Flächenprüfung Agri-PV: Was wird geprüft?
Die Flächenprüfung – auch Standortanalyse genannt – ist die systematische Bewertung einer landwirtschaftlichen Fläche auf ihre Eignung für eine Agri-PV-Anlage. Sie umfasst solare, bodenkundliche, rechtliche, naturschutzfachliche und landwirtschaftliche Kriterien. Eine fundierte Standortanalyse steht am Anfang jedes seriösen Agri-PV-Projekts und schützt Landwirt wie Betreiber vor Fehlinvestitionen.
Inhaltsverzeichnis
Flächenprüfung auf den Punkt gebracht
- Erste Weichenstellung: Die Standortanalyse entscheidet noch vor Vertragsunterzeichnung, ob ein Projekt technisch, rechtlich und landwirtschaftlich machbar ist
- Multikriterien-Prüfung: Sonneneinstrahlung, Bodenqualität, Netzanschluss, Schutzgebiete und Bewirtschaftung werden gemeinsam bewertet
- Kostenfrei für Landwirte: Seriöse Betreiber übernehmen die Standortanalyse vollständig – ohne Verpflichtung zum späteren Pachtvertrag
- DIN-SPEC-Vorgaben: Die DIN SPEC 91434 liefert den normativen Rahmen für die landwirtschaftliche Nutzbarkeit nach dem Bau
- Schutz vor Fehlinvestitionen: Eine fundierte Standortanalyse reduziert Risiken in allen späteren Projektphasen erheblich
Was ist die Flächenprüfung bei Agri-PV?
Die Flächenprüfung – oft auch Standortanalyse oder Site Assessment genannt – ist der systematische Bewertungsprozess, mit dem die Eignung einer landwirtschaftlichen Fläche für eine Agri-Photovoltaik-Anlage geprüft wird. Sie steht am Anfang jedes seriösen Agri-PV-Projekts und entscheidet darüber, ob ein Vorhaben überhaupt realisiert werden kann.
Anders als bei klassischer Freiflächen-Photovoltaik reicht es bei Agri-PV nicht aus, nur Einstrahlung und Netzanschluss zu betrachten. Da die landwirtschaftliche Hauptnutzung erhalten bleiben muss, fließen technische, rechtliche, naturschutzfachliche und agronomische Kriterien gleichgewichtet in die Bewertung ein. Das Ergebnis ist eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Landwirt und Projektierer.
Die Flächenprüfung ist die wichtigste Vorabentscheidung in einem Agri-PV-Projekt: Hier wird geklärt, ob die Fläche die technischen, rechtlichen und landwirtschaftlichen Anforderungen erfüllt – bevor Ressourcen in die detaillierte Planung fließen.
Welche Kriterien werden bei der Standortanalyse geprüft?
Solare Standortbedingungen
Die Sonneneinstrahlung bildet die Grundlage für die spätere Stromproduktion. In Deutschland reicht die jährliche Globalstrahlung von rund 950 kWh/m² im Norden bis zu 1.300 kWh/m² im Süden. Ausgewertet werden unter anderem:
- Mittlere Globalstrahlung am Standort (DWD-Daten, langjähriges Mittel)
- Verschattung durch umliegende Topografie, Gebäude oder Bewuchs
- Exposition und Hangneigung der Fläche
- Mögliche Ausrichtung der Modulreihen – Süd, Ost-West oder Nord-Süd bei vertikalen Systemen
Bodenbeschaffenheit und landwirtschaftliche Eignung
Ein Bodengutachten klärt, ob die Fläche die geplante Bodenbewirtschaftung auch nach dem Bau ermöglicht. Geprüft werden Bodenart, Bodenwertzahl, Drainageverhältnisse und die geplante Fruchtfolge. Auf hochwertigen Ackerböden mit einer Bodenwertzahl über 55 darf gemäß den EEG-Regelungen nur DIN-SPEC-konforme Agri-PV errichtet werden – klassische Freiflächen-PV ist dort ausgeschlossen. Die Tragfähigkeit des Bodens entscheidet zusätzlich darüber, ob Rammprofile oder Schraubfundamente verwendet werden können.
