Was ist die Amortisationszeit bei Agri-PV?
Die Amortisationszeit beschreibt den Zeitraum, bis eine Agri-PV-Anlage ihre Investitionskosten durch Stromerlöse und eingesparte Bezugskosten wieder eingespielt hat. Für Betreiber liegt sie bei aktuellen Rahmenbedingungen typischerweise zwischen 8 und 14 Jahren. Für verpachtende Landwirte ist sie wirtschaftlich irrelevant – das Investitionsrisiko trägt vollständig der Projektpartner, die Pacht fließt ab Inbetriebnahme.
Inhaltsverzeichnis
Amortisationszeit auf den Punkt gebracht
- Definition: Zeitraum bis die Investitionskosten einer Agri-PV-Anlage durch Erlöse zurückverdient sind
- Typischer Korridor: 8–14 Jahre bei Agri-PV, abhängig von Standort, Vergütung und Eigenverbrauch
- Berechnungsbasis: Investition geteilt durch jährlichen Cashflow aus Einspeiseerlös, Eigenverbrauchsersparnis und abzüglich Betriebskosten
- Relevant für: Betreiber und Investoren – nicht für verpachtende Landwirte
- Für Landwirte gilt: Pacht fließt ab Inbetriebnahme, unabhängig davon, wann die Anlage betreiberseitig amortisiert ist
Was bedeutet Amortisationszeit konkret?
Die Amortisationszeit ist ein klassischer Wirtschaftlichkeitsindikator. Sie gibt an, nach wie vielen Jahren eine Investition durch die laufenden Einnahmen und Einsparungen vollständig zurückgeflossen ist. Erst nach Erreichen der Amortisation arbeitet eine Anlage rein gewinnbringend.
Für Agri-PV-Anlagen setzen sich die relevanten Größen aus mehreren Komponenten zusammen:
- Investitionskosten (CAPEX): Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Netzanschluss, Planung und Genehmigung
- Laufende Betriebskosten (OPEX): Wartung, Reinigung, Versicherung, Pachtzahlung, Monitoring
- Erlöse: EEG-Einspeisevergütung, Marktprämie aus Direktvermarktung oder Ersparnis durch Eigenverbrauch
Die Faustformel lautet: Amortisationszeit = Investitionskosten ÷ jährlicher Netto-Cashflow. In der professionellen Projektierung wird diese statische Betrachtung um eine dynamische Berechnung ergänzt, die Strompreissteigerungen, Moduldegradation und Diskontierung berücksichtigt.
Die Amortisationszeit ist die Perspektive des Anlagenbetreibers. Für den verpachtenden Landwirt ist sie kein Entscheidungskriterium – sein Cashflow startet mit der Inbetriebnahme, nicht erst nach der Amortisation.
Wie lange dauert die Amortisation bei Agri-PV?
Agri-PV-Anlagen haben durch die aufwendigere Konstruktion höhere Investitionskosten als klassische Freiflächen-Photovoltaik – typischerweise 20 bis 40 Prozent mehr. Diese Mehrkosten werden über zwei Hebel ausgeglichen: einen Agri-PV-Bonus auf die Einspeisevergütung und die Doppelnutzung der Fläche, durch die der Pachtvertrag mit dem Landwirt überhaupt erst zustande kommt.
In der Praxis bewegen sich die Amortisationszeiten in folgenden Korridoren:
- Hofnahe Agri-PV mit hohem Eigenverbrauch: 5–8 Jahre bei optimalen Bedingungen
- Größere Agri-PV-Anlagen mit Volleinspeisung: 8–12 Jahre nach Projektberechnungen führender Entwickler
- Konservative Modellrechnung mit Berücksichtigung negativer Strompreise: 10–14 Jahre
- Hochaufgeständerte Systeme über Dauerkulturen: tendenziell am oberen Ende des Korridors, da Materialkosten höher und Energiedichte geringer sind
Welche Faktoren bestimmen die Amortisationszeit?
