genossenschaftsmodelle, Bürgerstromtarife und projektbezogene Beteiligungsgesellschaften. Ziel ist es, lokale Wertschöpfung zu sichern, Akzeptanz zu erhöhen und die Energiewende vor Ort zu verankern.

May 24, 2026

Inhaltsverzeichnis

Bürgerbeteiligung auf den Punkt gebracht

  • Direkte finanzielle Teilhabe: Anwohner können sich über Nachrangdarlehen, Genossenschaftsanteile oder Bürgerstromtarife am Projekt beteiligen
  • Attraktive Zinsen: Aktuelle Konditionen liegen bei 4,75 bis 6,3 Prozent p.a. über 5 bis 10 Jahre Laufzeit
  • Niedrige Einstiegssummen: Beteiligungen sind meist ab 500 Euro möglich, mit klaren Obergrenzen je Person
  • Akzeptanzeffekt: Wer mitprofitiert, identifiziert sich stärker mit dem Projekt vor der Haustür
  • Ergänzend zur kommunalen Beteiligung: Während § 6 EEG die Gemeindekasse adressiert, richtet sich die Bürgerbeteiligung an Privatpersonen

Was ist Bürgerbeteiligung im Kontext von Agri-PV?

Bürgerbeteiligung ist ein Sammelbegriff für Modelle, die Bürgerinnen und Bürgern vor Ort die Möglichkeit geben, finanziell, organisatorisch oder ideell an einem Agri-PV-Projekt teilzuhaben. Anders als die rein politische Beteiligung im Bauleitverfahren oder die pauschale kommunale Zuwendung nach § 6 EEG geht es hier um echte Teilhabe an der Wertschöpfung der Anlage.

Die Idee dahinter ist einfach: Eine Agri-PV-Anlage steht 30 Jahre und länger in der Landschaft. Wer in dieser Zeit nicht nur den Anblick, sondern auch einen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg hat, betrachtet das Projekt anders. Studien zur Akzeptanzforschung im Bereich erneuerbarer Energien zeigen seit Jahren, dass die Zustimmung in Standortgemeinden deutlich höher ausfällt, wenn lokale Beteiligungsmodelle existieren.

Ein Solarpark wird über Jahrzehnte Teil der Gemeinde. Bürgerbeteiligung sorgt dafür, dass die Menschen vor Ort nicht nur die Anlage sehen, sondern auch von ihr profitieren - und das macht den Unterschied bei der Akzeptanz.

Welche Beteiligungsmodelle gibt es?

Qualifiziertes Nachrangdarlehen

Das in Deutschland am häufigsten genutzte Modell. Bürgerinnen und Bürger gewähren der Projektgesellschaft ein verzinstes Darlehen mit einer festen Laufzeit - typischerweise zwischen 5 und 10 Jahren. Die rechtliche Grundlage bildet die sogenannte Schwarmfinanzierung nach § 2a Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), die es Anbietern erlaubt, ohne aufwendigen Wertpapierprospekt zu emittieren.

Charakteristisch sind folgende Merkmale:

  • Einstiegssumme oft ab 500 Euro, Obergrenze meist 10.000 bis 25.000 Euro pro Person
  • Feste Verzinsung, häufig zwischen 4,75 und 6,3 Prozent jährlich
  • Zeichnungsberechtigt sind in der Regel nur Personen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in der Standortgemeinde und den Nachbargemeinden
  • Nachrangigkeit: Im Insolvenzfall werden Darlehensgeber erst nach allen anderen Gläubigern bedient
  • Vollständiger Kapitalverlust ist als Risiko möglich und muss im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) ausgewiesen werden

Energiegenossenschaft

Eine eingetragene Genossenschaft (eG) erwirbt Anteile am Projekt oder betreibt es selbst. Mitglieder zahlen Geschäftsanteile ein und erhalten je nach Geschäftsverlauf eine jährliche Dividende. Das EEG 2023 hat den Begriff der Bürgerenergiegesellschaft in § 3 Nr. 15 neu gefasst: Sie muss aus mindestens 50 stimmberechtigten natürlichen Personen bestehen, von denen niemand mehr als 10 Prozent der Stimmrechte halten darf, und die Mehrheit muss aus der Standortregion stammen. Solche Gesellschaften können bei PV-Freiflächen bis 6 MW sogar ohne Teilnahme an Ausschreibungen über die EEG-Einspeisevergütung gefördert werden.

Bürgerstromtarife

Anwohner können den Strom aus dem örtlichen Solarpark zu vergünstigten Konditionen beziehen. Üblich sind Rabatte auf den Arbeitspreis über eine Laufzeit von ein bis zwei Jahren. Vattenfall etwa hat dieses Modell beim Solarpark Silberstedt eingesetzt - parallel zum Nachrangdarlehen. Bürgerstromtarife sind weniger ein Renditeinstrument als ein Akzeptanz- und Identifikationsangebot.

Projektbezogene Beteiligungsgesellschaft

Eine eigens gegründete GmbH oder KG bündelt das Kapital interessierter Bürger und beteiligt sich an der Projektgesellschaft. Vorteil: höhere Mitspracherechte. Nachteil: höhere Gründungs- und Verwaltungskosten, weshalb dieses Modell vor allem bei größeren Projekten ab etwa 10 MW genutzt wird.

Wie sehen typische Konditionen aus?

