Was ist ein PPA (Power Purchase Agreement)?
Ein PPA (Power Purchase Agreement, deutsch: Stromabnahmevertrag) ist ein langfristiger, bilateral ausgehandelter Liefervertrag zwischen einem Stromerzeuger und einem Abnehmer über Menge, Preis, Laufzeit und Abrechnungsform von Strom. Im Kontext von Agri-PV-Direktinvestments ist das PPA eine Form der sonstigen Direktvermarktung außerhalb der EEG-Förderung und sichert Anlagenbetreibern über Laufzeiten von typischerweise fünf bis 20 Jahren planbare Erlöse. Es dient als Alternative oder Ergänzung zur staatlich geregelten Vergütung und prägt damit die Erlös- und Risikostruktur eines Solarinvestments.
Inhaltsverzeichnis
PPA auf den Punkt gebracht
- Definition: Langfristiger, bilateral ausgehandelter Stromabnahmevertrag zwischen Erzeuger und Abnehmer als Form der Direktvermarktung außerhalb der EEG-Förderung
- Vertragsgegenstand: Menge, Preis, Laufzeit, Lieferort und Abrechnungsform werden frei verhandelt
- Laufzeit: Typischerweise 5 bis 20 Jahre – deutlich länger als an Spot- oder Terminmärkten
- Preismodelle: Festpreis (Fixed PPA) oder börsenpreisgekoppelt (Floating PPA)
- Liefervarianten: Physisch (On-Site / Off-Site) oder rein finanziell (synthetisches bzw. virtuelles PPA)
- Abgrenzung: Keine gesetzliche Marktprämie oder Einspeisevergütung, sondern privatrechtlich gesicherte Erlöse
- Relevanz für Investoren: Prägt Erlösstabilität, Planbarkeit und Risikoprofil eines Agri-PV-Direktinvestments
Was bedeutet ein PPA konkret?
Ein Power Purchase Agreement (PPA), auf Deutsch Stromabnahmevertrag, ist ein langfristiger Liefervertrag, in dem ein Stromerzeuger und ein Abnehmer die Konditionen für den Bezug von Strom direkt miteinander vereinbaren. Geregelt werden insbesondere die Liefermenge, der Preis, die Laufzeit, der Lieferort sowie die Art der Abrechnung. Anders als beim kurzfristigen Verkauf an der Strombörse entsteht so eine über viele Jahre kalkulierbare Erlösbasis.
Für Erzeuger und Anlagenbetreiber schafft ein PPA Planungs- und Finanzierungssicherheit, da die Einnahmen weitgehend unabhängig von kurzfristigen Preisschwankungen am Spotmarkt werden. Für Abnehmer – typischerweise Industrieunternehmen, Stadtwerke oder Energieversorger – sichert das PPA langfristig einen festen oder kalkulierbaren Strompreis und ermöglicht zugleich über Herkunftsnachweise den Bezug von Grünstrom zur Erfüllung von Nachhaltigkeits- und ESG-Zielen.
Das PPA verlagert das Erlösrisiko von der kurzfristigen Börsenpreisbildung hin zu einer langfristigen, vertraglich fixierten Beziehung. Damit reduziert es die Volatilität der Einnahmen – ein zentraler Faktor für die Bewertung eines Solarinvestments.
Welche Arten von PPAs gibt es?
PPAs lassen sich nach Stromfluss, Standort und Preisgestaltung unterscheiden. Für die Einordnung eines Agri-PV-Investments sind vor allem folgende Differenzierungen relevant:
- Physisches PPA: Der Strom wird tatsächlich geliefert – entweder direkt vor Ort beim Verbraucher (On-Site) oder über das öffentliche Netz an einen entfernten Abnehmer (Off-Site).
- Synthetisches (virtuelles) PPA: Ein reines Finanzinstrument ohne physische Lieferung. Erzeuger und Abnehmer gleichen die Differenz zwischen einem vereinbarten Referenzpreis und dem tatsächlichen Börsenpreis aus – eine Form der Preisabsicherung (Hedging).