Die Bandbreite ist groß, weil zahlreiche Faktoren einfließen. Entscheidend sind:
- Standort und Globalstrahlung: Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die höchsten spezifischen Erträge
- Anlagengröße: Größere Projekte profitieren von Skaleneffekten in Bau und Betrieb
- Vergütungsmodell: EEG-Festvergütung, Ausschreibungszuschlag oder PPA (Power Purchase Agreement)
- Anteil Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt teuren Netzbezug
- Einsatz von Batteriespeichern: Verschiebt Eigenverbrauch in lukrative Zeitfenster
- Finanzierungskonditionen: Zinssatz und Eigenkapitalquote beeinflussen die Kapitalkosten erheblich
Welche Rolle spielt die Amortisation für den Landwirt?
Hier liegt der entscheidende Unterschied zwischen Eigeninvestition und Verpachtungsmodell. Wer als Landwirt selbst in eine Agri-PV-Anlage investieren würde, müsste auch die volle Amortisationsrechnung tragen – inklusive aller Risiken bei Strompreis, Vergütung, Netzanschluss und Bauausführung.
Beim Verpachtungsmodell ist das anders. Feldwerke übernimmt als Projektpartner die gesamte Investition, Planung, Genehmigung, Errichtung und den Betrieb der Anlage über die volle Laufzeit. Das bedeutet konkret:
- Kein Eigenkapital nötig: Der Landwirt bringt die Fläche ein, kein Geld
- Kein Kreditrisiko: Keine Bankgespräche, keine Sicherheiten, keine Tilgung
- Kein Marktrisiko: Schwankende Strompreise und negative Stunden treffen den Betreiber, nicht den Verpächter
- Kein Bauleitrisiko: Verzögerungen im Bauleitverfahren oder beim Netzanschluss verlängern höchstens die Vorlaufzeit, nicht die Pacht
- Kein Rückbaurisiko: Die Rückbauverpflichtung wird durch Bürgschaften abgesichert
Der Landwirt erhält ab Inbetriebnahme die vertraglich vereinbarte Mindestpacht plus prozentuale Umsatzbeteiligung – über die gesamte Laufzeit von typischerweise 30 Jahren. Ob die Anlage betreiberseitig nach 8, 10 oder 14 Jahren amortisiert ist, hat auf die Pachtzahlung keinen Einfluss.
Das Investitionsrisiko liegt vollständig beim Betreiber. Für den Landwirt zählt nicht die Amortisationszeit der Anlage, sondern die Höhe und Sicherheit seiner Pachteinnahmen – und die sind ab Tag eins planbar.
Wie wird die Amortisationszeit berechnet?
Die statische Berechnung folgt einer simplen Formel, die in der Projektierung als erster Schritt dient:
Amortisationszeit = Nettoinvestition ÷ (Einspeiseerlöse + Eigenverbrauchsersparnis – Betriebskosten)
Ein vereinfachtes Beispiel für eine 1-Megawatt-Agri-PV-Anlage:
- Investitionskosten: rund 900.000 €
- Jährlicher Stromertrag: ca. 1,1 GWh
- Mischvergütung (EEG + Marktprämie): ca. 9 ct/kWh
- Jährliche Bruttoerlöse: rund 99.000 €
- Betriebskosten inkl. Pacht: ca. 20.000 € pro Jahr
- Statische Amortisationszeit: rund 11 Jahre
In der dynamischen Berechnung werden zusätzlich Strompreissteigerung, Moduldegradation (etwa 0,5 % pro Jahr) und ein Diskontsatz berücksichtigt. Auch das Solarspitzengesetz fließt ein: Stunden mit negativen Strompreisen werden zwar nicht vergütet, am Ende der Laufzeit aber durch eine Verlängerung des Förderzeitraums kompensiert. Prognosen rechnen mit etwa 5 % negativer Strompreise – die Gesamtbilanz bleibt davon weitgehend unberührt.