Die Marktpraxis hat sich in den vergangenen Jahren eingependelt. Aktuelle Bürgerbeteiligungen großer Energieversorger zeigen folgendes Bild:

  • EnBW Solarpark Bingen (2023): 5,25 Prozent p.a., Laufzeit 7 Jahre, Anlagebeträge von 500 bis 10.000 Euro
  • EnBW Solarpark Schwaigern (2024): 4,75 Prozent p.a., Laufzeit 7 Jahre, ebenfalls 500 bis 10.000 Euro
  • Vattenfall Solarpark Silberstedt (2024): 6,3 Prozent p.a. plus Bürgerstromtarif

Die Konditionen orientieren sich am allgemeinen Zinsniveau und am Risikoprofil des Projekts. Eine Faustregel: Der Zinssatz liegt typischerweise 1,5 bis 3 Prozentpunkte über dem aktuellen Festgeldzins, um die Nachrangigkeit angemessen zu vergüten.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten?

Wer Bürgerbeteiligungen öffentlich anbietet, bewegt sich im Kapitalmarktrecht. Drei Rahmenwerke sind besonders relevant:

  • Vermögensanlagengesetz (VermAnlG): Schwarmfinanzierungen bis 6 Millionen Euro pro Emittent benötigen statt eines Prospekts ein vereinfachtes Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)
  • EEG 2023, § 3 Nr. 15: Definiert die Voraussetzungen für privilegierte Bürgerenergiegesellschaften
  • Geldwäschegesetz (GwG): Identifikationspflichten für alle Zeichner

Für Projektentwickler wie Feldwerke bedeutet das in der Praxis: Die Beteiligung muss juristisch sauber strukturiert, transparent kommuniziert und sorgfältig administriert werden. Die Risiken müssen klar benannt sein, denn ein Nachrangdarlehen ist keine Bankeinlage und nicht durch Einlagensicherung geschützt.

Welche Wirkung hat Bürgerbeteiligung auf Agri-PV-Projekte?

Bürgerbeteiligung wirkt auf drei Ebenen:

  • Akzeptanz: Konflikte im Bauleitverfahren entschärfen sich, wenn ein erkennbarer Mehrwert für die Anwohner besteht
  • Regionale Wertschöpfung: Zinszahlungen bleiben in der Region und stärken die lokale Kaufkraft
  • Identifikation: Ein Projekt, an dem man finanziell beteiligt ist, wird zum eigenen Anliegen - Vandalismus und Widerstand gehen messbar zurück

Bürgerbeteiligung ist keine PR-Maßnahme, sondern ein strategischer Baustein. Sie wandelt potenzielle Kritiker in Mitprofiteure - und das ist über 30 Jahre Anlagenlaufzeit ein nicht zu unterschätzender Wert.

Wie sieht ein typischer Ablauf aus?

Eine Bürgerbeteiligung lässt sich grob in vier Phasen gliedern:

1. Strukturierung Wahl des Beteiligungsmodells (Nachrangdarlehen, Genossenschaft, Hybrid), Festlegung von Volumen, Zinssatz und Laufzeit, juristische Aufsetzung des VIB.

2. Vorinformation Bürgerinformationsveranstaltung in der Standortgemeinde, parallel zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG. Transparenz von Beginn an ist entscheidend.

3. Zeichnungsphase In der Regel ein vier- bis sechswöchiges Fenster, in dem zeichnungsberechtigte Personen ihre Beträge anlegen können. Bei Überzeichnung gilt häufig das Windhundprinzip oder eine Pro-rata-Zuteilung.

4. Auszahlung und Verzinsung Jährliche oder halbjährliche Zinszahlung über die gesamte Laufzeit, am Ende Rückzahlung der Anlagesumme. Die Erträge sind als Kapitalerträge zu versteuern.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Wer darf sich an einer Bürgerbeteiligung beteiligen?

Zeichnungsberechtigt sind in der Regel volljährige Personen mit Erst- oder Zweitwohnsitz in der Standortgemeinde und definierten Nachbargemeinden. Die genaue Abgrenzung legt der Projektträger im Vermögensanlagen-Informationsblatt fest. Manche Modelle öffnen die Beteiligung auch für überregionale Zeichner, sobald das lokale Kontingent ausgeschöpft ist.

Welche Risiken birgt ein Nachrangdarlehen?

Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen ist keine Bankeinlage und nicht durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Im Insolvenzfall der Projektgesellschaft werden Darlehensgeber erst nach allen anderen Gläubigern bedient. Im schlimmsten Fall droht ein vollständiger Kapitalverlust. Die Risiken müssen im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) ausgewiesen sein - lesen Sie dieses vor der Zeichnung sorgfältig.

Wie unterscheidet sich Bürgerbeteiligung von der kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG?

Die kommunale Beteiligung ist eine freiwillige Zuwendung des Betreibers an die Standortgemeinde von bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde - das Geld fließt in den Gemeindehaushalt. Bürgerbeteiligung hingegen richtet sich an einzelne Privatpersonen, die ihr eigenes Kapital einsetzen und dafür Zinsen oder Dividenden erhalten. Beide Instrumente ergänzen sich und sollten in einem guten Projekt gemeinsam zum Einsatz kommen.

Müssen Erträge aus Bürgerbeteiligungen versteuert werden?

Ja. Zinsen aus Nachrangdarlehen gelten als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Einzelveranlagung) kann genutzt werden. Bei Genossenschaftsdividenden gelten ähnliche Regeln, allerdings mit Besonderheiten bei Sachausschüttungen.

Können sich auch Landwirte am eigenen Agri-PV-Projekt finanziell beteiligen?

Ja, und es ist sogar üblich. Verpächter erhalten ohnehin Pachteinnahmen aus dem Projekt, können aber zusätzlich Nachrangdarlehen zeichnen oder Mitglied einer Bürgerenergiegenossenschaft werden. Bei Hybridmodellen ist außerdem eine direkte Umsatzbeteiligung am Stromertrag möglich. So lassen sich verschiedene Einnahmequellen aus demselben Projekt kombinieren.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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