- Fixed PPA: Der Preis ist über die gesamte Laufzeit fixiert und leitet sich aus dem erwarteten Marktwert sowie Terminmarkterwartungen ab.
- Floating PPA: Der Preis ist an den Börsenpreis gekoppelt, häufig mit vereinbarten Unter- und Obergrenzen (Floor und Cap).
Daneben existieren Sonderformen wie Corporate PPAs (direkt mit Industrieabnehmern), Utility PPAs (mit Energieversorgern oder Direktvermarktern) sowie Greenfield PPAs für neu errichtete Anlagen. Welche Variante sich eignet, hängt von Anlagengröße, Standort, Förderstatus und der gewünschten Risikoverteilung ab.
Welche Rolle spielt das PPA im Agri-PV-Investment?
Agri-PV-Anlagen sind in der Regel gewerblich strukturierte Freiflächenanlagen, deren Strom entweder über die geförderte Direktvermarktung mit Marktprämie oder über ein PPA vermarktet wird. Besonders bei Anlagen, die keine EEG-Förderung erhalten oder deren Förderzeitraum ausläuft, ist das PPA ein zentrales Instrument zur Sicherung der Erlöse. Mit dem fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien und dem Auslaufen der EEG-Vergütung für immer mehr Bestandsanlagen gewinnt diese Vermarktungsform weiter an Bedeutung.
Für die wirtschaftliche Bewertung eines Direktinvestments ist die Ausgestaltung der Stromvermarktung ein wesentlicher Faktor:
- Erlösstabilität: Ein langfristiges Fixed PPA glättet Schwankungen der Börsenpreise und erhöht die Prognosesicherheit der Einnahmen.
- Absicherung gegen negative Strompreise: Phasen mit negativen Börsenpreisen, die zuletzt zugenommen haben, können über die Vertragsgestaltung teilweise abgefedert werden.
- Bonitätsabhängigkeit: Die Werthaltigkeit eines PPA steht und fällt mit der Bonität des Abnehmers über die gesamte, oft zweistellige Laufzeit.
- Marktumfeld: Durch den starken Zubau von Wind- und Solarkapazitäten ist das Stromangebot gestiegen, wodurch Abnehmer in den vergangenen Jahren tendenziell bessere Konditionen verhandeln konnten.
Für Investoren ist nicht allein die Höhe des vereinbarten Preises entscheidend, sondern die Kombination aus Preisniveau, Laufzeit, Vertragsgestaltung und Bonität des Abnehmers. Diese Faktoren bestimmen gemeinsam, wie verlässlich die kalkulierten Erlöse tatsächlich fließen.
Wie entwickeln sich PPA-Preise und welche Risiken bestehen?
Die Preisbildung bei PPAs orientiert sich am erwarteten Marktwert des Solarstroms und an den Terminmarkterwartungen. Marktbeobachtungen verorten Preise für Solar-PPAs in Deutschland zuletzt in einer Spanne von rund 60 bis 70 Euro je Megawattstunde, wobei die konkrete Höhe stark von Laufzeit, Anlagenprofil und Verhandlungsposition abhängt. Diese Angaben sind Momentaufnahmen und keine Prognose; die künftige Entwicklung hängt maßgeblich davon ab, wie sich Angebot und Nachfrage am Strommarkt entwickeln.
Bei aller Planbarkeit ist ein PPA kein risikofreies Instrument. Die wichtigsten Risiken im Überblick:
- Preisrisiko: Bei Floating PPAs schlagen Börsenpreisschwankungen direkt auf die Erlöse durch; bei Fixed PPAs besteht das Risiko, an längerfristig steigenden Marktpreisen nicht zu partizipieren.
- Bonitäts- und Ausfallrisiko: Fällt der Abnehmer während der langen Laufzeit aus, kann der vereinbarte Erlösstrom entfallen.
- Volumen- und Profilrisiko: Solarstrom fällt wetterabhängig und nicht steuerbar an, was die Lieferung gegenüber einem festen Lieferprofil erschwert.