Netzanschluss und Einspeisemöglichkeit
Ohne tragfähigen Netzverknüpfungspunkt bleibt der beste Standort wirtschaftlich wertlos. In der Flächenprüfung werden daher folgende Punkte geklärt:
- Entfernung zum nächsten Einspeisepunkt – Umspannwerk oder Trafostation
- Verfügbare Anschlusskapazität beim zuständigen Verteilnetzbetreiber
- Voraussichtliche Kosten und Dauer des Anschlussverfahrens
- Risiko für Abregelung aufgrund regionaler Netzengpässe
Rechtliche und planungsrechtliche Rahmenbedingungen
Auch wenn Agri-PV durch das Solarpaket I rechtlich gestärkt wurde, ist nicht jede Fläche bebaubar. In der Flächenprüfung werden geklärt:
- Festsetzungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
- Notwendigkeit eines Bauleitverfahrens oder Möglichkeit einer Privilegierung nach § 35 BauGB
- Vorgaben des Landesentwicklungsplans und der Regionalplanung
- Eigentumsverhältnisse, Pachtverträge und Wegerechte
- Erhalt des Ackerstatus und der GAP-Förderfähigkeit
Naturschutz und Umweltauflagen
Naturschutzrechtliche Restriktionen können ein Projekt frühzeitig stoppen. Geprüft werden insbesondere:
- Lage in oder angrenzend zu Schutzgebieten – FFH-, Natura-2000-, Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiete
- Vorkommen geschützter Arten und Biotope
- Eingriffsregelung und mögliche Ausgleichsmaßnahmen
- Vorgaben zur Mindestbreite von Biodiversitätsstreifen
Landwirtschaftliche Bewirtschaftungsfähigkeit
Da die Landwirtschaft die Hauptnutzung bleibt, ist die Bewirtschaftungslogik ein zentraler Prüfpunkt. Eingebunden in die Analyse werden:
- Vorhandener Maschinenpark und benötigte Bearbeitungsbreiten
- Geplante Kulturen und ihre Lichtansprüche
- Notwendige lichte Höhe bei Acker- oder Weidenutzung
- Erschließung und Wegeführung für An- und Abtransporte
Eine seriöse Standortanalyse betrachtet die Fläche nie nur aus der Solarperspektive. Sie fragt zuerst, wie der landwirtschaftliche Betrieb weiterläuft – und gestaltet die Anlage daran aus.
Wie läuft eine Flächenprüfung praktisch ab?
Die Standortanalyse folgt typischerweise einem mehrstufigen Prozess, der mit überschaubarem Aufwand für den Landwirt startet und sich bei positiver Vorbewertung schrittweise vertieft.
1. Schreibtisch-Prüfung (Desktop-Analyse)
Auf Basis öffentlich verfügbarer Daten – Geodaten, Bodenkarten, DWD-Strahlungswerte, Schutzgebietsverzeichnisse und Netzkarten – wird die Fläche zunächst grob bewertet. Diese Phase ist kostenfrei und unverbindlich und liefert innerhalb weniger Tage eine erste Einschätzung zur Eignung.
2. Vor-Ort-Begehung
Bei positiver Vorbewertung folgt eine Begehung der Fläche gemeinsam mit dem Landwirt. Topografie, Beschattungssituation, Erschließung und der tatsächliche Zustand der Fläche werden dokumentiert. Gleichzeitig werden Wünsche des Landwirts zu Bewirtschaftung, Fruchtfolge und Maschinenpark erfasst.
3. Technische und behördliche Vorabstimmung
Parallel laufen Gespräche mit dem zuständigen Netzbetreiber zur Anschlussverfügbarkeit sowie mit Gemeinde, Bauamt und Naturschutzbehörde. Diese Vorabstimmungen klären, ob ein vollständiges Bauleitverfahren notwendig wird und welche Auflagen zu erwarten sind.
4. Konzeptentwurf und Wirtschaftlichkeitseinschätzung
Aus den gesammelten Daten entsteht ein erster Anlagenentwurf: Wahl zwischen horizontalen Systemen und vertikalen Systemen oder Nachführsystemen, Modulanzahl, Reihenabstände und voraussichtliche installierte Leistung. Auf dieser Basis lässt sich eine erste Wirtschaftlichkeitseinschätzung erstellen.