Statische vs. dynamische Betrachtung
Die statische Amortisationszeit ist anschaulich, aber unvollständig. Sie ignoriert den Zeitwert des Geldes und behandelt jeden Euro gleich, egal ob er heute oder in zehn Jahren fließt. Für eine belastbare Investitionsentscheidung greifen professionelle Projektierer auf Kennzahlen wie LCOE (Levelized Cost of Energy), interne Verzinsung (IRR) und Net Present Value (NPV) zurück. Diese Methoden bewerten die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Laufzeit – nicht nur bis zum Break-Even.
Warum verkürzen sich die Amortisationszeiten?
Drei strukturelle Entwicklungen wirken in dieselbe Richtung. Erstens sind die Modulpreise in den letzten 15 Jahren um über 90 Prozent gefallen. Zweitens stabilisiert der Agri-PV-Bonus die Vergütung trotz allgemein sinkender Einspeisesätze. Drittens steigt der Wert des Eigenverbrauchs durch hohe industrielle Strompreise – jede selbst genutzte Kilowattstunde ist heute mehr wert als noch vor wenigen Jahren.
Auch der Einsatz nachgeführter Systeme wirkt sich positiv aus: Einachsige Tracker erhöhen die jährlichen Volllaststunden um 20 bis 30 Prozent gegenüber starren Anlagen und verbessern damit die Erlössituation entsprechend.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich eignen sich die meisten Flächen, auf denen Landwirtschaft betrieben wird. Problematisch sind Flächen in bestimmten Naturschutzgebieten, wie bspw. Vogelschutzgebiet oder Flora-Fauna-Habitat. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Agri-PV Anlage ist je nach Standort, Flächenstruktur und Netzinfrastruktur oft aber erst ab einer bestimmten Flächengröße möglich: Jede landwirtschaftliche Fläche bis 2,5ha in Hofnähe sowie Grünland ab 5 ha und Acker ab 10ha.
Generell kann die Fläche bei Agri-PV sowohl als Dauergrünland als auch für Ackerbau oder den Anbau von Dauerkulturen genutzt werden. Bei bodennahen nachgeführten Agri-PV-Systemen ist der Anbau von hochwachsenden Pflanzen ab einer Wuchshöhe von 1,50m (z.B. Mais, Sonnenblumen) problematisch, da diese die Module verschatten und somit den Stromertrag reduzieren können.
Grundsätzlich kann Agri-PV auch mit Nutztierhaltung kombiniert werden. Hier bieten sich insbesondere hoch aufgeständerte Solaranlagen sowie nachgeführten Tracker Systemen Module an. Die Anlage und die Nutztierhaltung muss in einem landwirtschaftlichen Gesamtkonzept umgesetzt werden, aus dem ersichtlich ist, dass die Nutztiere von der Anlage profitieren.
Die Breite des Bewirtschaftungsstreifens bei Agri-PV-Anlagen liegt typischerweise zwischen 9 und 12 Metern, abhängig von der Bewirtschaftungsform. Unter den Modulen wird ein 1–2 Meter breiter Biodiversitätsstreifen angelegt, der zur ökologischen Aufwertung dient und als Pufferzone rechts und links zur Modulaufständerung fungiert. Mindestens 9 Meter Arbeitsbreite sind notwendig, um Verschattungen zwischen den Modulreihen zu vermeiden und sicherzustellen, dass gemäß DIN SPEC 91434 auf Ackerflächen mindestens 85 % und auf Grünland mehr als 90 % der Fläche bewirtschaftet werden können. Der Reihenabstand wird so gewählt, dass er sowohl die statischen Anforderungen (z.B.: Windlasten) als auch eine ausreichende Energieerzeugung und eine effiziente landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.
