Stakeholder & Akzeptanz
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Was ist das Landschaftsbild bei Agri-PV?

Das Landschaftsbild bezeichnet das visuell wahrnehmbare Erscheinungsbild von Natur und Landschaft – geprägt durch Vielfalt, Eigenart und Schönheit. Im Agri-PV-Kontext ist es ein zentrales Schutzgut nach § 14 BNatSchG und ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz vor Ort. Eine sorgfältige Planung mit Eingrünung, Höhenstaffelung und Berücksichtigung der Sichtachsen stellt sicher, dass sich eine Agri-PV-Anlage harmonisch in die Landschaft einfügt.

May 24, 2026

Inhaltsverzeichnis

Landschaftsbild auf den Punkt gebracht

  • Rechtlich geschütztes Gut: Das Landschaftsbild ist in § 14 BNatSchG gleichwertig zum Naturhaushalt verankert
  • Bewertungskriterien: Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft – sowie der Erholungswert
  • Eingriffsregelung greift: Erhebliche Beeinträchtigungen müssen vermieden, ausgeglichen oder ersetzt werden
  • Vorteil von Agri-PV: Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt sichtbar erhalten – die Fläche wirkt weiterhin als Agrarlandschaft
  • Akzeptanzfaktor: Gestaltung und frühzeitige Beteiligung der Anwohner sind entscheidend für die lokale Zustimmung

Was bedeutet Landschaftsbild im Agri-PV-Kontext?

Das Landschaftsbild ist die sinnlich wahrnehmbare Erscheinung einer Landschaft – also alles, was Menschen sehen, wenn sie einen Naturraum betrachten. Es umfasst Geländeformen, Vegetation, Gewässer, Bebauung und die typischen Strukturen einer Region. Während der Naturhaushalt eher die ökologischen Funktionen beschreibt, steht das Landschaftsbild für die ästhetische und kulturelle Dimension einer Landschaft.

Bei der Planung von Agri-PV-Anlagen spielt das Landschaftsbild eine doppelte Rolle: Einerseits ist es ein rechtlich geschütztes Gut, andererseits ein zentraler Faktor für die gesellschaftliche Akzeptanz. Anders als bei klassischer Freiflächen-Photovoltaik bleibt bei Agri-PV die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche sichtbar – der Acker wirkt weiterhin als Acker, das Grünland weiterhin als Weide. Das verändert die Wahrnehmung im Vergleich zu reinen Solarparks deutlich.

Eine Agri-PV-Anlage ist kein industrieller Fremdkörper, sondern eine funktionale Erweiterung der Kulturlandschaft. Durch durchdachte Gestaltung kann sie sich harmonisch in das gewachsene Landschaftsbild einfügen.

Wie wird das Landschaftsbild rechtlich bewertet?

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt das Landschaftsbild auf eine Stufe mit dem Naturhaushalt. Nach § 14 BNatSchG gelten Veränderungen, die das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, als Eingriffe in Natur und Landschaft. Bewertungsmaßstab sind die in § 1 BNatSchG genannten Kriterien:

  • Vielfalt der Landschaftselemente und Strukturen
  • Eigenart der gewachsenen Kulturlandschaft
  • Schönheit als ästhetischer Eigenwert
  • Erholungswert für die Bevölkerung

Für Agri-PV-Anlagen greift die Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG entweder über die kommunale Bauleitplanung (§ 1a Abs. 3 BauGB) oder direkt über das Naturschutzrecht – je nachdem, ob die Anlage über einen Bebauungsplan oder als privilegiertes Vorhaben nach § 35 BauGB errichtet wird. Im Bauleitverfahren wird die landschaftsbildliche Wirkung der Anlage geprüft und mit Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen verbunden.

Stufen der Eingriffsregelung

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung folgt einer klaren Reihenfolge:

  • Vermeidung: Erhebliche Beeinträchtigungen werden von vornherein minimiert – etwa durch Standortwahl, Höhenanpassung oder Eingrünung
  • Ausgleich: Verbleibende Beeinträchtigungen werden am selben Ort durch Aufwertungsmaßnahmen kompensiert
  • Ersatz: Wo Ausgleich nicht möglich ist, werden Ersatzmaßnahmen in der Region umgesetzt

Welche Faktoren beeinflussen die visuelle Wirkung?