5. Entscheidung und Vertragsangebot
Erst wenn alle Punkte geprüft sind, erhält der Landwirt ein konkretes Vertragsangebot mit Pachtkonditionen, Laufzeit und Rückbauverpflichtung. Der Landwirt entscheidet danach frei, ob das Projekt weiterverfolgt wird.
Warum ist die Flächenprüfung so entscheidend?
Eine fundierte Standortanalyse ist die günstigste Versicherung gegen teure Projektabbrüche. Wird zu schnell projektiert, drohen versenkte Planungskosten, Genehmigungsablehnungen oder im laufenden Betrieb landwirtschaftliche Probleme. Konkret schützt eine sorgfältige Prüfung vor:
- Genehmigungsrisiken durch nicht erkannte Schutzgebiete oder planungsrechtliche Hürden
- Bewirtschaftungskonflikten durch zu enge Reihenabstände oder unpassende Anlagenhöhen
- Wirtschaftlichen Fehleinschätzungen durch falsche Annahmen zu Einstrahlung oder Netzanschluss
- Konflikten mit Anwohnern bei nicht berücksichtigten Sichtbeziehungen oder Verschattungswirkungen
- Verstößen gegen die DIN SPEC 91434 mit der Folge, dass die Anlage später nicht als Agri-PV anerkannt würde
Laut einer Studie des Öko-Instituts und des Fraunhofer ISE besitzt Deutschland ein theoretisches Agri-PV-Potenzial von rund 4,3 Millionen Hektar – überwiegend auf Flächen mit geringer bis mittlerer Bodengüte. Die Standortanalyse ist das Instrument, mit dem aus diesem theoretischen Potenzial konkrete, tragfähige Projekte werden.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Bei seriösen Anbietern ist die erste Standortanalyse für Landwirte kostenfrei und unverbindlich. Der Betreiber übernimmt die Kosten für Desktop-Analyse, Vor-Ort-Begehung und behördliche Vorabstimmung. Eine Verpflichtung zum späteren Pachtvertrag entsteht dadurch nicht. Erst bei sehr aufwendigen Spezialgutachten – etwa artenschutzrechtliche Erhebungen über mehrere Vegetationsperioden – werden Kosten projektspezifisch geregelt.
Eine erste Desktop-Analyse liefert innerhalb von ein bis drei Wochen Ergebnisse. Die vollständige Standortanalyse inklusive Vor-Ort-Begehung, Netzanfrage und behördlicher Vorabstimmung benötigt in der Regel zwei bis vier Monate. Aufwendige naturschutzfachliche Erhebungen können den Prozess verlängern, da Kartierungen oft an Vegetationsperioden gebunden sind.
Hilfreich sind Flurkarten oder Geobasisdaten der Fläche, Angaben zu Eigentum und Pachtsituation, die aktuelle Fruchtfolge, eine Beschreibung des vorhandenen Maschinenparks sowie bereits vorliegende Bodengutachten oder Drainagepläne. Je vollständiger diese Informationen zu Beginn vorliegen, desto schneller und präziser verläuft die Bewertung. Fehlende Daten werden vom Projektierer ergänzend recherchiert.
Innerhalb gesetzlich strenger Schutzgebiete wie Naturschutzgebieten oder FFH-Gebieten ist eine Errichtung in der Regel ausgeschlossen. In Landschaftsschutzgebieten oder angrenzenden Pufferzonen kann eine Prüfung sinnvoll sein, erfordert aber eine vertiefte naturschutzfachliche Bewertung und Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde. In jedem Fall entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall.
Wird eine Fläche als ungeeignet bewertet, bleibt dies für den Landwirt folgenlos – es entstehen weder Kosten noch Verpflichtungen. Häufig lassen sich Teilflächen identifizieren, die für eine kleinere Anlage geeignet wären, oder Alternativflächen im Betrieb, die geprüft werden können. Eine negative Bewertung schließt zudem nicht aus, dass sich die Rahmenbedingungen – etwa durch Netzausbau oder neue rechtliche Regelungen – in den kommenden Jahren ändern.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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