Selbstverständlich bringt der Aufbau einer Agri-PV-Anlage gewisse Einschränkungen für die Bearbeitung des Feldes mit sich. Diese sind jedoch aufgrund der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Reihenabstände (i.d.R. 11-14 m; auch größer möglich), die an die Größe der Maschinen angepasst werden können, überschaubar. Zudem bleibt das Vorgewende erhalten mit einer Breite, die individuell mit Ihnen abgestimmt wird.
Nach derzeitigen Erkenntnissen (v.a. Studien des Frauenhofer ISE und Technologieförderzentrum Bayern) gibt es – je nach Reihenabstand, Feldfrucht und konkreten Wetterbedingungen – z.T. leicht positiven, z.T. leicht negative Auswirkungen auf Menge und Qualität des Ertrags. Hervorzuheben ist jedoch, dass die Vorgaben, die für die gesetzliche Förderung nach dem EEG erfüllt sein müssen (Erzielen von 66 % des landwirtschaftlichen Referenzertrags, s. DIN SPEC 91434), in allen Versuchen unproblematisch erreicht wurden.
Agri-PV-Anlagen tragen wesentlich zur ökologischen Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen bei. Sie bieten Schutz vor Winderosion, indem die Solarmodule als Barriere wirken und den Boden stabilisieren. Zudem schützen sie vor Extremwetterphänomenen wie Hagel und Starkregen, wodurch Schäden an Erntepflanzen minimiert werden. Die teilweise Beschattung der Pflanzen verhindert Austrocknung, erhöht die Bodenfeuchtigkeit und kann in heißen Sommern zu gesteigerten Erträgen führen. Darüber hinaus erhalten Agri-PV-Anlagen der Fläche eine „Pause“ von intensiver Landwirtschaft, was die Bodengesundheit fördert und die Biodiversität unterstützt.
Grundsätzlich lässt sich das sehr klar unterscheiden – je nachdem, ob es sich um eine kleinere privilegierte Agri-PV-Anlage bis ca. 2,5 ha oder um eine großskalige Agri-PV-Anlage handelt:
Kleinere Anlagen bis ca. 2,5 ha (privilegiert nach § 35 Abs. 9 Nr. 1 BauGB):
Diese Anlagen sind planungsrechtlich privilegiert und benötigen daher kein Bauleitplanverfahren gemeinsam mit der Gemeinde. In der Regel reicht ein Bauantrag beim zuständigen Landratsamt.
Wenn die Kriterien Hofnähe, direkt-räumlich funktionaler Zusammenhang zur Hofstelle sowie eine Anlage pro Hofstelle erfüllt sind, ist eine Genehmigung innerhalb von ca. 4 Monaten grundsätzlich möglich.
Große Agri-PV-Anlagen:
Bei größeren Projekten ist der Prozess in der Regel umfangreicher und umfasst häufig ein Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan/Bebauungsplan) inklusive der dazugehörigen Gutachten und Beteiligungen (z. B. Umweltprüfung, Artenschutz, Fachbehörden, Öffentlichkeit).
Wir übernehmen die Koordination der gesamten Schritte, binden Behörden und Fachgutachter ein und sorgen für eine saubere, prüffähige Dokumentation. Die Dauer variiert entsprechend – von mehreren Monaten (bei kleineren Anlagen, je nach Rahmenbedingungen) bis länger bei großskaligen Projekten. Parallel läuft meist die Klärung der Netzanbindung, die den Zeitplan wesentlich beeinflussen kann.
Artenschutz und Biodiversität sind fester Bestandteil unserer Projektentwicklung. Wir prüfen frühzeitig, welche Schutzgüter betroffen sein können (z. B. Brutvögel, Feldhamster, Fledermäuse oder Biotope) und stimmen die Vorgehensweise mit den zuständigen Behörden und Gutachtern ab. Wenn nötig, werden Kartierungen über geeignete Zeiträume durchgeführt und konkrete Maßnahmen eingeplant – etwa Schutz- und Rückzugsräume, angepasste Pflegekonzepte oder Bauzeitenregelungen. Ziel ist eine Lösung, die Landwirtschaft und Natur gleichermaßen berücksichtigt.