Die landschaftsbildliche Wirkung einer Agri-PV-Anlage hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Standortanalyse systematisch bewertet werden:

Standortbezogene Faktoren

  • Topografie: Anlagen in Hanglage sind weiter sichtbar als in Tallage oder hinter Geländekanten
  • Vorbelastung: Bereits bestehende technische Strukturen wie Hochspannungsleitungen oder Gewerbegebiete reduzieren die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes
  • Sichtachsen: Nähe zu Wohngebieten, Wanderwegen, Aussichtspunkten oder denkmalgeschützten Ortsbildern
  • Schutzgebietsstatus: Lage innerhalb oder am Rand von Landschaftsschutzgebieten erhöht die Anforderungen erheblich

Anlagenbezogene Faktoren

  • Höhe und Bauform: Hochgeständerte Systeme mit über 2,10 Metern lichter Höhe sind weithin sichtbar, bodennahe oder vertikale Systeme weniger
  • Flächengröße und Zuschnitt: Kompakte, an Feldgrenzen orientierte Anlagen wirken weniger störend als ausufernde Konfigurationen
  • Modulanordnung: Nachgeführte Systeme verändern ihre Erscheinung im Tagesverlauf und wirken dynamischer
  • Einzäunung und Nebenanlagen: Trafostationen, Zäune und Wege beeinflussen die Gesamtwirkung mit

Welche Maßnahmen sichern die Einbindung in die Landschaft?

Eine landschaftsverträgliche Planung beginnt nicht erst bei der Eingrünung, sondern bereits bei der Standortwahl. In der Flächenprüfung werden landschaftsbildlich sensible Bereiche identifiziert und Konflikte frühzeitig erkannt.

Vermeidungsmaßnahmen

Bei aufgeständerten Agri-PV-Anlagen mit Höhen von vier bis sechs Metern können klassische Eingrünungen den Blick auf die Anlage nur teilweise verdecken. Wirksamer sind daher kombinierte Ansätze:

  • Standortintegration: Einbettung in natürliche Senken, Nutzung vorhandener Geländekanten und Gehölzstrukturen
  • Gliedernde Anpflanzungen: Hecken oder Baumreihen unterteilen größere Flächen optisch
  • Topografische Kleinstrukturen: Raine, Mulden und Geländekanten innerhalb der Anlage
  • Farb- und Materialwahl: Matte, reflexionsarme Oberflächen reduzieren Lichteffekte

Eingrünung mit gebietsheimischen Gehölzen

Untere Naturschutzbehörden empfehlen typischerweise mindestens dreireihige Hecken mit etwa fünf Metern Breite. Verwendet werden ausschließlich gebietsheimische, standortgerechte Laubgehölze – häufig genannte Arten sind:

  • Stieleiche, Hainbuche, Feldahorn
  • Hasel, Hartriegel, Pfaffenhütchen
  • Wildapfel, Wildbirne, Hundsrose, Gemeiner Schneeball

Pro Pflanzabschnitt sollten mindestens vier verschiedene Arten in einem Raster von etwa einem Meter gesetzt werden. Diese Eingrünung erfüllt eine Doppelfunktion: Sie verdeckt nicht nur Sichtbeziehungen, sondern fördert auch die Artenvielfalt und ergänzt die Biodiversitätsstreifen innerhalb der Anlage.

Ausgleichsmaßnahmen

Wo Beeinträchtigungen nicht vollständig vermieden werden können, kommen Ausgleichsmaßnahmen zum Einsatz:

  • Zielgerichtete Aufwertung angrenzender Landschaftsbereiche durch Gehölzpflanzungen oder Strukturanreicherung
  • Wiederherstellung historischer Landschaftselemente wie Streuobstwiesen, Hohlwege oder Trockenmauern
  • Anlage von Blühstreifen und artenreichem Grünlandunterwuchs, die zugleich die Erholungsfunktion stärken

Wie hängen Landschaftsbild und Akzeptanz zusammen?

Sorgen um das Landschaftsbild sind in lokalen Debatten oft das am stärksten emotional aufgeladene Argument gegen Agri-PV-Projekte. Studien zeigen jedoch, dass die wahrgenommene Veränderung stark von der Art der Kommunikation und Beteiligung abhängt. Wer die Anlage nur als fertige Planung präsentiert bekommt, beurteilt sie meist kritischer als wer in die Gestaltung einbezogen war.

Bewährte Strategien für eine landschaftsbildverträgliche Projektentwicklung sind:

  • Frühe Visualisierung: Sichtbarkeitsanalysen, 3D-Modelle und Fotomontagen aus relevanten Blickpunkten
  • Partizipative Planung: Einbeziehung von Anwohnern, Gemeinde und Naturschutzbehörden in die Gestaltung
  • Transparente Kommunikation: Offene Darstellung von Höhen, Abständen und Eingrünungskonzepten
  • Lokale Wertschöpfung: Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG und Bürgerbeteiligung schaffen ein Gegengewicht zur visuellen Veränderung

Akzeptanz für das Landschaftsbild entsteht nicht durch Verstecken der Anlage, sondern durch nachvollziehbare Planung. Wer sieht, wie sorgfältig Standort, Höhe und Eingrünung abgestimmt wurden, urteilt anders als wer nur das Endergebnis sieht.