- Risiko negativer Strompreise: In Phasen negativer Börsenpreise kann die Einspeisung zeitweise unwirtschaftlich werden.
Zur Absicherung werden PPAs in der Praxis häufig mit Strom-Forwards und weiteren Hedging-Strategien kombiniert. Branchenverbände wie die European Federation of Energy Traders (EFET) haben zudem Musterverträge erarbeitet, die gängige Klauseln zu Mengen, Lieferzeiten, Preisen und Kündigung standardisieren.
Steuerliche Einordnung und Hinweis
Die Wahl der Vermarktungsform – PPA oder geförderte Direktvermarktung – ändert nichts an der grundsätzlichen Behandlung der Agri-PV-Anlage als gewerbliches, bewegliches Wirtschaftsgut. Erlöse aus einem PPA stellen ebenso wie Vergütungen nach dem EEG gewerbliche Einkünfte dar und unterliegen der Einkommen- und Gewerbesteuer. Die Eignung der Anlage für steuerliche Instrumente wie den Investitionsabzugsbetrag knüpft an die Eigenschaft als selbständig nutzbares Wirtschaftsgut an, nicht an die Erlösquelle.
Wichtig: Die hier dargestellten Zusammenhänge sind allgemeine Informationen und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die konkrete steuerliche und wirtschaftliche Wirkung eines PPA-basierten Investments hängt von der Vertragsgestaltung, der individuellen Gewinnsituation und dem persönlichen Steuersatz ab. Eine Beratung im Einzelfall durch einen Steuerberater ist unverzichtbar.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Bei der EEG-Vergütung sind Erlöshöhe und Anspruch staatlich geregelt und über 20 Jahre gesetzlich abgesichert. Ein PPA ist dagegen ein frei verhandelter, privatrechtlicher Vertrag, dessen Preis sich aus Marktwert und Terminmarkterwartungen ableitet. PPAs bieten dadurch mehr Flexibilität, aber auch ein höheres Markt- und Bonitätsrisiko, da die Sicherheit von der Vertragsgestaltung und der Bonität des Abnehmers abhängt.
Bei einem physischen PPA wird der Strom tatsächlich an den Abnehmer geliefert, etwa über das öffentliche Netz (Off-Site) oder direkt vor Ort (On-Site). Ein synthetisches oder virtuelles PPA ist dagegen ein reines Finanzinstrument zur Preisabsicherung ohne physische Lieferung: Erzeuger und Abnehmer gleichen lediglich die Differenz zwischen einem vereinbarten Festpreis und dem tatsächlichen Börsenpreis aus.
Solar-PPAs werden meist über Zeiträume von fünf bis 20 Jahren abgeschlossen. Kürzere Laufzeiten bieten mehr Flexibilität, längere erhöhen die Planungs- und Finanzierungssicherheit. Für Anlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung (Post-EEG-Anlagen) sind PPAs ein zentrales Instrument, um den wirtschaftlichen Weiterbetrieb zu sichern.
Zentrale Risiken sind das Preisrisiko bei variabel ausgestalteten Verträgen, das Bonitäts- und Ausfallrisiko des Abnehmers über die lange Laufzeit sowie das Volumen- und Profilrisiko, da Solarstrom wetterabhängig und nicht steuerbar anfällt. Hinzu kommt das Risiko negativer Strompreise, bei denen die Einspeisung zeitweise unwirtschaftlich werden kann. Eine sorgfältige Prüfung der Vertragsbedingungen ist daher essenziell.
Die Vermarktungsform – PPA oder EEG-Vergütung – ändert nichts an der grundsätzlichen IAB-Fähigkeit der Anlage, da diese an die Eigenschaft als bewegliches, betrieblich genutztes Wirtschaftsgut anknüpft, nicht an die Erlösquelle. Beide Erlösformen führen zu gewerblichen Einkünften. Die konkreten steuerlichen Auswirkungen hängen vom Einzelfall ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.