Nein — Agri-PV ist darauf ausgelegt, die landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten und die Fläche jederzeit in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. In der Regel werden keine Fundamente gegossen: Die Unterkonstruktion wird gerammt, sodass keine dauerhafte Bodenversiegelung entsteht, sondern nur temporäre und sehr punktuelle Eingriffe (typischerweise < 1 % der Fläche).Die Fläche bleibt weiterhin bewirtschaftbar, und durch angepasste Pflege- und Nutzungskonzepte können je nach Standort sogar positive Effekte entstehen – etwa Bodenschutz, Mikroklima-Vorteile und mehr Biodiversität. Außerdem ist die Anlage grundsätzlich vollständig rückbaubar; das ist vertraglich geregelt.
Nein. Im Verpachtungsmodell trägt der Projektpartner die gesamte Investition. Sie bringen ausschließlich Ihre Fläche ein – kein Eigenkapital, keine Kreditaufnahme, keine Sicherheiten. Die Amortisationszeit ist allein eine Kennzahl für den Betreiber.
Nein. Die Pacht wird im Vertrag fest vereinbart und besteht aus einer Mindestpacht plus prozentualer Umsatzbeteiligung. Sie fließt ab Inbetriebnahme – unabhängig davon, ob die Anlage nach 8 oder 14 Jahren wirtschaftlich amortisiert ist. Auch in der Phase vor der Amortisation erhalten Sie die volle vereinbarte Pacht.
Das Risiko liegt vollständig beim Betreiber. Verlängert sich die Amortisationszeit durch fallende Strompreise oder höhere Kosten, hat das auf die Pachtzahlungen an Sie keinen Einfluss. Die Mindestpacht ist vertraglich garantiert, unabhängig vom Stromertrag oder Marktverlauf.
Seit dem Solarspitzengesetz wird die EEG-Vergütung in Stunden mit dauerhaft negativen Strompreisen ausgesetzt, am Ende der Laufzeit aber durch eine Verlängerung des Förderzeitraums kompensiert. In der Modellrechnung wird ein Ertragsverlust von 12 bis 17 Prozent angesetzt – die Gesamtwirtschaftlichkeit bleibt dennoch attraktiv.
Für eine umfassende Bewertung sind LCOE (Stromgestehungskosten), interne Verzinsung (IRR) und Net Present Value (NPV) aussagekräftiger. Die Amortisationszeit ist ein intuitiver Einstiegsindikator, ersetzt aber keine vollständige Wirtschaftlichkeitsrechnung über die 30-jährige Projektlaufzeit.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen deutlich mehr Strom ("Volllaststunden") als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen. Je nach Standort können problemlos 1.400 kWh/kW im Jahr erzeugt werden.
Durch die der Sonne folgenden Tracker produzieren Agri-PV Anlagen vermehrt Strom in den Morgen- und Abendstunden. In diesen Zeiten ist der Strombedarf bereits hoch, da die Industrie schon/noch Strom benötigt, während das Stromangebot durch die vor allem nach Süden ausgerichteten Freiflächen- und Dachanlagen noch gering ist. Agri-PV Anlagen können dann stark von den hohen Strompreisen profitieren.
Unter dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) bekommen Agri-PV Anlagen wegen ihrem netzdienlichem und sozialverträglichem Konzept eine höhere Vergütung als konventionelle Freiflächen-PV Anlagen.
Die Pachtverträge für unsere Anlagen laufen mind. 30 Jahre, wobei hier die letzten 10 Jahre durch die in der Regel dann zurückgeführte Finanzierung am ertragreichsten sind. Nach Ablauf der 30 Jahre müssen mit den Flächeneigentümern neue Pachtverträge abgeschlossen werden, damit die Anlage weiter Strom produzieren kann.

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