Agri-PV vs. klassische Freiflächen-PV im Landschaftsbild

Im Vergleich zu reinen Solarparks bietet Agri-PV einen wesentlichen Vorteil für das Landschaftsbild: Der Charakter als landwirtschaftlich genutzte Fläche bleibt erkennbar. Zwischen den Modulreihen wachsen weiterhin Getreide, Gemüse oder Grünland; Weidetiere sind sichtbar; der jahreszeitliche Wandel der Kulturen bleibt erhalten. Damit wird die für viele Regionen prägende Agrarlandschaft nicht durch eine technische Sonderfläche ersetzt, sondern um eine zusätzliche Funktion erweitert. Dieser Erhalt der landschaftlichen Eigenart ist auch ein Argument im naturschutzfachlichen Abwägungsprozess und unterstützt die Einordnung als Beitrag zur Energiewende ohne strukturellen Bruch in der Kulturlandschaft.

Häufig gestellte Fragen

Welche Flächen kommen für Agri-PV-Anlagen in Frage?

Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.

Was kann auf der Fläche angebaut werden?

Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.

Kann eine Agri-PV-Anlage auch auf einer Fläche mit Nutztierhaltung gebaut werden?

Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.

Wie breit ist der Bewirtschaftungsstreifen?

Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Inwieweit wird die Nutzung der Fläche für die Landwirtschaft beeinflusst?

Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.

Wie sind die Auswirkungen einer Agri-PV-Anlage auf den landwirtschaftlichen Ertrag?

Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.

Wie trägt die Agri-PV Anlage zur ökologischen Aufwertung der Fläche bei ?

Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.

Welche Genehmigungen sind erforderlich, um Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu errichten?

Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:

Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.

Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).

Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.

Wie wird Natur- und Artenschutz bei einem Agri-PV-Projekt berücksichtigt?

Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.

Wird Boden versiegelt oder die Fläche dauerhaft „verbraucht“?

Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.

Ist eine Agri-PV-Anlage automatisch ein Eingriff in das Landschaftsbild?

Eine Agri-PV-Anlage gilt nach § 14 BNatSchG als Eingriff, wenn sie das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann. Die Erheblichkeit wird im Einzelfall geprüft und hängt von Standort, Bauform und Vorbelastung ab. In der Regel ist eine Ausgleichs- oder Ersatzpflicht über das Bauleitverfahren oder direkt nach Naturschutzrecht zu erfüllen.

Dürfen Agri-PV-Anlagen in Landschaftsschutzgebieten errichtet werden?

Grundsätzlich sind Handlungen verboten, die den Charakter eines Landschaftsschutzgebiets verändern. Eine Realisierung ist nur möglich, wenn die zuständige Behörde eine Befreiung erteilt oder die Schutzverordnung über eine Zonierung angepasst wird. Hier ist die frühzeitige Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde besonders wichtig.

Wie hoch sind die Kosten für Eingrünung und Landschaftsbild-Ausgleich?

Die Kosten variieren stark je nach Anlagengröße, Standort und Auflagen. Sie umfassen typischerweise Heckenpflanzungen, Pflegekosten über mindestens 25 bis 30 Jahre sowie gegebenenfalls externe Ausgleichsflächen. Bei seriösen Projekten sind diese Aufwendungen Teil der Gesamtkalkulation und beeinflussen die Pachtkonditionen nicht.

Können Anwohner die Gestaltung der Anlage mitbestimmen?

Im Bauleitverfahren gibt es eine formelle Beteiligung der Öffentlichkeit. Darüber hinaus setzen viele Betreiber auf freiwillige, frühzeitige Dialogformate. Wünsche zu Sichtachsen, Eingrünungsbäumen oder Wegeverbindungen können dabei häufig in die Planung einfließen, solange sie technisch und rechtlich umsetzbar sind.

Was passiert mit dem Landschaftsbild nach Ende der Laufzeit?

Nach Ablauf der typischen 30-jährigen Laufzeit wird die Anlage gemäß Rückbauverpflichtung vollständig zurückgebaut. Die Fläche kehrt zur reinen landwirtschaftlichen Nutzung zurück. Die zwischenzeitlich angelegten Eingrünungen und Biodiversitätsstrukturen bleiben in der Regel erhalten und bereichern das Landschaftsbild langfristig.

Warum produzieren Agri-PV Anlagen mehr Strom als Freiflächen Solaranlagen ?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.

Warum erreichen Agri-PV Anlagen einen höheren Wert in der Direktvermarktung als Freiflächen Solaranlagen?

Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.

Warum bekommen Agri-PV Anlagen eine höhere EEG-Vergütung als Freiflächen Solaranlagen?

Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.

Wie lange kann man mit Erträgen rechnen?

Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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